Projektträgerwechsel in der Breitbandförderung: Was jetzt zu beachten ist

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat in einem aktuellen Rundschreiben im September 2025 angekündigt, dass die aconium-GmbH ab dem 1.1.2026 bundesweit alleinige Projektträgerin für das Breitband-Förderprogramm wird. Somit teilen sich die aconium-GmbH und die PwC-GmbH WPG nun nicht mehr die Zuständigkeit. 

Das BMDS begründet den Schritt mit Gründen der Wirtschaftlichkeit: Die Geförderten werden somit künftig aus einer Hand betreut. 

Was bedeutet der Wechsel konkret? 

Für Zuwendungsempfänger – also Kommunen, kommunale Unternehmen oder private Netzbetreiber, die Fördermittel aus dem Breitbandprogramm erhalten (vgl. etwa Ziff. 4 der Gigabit-Richtlinie 2.0) – ist der Wechsel zunächst vor allem ein interner Verwaltungsprozess und betrifft alle Förderprojekte im bisherigen Los A, worunter folgende Bundesländer fallen:  

  • Baden-Württemberg  
  • Bayern  
  • Berlin 
  • Brandenburg  
  • Sachsen  
  • Sachsen-Anhalt  
  • Thüringen 

Das BMDS betont, dass sich die Projektabwicklung nicht schlagartig verändern wird. Zuwendungsempfänger (insbesondere im bisherigen Los A) sollen ihre Projekte und Zahlungsanforderungen wie gewohnt weiterbearbeiten und an die bisherigen Adressaten richten. 

Wie gestaltet sich der Übergang? 

Die Übergabe der Projekte soll noch im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Die aconium-GmbH wird alle betroffenen Zuwendungsempfänger sukzessive persönlich informieren und neue Ansprechpartner benennen. Auch Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren sollen in die Übergabe eingebunden werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang sicherzustellen. Die Daten werden auch zeitnah vom Förderportal der PwC-GmbH WPG in Los A zum Portal der aconium-GmbH transferiert. Daher wird es in der Praxis sinnvoll sein, sämtliche Dokumente und Vorgänge sorgfältig auch auf eigenen Datenträgern zu sichern. Beim letzten Wechsel in der Projektträgerschaft hatte sich dies (im Zuge der Losaufteilung) ebenfalls bewährt. Bei so umfangreichen Migrationsprojekten ist nicht ausgeschlossen, dass gewisse Daten oder Nachrichten nicht immer sofort auf der neuen Plattform verfügbar sind.  

Handlungsempfehlungen des BMDS für Zuwendungsempfänger 

Trotz der organisatorischen Natur des Wechsels gibt das BMDS einige klare Hinweise, wie sich Zuwendungsempfänger vorbereiten können: 

  • Zahlungsanforderungen frühzeitig stellen – insbesondere mit Blick auf den Kassenschluss.  
  • Offene Vorgänge prüfen – beispielsweise offene Änderungsanträge oder Nachweise. 
  • Laufende Änderungsanträge rechtzeitig abschließen und Nachweise zeitnah einreichen. 
  • Zwischennachweise ab 2026 an die aconium-GmbH adressieren. 
  • Individuelle Sonder- oder Härtefälle frühzeitig mit den bisherigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern abstimmen. 

Rechtliche Einordnung

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich beim Projektträgerwechsel um eine Änderung in der Verwaltungsorganisation, nicht um eine inhaltliche Anpassung der Förderbedingungen oder gar Förderbescheide. Die Projektträger agieren bekanntlich als verlängerter Arm des Ministeriums, welches die Steuerung der Fördermittelprojekte seinerzeit ausgelagert hatte.  

Was bedeutet das für alle Beteiligten? 

  • Sämtliche Förderbescheide des Bundes aus der Breitband- bzw. Gigabitförderung behalten ihre Gültigkeit. 
  • Die Bewilligungsbedingungen bleiben unverändert. 
  • Die vertraglichen Pflichten aus Zuwendungsverträgen, Netzbetriebsverträgen oder Planungs- und Bauverträgen (zum Beispiel Generalunternehmer- oder Generalübernehmerverträgen) ändern sich nicht.  

Dennoch kann die Migration und der Projektträgerwechsel zu Verzögerungen oder Nachfragen führen – etwa bei der Bearbeitung von Änderungsanträgen, Mittelabrufen oder Verwendungsnachweisen. Zuwendungsempfänger sind daher gut beraten, ihre Projekte vor dem Jahreswechsel so weit wie möglich „auf Stand“ zu bringen und offene Punkte zu klären.  

Insbesondere sollten sie die Zwischenfinanzierung von Förderprojekten für den Übergangszeitraum absichern, falls die Mittel wegen des Projektträgerwechsels nicht bewilligt werden. 

Auch sollten die Zuwendungsempfänger die rechtzeitige und vollständige Meldung von beihilfe- und vergaberechtlich relevanten Sachverhalten (Bekanntmachung der Vergabe, Zuschlagserteilung, Einreichung der Vergabevermerke etc.) im Wechselzeitraum gut dokumentieren, um das Risiko von Rückforderungen zu minimieren.  

Ansprechpartner:innen: Julien Wilmes-Horváth/Marco Metz/Max Höwel/Anna Schriever 

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