Monopolkommission veröffentlicht neues Sektorgutachten „Energie“  

Die Monopolkommission hat am 4.11.2025 das „10. Sektorgutachten Energie“ mit Empfehlungen für mehr Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem veröffentlicht, das den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs im Energiesektor bewertet. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratergremium und berät die Bundesregierung und gesetzgebende Körperschaften zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten erstellen.  

Im „10. Sektorgutachten Energie“ finden sich mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 Empfehlungen für Reformen in vier Feldern: (1) Strommarkt und Netzentgelte, (2) Fernwärmemarkt, (3) Ladeinfrastruktur und (4) Zukunft der Gasnetze.  

Strommarkt und Netzentgelte effizient gestalten  

Die Stromnetze sind weiterhin nicht auf die schwankende Energieerzeugung der erneuerbaren Energie aus Wind und Sonne ausgelegt. Die dadurch entstehenden Redispatchkosten zum Ausgleich der Schwankungen im Netz werden immer größer und als Teil der Netzentgelte von den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern bezahlt. Die Monopolkommission erkennt darin ein strukturelles Problem und empfiehlt eine grundlegende Reform, indem die Netzentgelte dynamisch angepasst werden sollen. 

Dies setzt den flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen voraus. Mit der vollständigen Digitalisierung aller Messeinrichtungen können dynamische Netzentgelte eingeführt werden, die die prognostizierte Netzlast in 15-Minuten-Intervallen abbilden. Zudem sollten negative Arbeitspreise Anreize zu netzdienlichem Verbrauchsverhalten setzen, wenn die Netzbelastung durch überschüssige Einspeisung steigt. Bis dahin können im Rahmen dynamischer Stromtarife statisch zeitvariable Netzentgelte über eine Variation des Arbeitspreises eingeführt werden. Hierfür könnten bestimmte Stunden des Tages auf Basis typischer Netzauslastungsprofile im Rahmen einer Benchmark als Peak- bzw. Off-Peak-Zeiträume definiert werden. Verteilnetzbetreibern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Zeiträume an regionale Gegebenheiten anzupassen.  

Um die Netzinfrastruktur zu finanzieren, sollten alle Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher über eine separate Netzentgeltkomponente herangezogen werden. Diese Finanzierungskomponente sollte nach dem Verursacherprinzip auf einem Leistungspreis basieren. Übergangsweise kann dies als fixer Grundpreis ausgestaltet werden, der zwischen Haushalten und Unternehmen mit und ohne Eigenversorgung differenziert.  

Mehr Wettbewerb im Fernwärmemarkt   

Fernwärmenetze werden in der Praxis der Wettbewerbsbehörden als natürliche Monopole behandelt, weshalb die Monopolkommission – auch im Hinblick auf den verringerten Einsatz von Gas- oder Ölheizungen – die Gefahr sieht, dass der Systemwettbewerb kontinuierlich zurückgeht. Dadurch könne es zu überhöhten Wärmepreisen kommen. Um im Fernwärmemarkt mehr Wettbewerb zu schaffen, schlägt die Monopolkommission in ihrem Gutachten folgende Maßnahmen vor, um den Fernwärmemarkt weiterzuentwickeln: 

So empfiehlt die Monopolkommission dem Gesetzgeber, eine gesetzliche Zugangsregulierung einzuführen, um Dritten die Nutzung der Fernwärmenetze zu ermöglichen. Für große Netze soll langfristig ein Durchleitungsmodell etabliert werden. Außerdem sollen Wegerechte für neue Fernwärmenetze verpflichtend in wettbewerblichen Verfahren vergeben werden; dadurch sollen Markteintritte erleichtert werden. Die bereits existierende Preistransparenzplattform soll weiterentwickelt werden.  

Sehr weitreichend ist der Vorschlag, die Preisregulierung grundlegend zu reformieren. Hierfür soll der Gesetzgeber eine Benchmark zur Preisbegrenzung (sog. Price-Cap) einführen, die nicht überschritten werden darf. Fernwärmeversorger sollen verpflichtet werden, einen einheitlichen, nicht zwischen Grund- und Arbeitspreis unterscheidenden Tarif anzubieten, welcher unter den Price-Cap fällt. Daneben dürften sie weiterhin reguläre Verträge anbieten. Kundinnen und Kunden sollen jährlich die Möglichkeit erhalten, zwischen den Tarifen zu wechseln, ohne dass sich dadurch die Gesamtlaufzeit des Vertrages verlängert. 

Wettbewerb und Transparenz der Ladeinfrastruktur stärken 

Auch im Ladesäulenmarkt mangele es an Wettbewerb; so habe die Tank & Rast GmbH eine marktbeherrschende Stellung entlang der Bundesautobahnen. Die Monopolkommission empfiehlt, die Konzessionserweiterung für die Tank & Rast zum Aufbau von Ladesäulen an bewirtschafteten Raststätten zurückzunehmen und die Standorte stattdessen wettbewerblich auszuschreiben. Falls dies nicht mehr möglich sei, müsse die Tank & Rast dazu verpflichtet werden, die Flächen im Rahmen transparenter Ausschreibungsverfahren selbst zu vergeben, begleitet von einer kartellrechtlichen Kontrolle.  

Weiter sollen die Ladeinfrastrukturmärkte für Lkw und Pkw als getrennte Produktmärkte betrachtet werden. Öffentlich geförderte Ladepunkte für Lkw sollten sich auf Autobahnen und Transitstrecken fokussieren, während Industrie- und Betriebshöfe weitgehend privat erschlossen werden können. Indem in Ausschreibungen Ladepunkte exklusiv vergeben werden, sollen diese effizienter genutzt werden. Wettbewerbliche Vergabeverfahren sollen wiederum eine hohe regionale Marktkonzentration unterbinden. Der Gesetzgeber sollte jedoch darauf verzichten, Vorgaben zum Einsatz eines regulierten Durchleitungsmodells zu treffen.  

Der Zugang zu kommunalen Flächen solle grundsätzlich nur über wettbewerbliche, diskriminierungsfreie und transparente Ausschreibungen ermöglicht werden. Eine Markttransparenzstelle für Ladesäulen soll zügig aufgebaut und über den Nationalen Zugangspunkt umgesetzt werden. 

Zukunft der Gasverteilernetze 

Wegen des angestrebten Ausstiegs aus Erdgas müssen die Netze bis 2045 überwiegend stillgelegt werden und können nur zum Teil mit Biogas oder Wasserstoff weiterbetrieben werden. Dieser Transformationsprozess bzw. die „Wärmewende“ dürfe auch aus Sicht der Monopolkommission Unternehmen und Haushalte nicht überfordern. 

Zeitgleich und passend zur kritischen Bestandsaufnahme im 10. Sektorgutachten wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets veröffentlicht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1788 in nationales Recht umgesetzt werden, was bis zum 5.8.2026 abgeschlossen sein muss.  

Wie auch im parallel veröffentlichten Referentenentwurf vorgesehen, empfiehlt die Monopolkommission, ein verpflichtendes Planungsinstrument für die Betreiber von Gasverteilernetzen einzuführen. In diesem Rahmen sollten die Verteilernetzbetreiber unter Berücksichtigung anderer Planungen – beispielsweise der kommunalen Wärmeplanung – Prognosen zu Angebot und Nachfrage von Gas und Wasserstoff anstellen. Auf dieser Basis sei dann die Entscheidung über Stilllegung, Weiterbetrieb oder Transformation zu treffen. Die Stilllegung von Teilnetzen solle rechtlich ermöglicht und nach den Vorstellungen der Monopolkommission auch ökonomisch angereizt werden, um den Gasausstieg rechtssicher und kosteneffizient umsetzen zu können. Die Monopolkommission bevorzugt dabei die Stilllegung vor dem deutlich teureren Rückbau, um die Kosten der Wärmewende zu reduzieren (der Referentenentwurf sieht dazu eine umfangreiche gesetzliche Duldungspflicht vor). Zudem müsse die Kostenverteilung geklärt werden. Um eine Quersubventionierung der Wasserstoffinfrastruktur durch die Kundinnen und Kunden der Gasverteilernetze zu vermeiden, solle der Umbau der Gasverteilernetze zu Wasserstoffnetzen nur durch die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer von Wasserstoff finanziert werden. 

Ansprechpartner:innen: Tigran Heymann / Holger Hoch / Martin Miosga

P.S.: Sie interessieren sich für diesen Thema, dann schauen Sie gern bei unserem Webinar Grundlagen der Anreizregulierung vorbei. 

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