Wertstoffgesetz: Nur noch die leere Verpackung

Müll Wertstoff Verpackung Plastik
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Lange wurde darüber diskutiert, Verpackungen und andere Plastikabfälle – die sog. stoffgleichen Nichtverpackungen – gemeinsam zu erfassen. Das ist bürgerfreundlich und hilft, mehr Rohstoffe zu sammeln und die Recyclingquoten in diesem Bereich zu erhöhen. Doch dieses umstrittene Wertstoffgesetz kam nie recht vom Fleck. Nach jahrelangem Streit war klar, dass die Gräben zu tief sind und eine Einigung nicht zu erreichen ist. Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung den traurigen Rest dessen, was von den Bestrebungen übriggeblieben ist, als sog. Verpackungsgesetz auf den Weg gebracht (wir berichteten im „BBH-Newsletter zum Abfallrecht“).

Zu diesem Entwurf hat jetzt der Bundesrat in seiner Sitzung am 10.2.2017 Stellung genommen. Die Länder fanden wenig lobende Worte für den Entwurf. Im Gegenteil: Die Länderkammer äußerte erhebliche Änderungswünsche. Der Gesetzentwurf könne die angestrebten Ziele nicht im Ansatz erreichen, und die Bundesregierung habe noch nicht einmal den Versuch unternommen, eine Kompromisslösung auszuloten, die die Vollzugserfahrung der Länder einbezieht.

In der Sache wurde Nachbesserungsbedarf in folgenden Punkten identifiziert:

Anpassung der Pfandregelungen

Auf Kritik stößt vor allem die Ausgestaltung der Pfand- und Rücknahmepflichten für Einwegverpackungen. Der Gesetzesentwurf von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) schreibe den „unbefriedigenden Status quo der Verpackungsverordnung“ (VerpackV) fort. Die Pfandpflicht solle sich künftig nicht mehr an den sachfremden Kriterien der Größe oder des Inhalts der Getränkeverpackung orientieren, sondern an der Art des Materials der Verpackung. Die bisherigen Vorschriften hätten nur zu Verwirrung der Verbraucher und vielfältigen Ausweichmanövern der Hersteller und Inverkehrbringer geführt. Ginge es nach dem Bundesrat, könnten bald also auch Weinflaschen und Milchtüten pfandpflichtig sein. Hierfür hagelte es wiederum Kritik aus Branchenkreisen, etwa vom Milchindustrieverband und dem Deutschen Weinbauverband.

Zentrale Stelle für Verpackungsregister

Ausbaubedarf sieht die Länderkammer auch bei den Aufgaben der geplanten zentralen Stelle für Verpackungsregister. Sie soll die allein zuständige Stelle für alle Maßnahmen, Feststellungen, Anordnungen und Genehmigungen im Zusammenhang mit den dualen Systemen sein. Damit der Vollzug effektiv bleibt, dürfe es auf keinen Fall zu einer geteilten Zuständigkeit verschiedener Bundes- und Landesbehörden kommen.

Eindeutige Kennzeichnung von Ein- und Mehrwegverpackungen

Im Ausgangspunkt hält der Bundesrat es ebenso wie die Bundesregierung für notwendig, dass Ein- und Mehrwegverpackungen eindeutig gekennzeichnet sind und auf die vorzugswürdige Mehrwerteigenschaft hingewiesen wird. Nur wie genau, bleibt umstritten. Während die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, die Hinweispflicht den Letztvertreibern aufzulegen, will der Bundesrat die Hersteller von Getränkeverpackungen in Anspruch nehmen. Anstatt Hinweistafeln in den Verkaufsstellen zu fordern, solle man die Informationen direkt auf die Verpackung drucken. So umgehe man auch das Problem, rund 125.000 Supermärkte und Discounter, Tankstellen, Kioske, Imbisse und Bäckereien auf die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht zu kontrollieren.

Was sagt die Bundesregierung?

Die Bundesregierung – das ist wenig überraschend – kann mit den Änderungsvorschlägen des Bundestages wenig anfangen, schließlich habe man sich ja ausgiebig Gedanken gemacht. So sei z.B. die Pfandpflicht für Wein und Spirituosen unsinnig, weil es ja überhaupt kein nennenswertes Mehrwegsystem gebe, das mit der Pfandpflicht gefördert werden könne.

Die vom Bundesrat geforderte umfassende Zuständigkeit der zentralen Stelle sieht die Bundesregierung als unvereinbar mit Art. 83 GG an, der bestimmt, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen.

Auch beim Thema Kennzeichnung vermag die Bundesregierung dem Bundesrat nicht zu folgen. Neben der besseren Wahrnehmbarkeit von Schildern im Verkaufsraum sei eine Kennzeichnung auf der Verpackung auch nicht mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit vereinbar.

Wie geht es weiter?

Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, die Gespräche mit den Ländern wieder aufzunehmen. So solle gemeinsam mit den beteiligten Kreisen nach einer Lösung für ein umfassendes, integriertes Wertstoffgesetz gesucht werden, das ökologisch, effizient und bürgerfreundlich, vor allem aber auch vollzugstauglich sei. Die Bundesregierung hat das mal zur Kenntnis genommen.

Am 9.3.2017 steht die Beratung des Gesetzes im Bundestag an. Spätestens drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss berät der Bundesrat abschließend über das Vorhaben. Da die Legislaturperiode bald endet, bleibt jedoch abzuwarten, ob und in welcher Form das Gesetz letztlich verabschiedet wird. Wir halten Sie jedenfalls auf dem Laufenden.

Ansprechpartner: Dr. Ines Zenke/Axel Kafka/Dr. Tigran Heymann

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