Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

(c) BBH

Wenn sich das Jahr so langsam dem Ende neigt, blickt man ja gerne zurück. Lässt die letzten Monate Revue passieren. Und freut sich über die Projekte, hinter die man einen Haken setzen kann. Das hat auch bei uns im Blog Tradition. Also schauen wir doch mal, womit wir 2019 so alles abschließen können. Und womit nicht…

2019 war das Jahr des Klimaschutzes. Zugegeben, es hat doch einiges an Vorlauf gebraucht, um den Klimaschutz auf den Weg zu bringen. Und die Bewertung des Klimapakets der Bundesregierung mit 66 konkreten Maßnahmen fiel recht unterschiedlich aus (wir berichteten). Dafür hat man beinahe nahtlos mit der legislativen Umsetzung begonnen. Der Bundestag verabschiedete am 15. November das Brennstoffemissionshandelsgesetz (wir berichteten) und auch gleich das Klimaschutzgesetz (wir berichteten).

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz kommt der Einstieg in den nationalen Emissionshandel. Ab 2021 wird es eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr und damit für Sektoren geben, die bisher nicht dem Emissionshandel unterfallen. Dabei soll der Startpreis nicht 10 Euro, wie ursprünglich beschlossen, sondern 25 Euro pro Tonne betragen. Das hatten Vertreter der Landesregierungen und der Bundesregierung am 16. Dezember ausgehandelt, der Vermittlungsausschuss stimmte am 18. Dezember zu. Auch Bundestag und Bundesrat nickten die Änderungen vor Weihnachten noch ab. Das BEHG wird also 2020 entsprechend geändert werden.

Gegenstand des Vermittlungsausschusses waren außerdem die steuerlichen Maßnahmen des Klimapakets. Darunter die höhere Pendlerpauschale und die steuerliche Förderung für Gebäudesanierung. Die Länder hatten eine ungleiche Lastenverteilung zwischen Bundes- und Landesebene befürchtet. Der Kompromiss lautet nun: Der Bund soll den Ländern 1,5 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2024 über Umsatzsteuerfestbeträge als Kompensation zur Verfügung stellen – mit der Option einer weiteren Kompensation ab dem Jahr 2025. Die Pendlerpauschale soll sich außerdem ab dem Jahr 2024 erhöhen. Bei der energetischen Gebäudesanierung gelten künftig auch Kosten für einen Energieberater als Aufwendungen.

Der nationale Emissionshandel wird ab 2021 jedenfalls neben den über 4.000 Inverkehrbringern von Brennstoffen im Kern alle Unternehmen treffen, die mit Brennstoffen umgehen. Auch für die Betreiber von bereits unter den europäischen Emissionshandel fallenden Anlagen ist das BEHG relevant. Sie sind nicht automatisch von den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel freigestellt und müssen deshalb umso mehr darauf achten, für ihre Emissionen letztlich nicht doppelt zur Kasse gebeten zu werden.

Das Klimaschutzgesetz soll sektorübergreifend den Ausstoß von Treibhausgasen mindern. Dadurch soll der Klimaschutz planbar und verbindlich werden. Für die konkreten Klimaschutzmaßnahmen sollen die Ministerien verantwortlich sein, die für die einzelnen Sektoren jeweils fachlich zuständig sind. Ihr Budget ist es, das im Falle des Falles (also wenn das Sektorziel nicht erreicht wird) angezapft wird.

Neben dem Klimaschutz wurde 2019 auch intensiv über die Windenergie diskutiert. Gleich zweimal lud das Bundeswirtschaftsministerium zum Windgipfel, um mit Branchenvertretern über die aktuellen Herausforderungen im Windenergiesektor zu sprechen. Die Branche sieht die Zukunft der Windenergie in Deutschland gefährdet. Tatsächlich ist der Ausbau der Windkraft in den letzten Monaten stark zurückgegangen. Es herrscht Flaute. Als Ausbaubremse gelten u.a. die langen Genehmigungsverfahren. Dem gegenüber stehen wachsende Vorbehalte aus Teilen der Bevölkerung gegenüber Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten. Mindestens 1.000 m Abstand zur nächsten Wohnbebauung möchte das Bundeswirtschaftsministerium deshalb einheitlich vorschreiben. Dabei sieht das Ministerium bereits eine Siedlung aus mindestens fünf Häusern als Wohnbebauung an. Einwände gegen eine derart enge Definition kamen nicht nur aus der Branche, sondern auch aus dem Bundesumweltministerium. Das Ziel, bis zum Jahr 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent zu erhöhen, sei so gefährdet.

Eigentlich hätte die Abstandsregelung im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes in die Abstimmung gehen sollen. In dem jüngsten Entwurf ist der Passus zu der Abstandsregelung (und weiteren Regelungen zu den Ausbauzielen PV und Offshore) allerdings nicht mehr enthalten. Zukunft ungewiss.

Das gilt auch für das Kohleausstiegsgesetz selbst. Die Große Koalition hatte sich zum Ziel gesetzt, den Kohleausstieg noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Daraus wird aber nichts. Wir erinnern uns: Der Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung aka Kohlekommission liegt bereits seit Januar 2019 vor (wir berichteten). Im Grunde geht es im Gesetzgebungsprozess darum, wie sich das Ausschreibungsmodell und das Ordnungsrecht zueinander verhalten, also ab welchem Jahr man Steinkohlekraftwerke ordnungsrechtlich stilllegen kann und wie hoch die Entschädigungszahlungen ausfallen sollen. Grundsätzlich sollen die Stilllegungen zunächst über Ausschreibungen erfolgen.

Und Europa? Das plant nichts Geringeres als die Mondlandung. Mit seinem „Green Deal“ (wir berichteten) strebt der EU-Rat die Klimaneutralität bis 2050 an – allerdings ohne die Unterstützung Polens. Ob der Green Deal tatsächlich zustande kommt, wird sich erst 2020 herausstellen, wenn klar ist, ob und wie die EU mit einem Just-Transition-Fonds den Kohleausstieg in Europa mitfinanziert. Eine pikante Frage wird hier sein, welche Rolle die Atomkraft als mögliche Alternative zu Kohlestrom spielen wird.

Von Mondlandung war bei der Weltklimakonferenz in Madrid kaum etwas zu spüren: viele Ziele, wenige Entscheidungen, so könnte man die Konferenz treffend zusammenfassen (wir berichteten). Anstatt sich auf ehrgeizigere und konkrete Pläne zu einigen, blieb man am Ende maximal unverbindlich.

Das waren natürlich nur einige der Themen, die Sie und uns dieses Jahr beschäftigt haben. Denken wir nur an die Fusion RWE/E.ON/innogy. Oder das neue Hype-Thema Wasserstoff. Die Cyber Security, die Einführung der MaKo 2020, den Masterplan Ladeinfrastruktur, die Debatte um den kommunalen Querverbund als Beihilfe, die verabschiedete Innovationsausschreibungsverordnung, die Eigenversorgung unter dem EEG, das schreckliche Thema Messen und Schätzen, die Antragstellung unter der 4. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels, die gefühlt ununterbrochene Debatte um das Fortbestehen der GroKo und und und … Ein paar Insolvenzen hatten wir auch, und es fehlen immer noch wichtige Gesetzesänderungen, die uns schon lange angekündigt wurden …

Das mit dem Haken setzen war dann doch ein bisschen zu naiv gedacht. Irgendwie beschleicht uns das Gefühl, dass der 2020er Jahrgang genau so rasant wird wie der 2019er. Aber nun – und erst recht – kommt ja erst mal Weihnachten und damit ein paar Tage in Ruhe und Besinnlichkeit mit der Familie.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest. Rutschen Sie gut ins 2020. Und bleiben Sie uns gewogen.

Herzlich

Ihr www.bbh-blog.de

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