Beherrschender GmbH-Gesellschafter muss verschobene Gewinnausschüttung sofort versteuern

Steuer Geld Rente Glücksspiel Casino Gewinn
© BBH

Wenn eine GmbH ihren Gewinn an ihren beherrschenden Gesellschafter ausschüttet, muss dieser Steuern zahlen. Die Frage ist nur: wann? Ist dafür der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Gesellschafterversammlung entscheidet, den Gewinn auszuschütten? Oder kommt es auf den Fälligkeitszeitpunkt an, den die Gesellschafterversammlung dabei festlegt?

Die Antwort des Bundesfinanzhofs (BFH): Der Gewinn fließt dem beherrschenden Gesellschafter zu dem Zeitpunkt zu, zu dem die Gesellschafterversammlung entscheidet. Wann die Ausschüttung nach dem Gesellschafterbeschluss fällig wird, ist nicht maßgeblich. Damit kann es sein, dass der beherrschende Gesellschafter den Gewinnzufluss schon versteuern muss, bevor er ihn überhaupt bekommt. Diese ständige Rechtsprechung hat der BFH jetzt in einem neueren Urteil (Urt. v. 2.12.2014, Az. VIII R 2/12) bestätigt.

Im entschiedenen Fall hatten die Gesellschafter einer GmbH am 5.11.2004 eine Vorabausschüttung von 4 Mio. Euro beschlossen, die am 21.1.2005 fällig sein sollte. Der beherrschende GmbH-Gesellschafter meinte, die Gewinnausschüttung müsse er erst 2005 versteuern. Das Gericht entschied dagegen, dass die Gewinnausschüttung bereits 2004 zu versteuern ist.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...