Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode steht fest: Was kommt in puncto Steuern auf Unternehmen zu?
Vertreter von CDU/, CSU und SPD haben sich am 9.4. 2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Doch auf welche steuerlichen Änderungen und Erleichterungen können sich Unternehmen in den nächsten vier Jahren einstellen?
„Investitions-Booster“ für Ausrüstungsinvestitionen
Im Bereich der Unternehmenssteuern will die künftige Regierung zunächst eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen, den sogenannten „Investitions-Booster“, von 30 % für die kommenden drei Jahren einführen. Hierdurch wird ein wichtiger Anreiz für neue Investitionen geschaffen. Welche Wirtschaftsgüter/investitionen konkret begünstigt werden sollen, ist jedoch noch offen.
Senkung der Körperschaftsteuer
Ab dem 1.1. 2028 soll in fünf Schritten die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 % folgen. Dies wäre voraussichtlich die wichtigste Erleichterung für Unternehmen.
Damit davon auch Personengesellschaften profitieren, sollen das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ab 2027 wesentlich verbessert werden. Details werden im Koalitionsvertrag nicht genannt.
Kapitalgesellschaften, die der Körperschaftssteuer unterliegen, haben im Vergleich zu Personengesellschaften regelmäßig eine geringere Ertragssteuerbelastung, insbesondere wenn das Transparenzprinzip berücksichtigt wird. Hier setzt die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG an und ermöglicht, dass die nicht entnommenen Gewinne der Gesellschafter von gewerblich tätigen Personengesellschaften nur einem reduzierten Steuersatz von 28,25% der Einkommensteuer unterliegen. Derzeit kann durch die Thesaurierungsbegünstigung die ungleiche Steuerbelastung zwar verringert, aber nicht vollständig ausgeglichen werden. Durch die geplante Anpassung könnte die Ertragssteuerbelastung vollständig harmonisiert werden.
Parallele Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes
Aber auch Steuerverschärfungen bleiben nicht aus – so ist beispielsweise geplant, den Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200% auf 280% zu erhöhen. Dadurch will die neue Regierung nationalen „Gewerbesteueroasen“ entgegenwirken. Die geplante Maßnahme würde zwar nicht alle Unternehmen einheitlich belasten, könnte aber für einige Unternehmen eine nicht unerhebliche steuerliche Mehrbelastung darstellen.
Maßnahmen im Bereich der Elektromobilität
Begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen im Bereich der Elektromobilität. Steuerlich interessant ist vor allem, dass die Koalitionäre die Bruttolistenpreisgrenze für E-Fahrzeuge im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung von derzeit 70.000 auf 100.000 Euro erhöhen wollen. Auch soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt werden. Zudem ist im Koalitionsvertrag die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 vorgesehen.
Weitere geplante Änderungen
- Die Parteien planen, die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken.
- Für Stadtwerke und Kommunen besonders spannend ist die geplante Anpassung des Rechtsrahmens des steuerlichen Querverbundes.
- Zudem sieht der Koalitionsvertrag steuerliche Anreize für Mehrarbeit vor. Überstunden, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei werden. Hierdurch könnten Angestellte zur Mehrarbeit motiviert werden.
- Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist hingegen nicht geplant.
Fazit
Der Koalitionsvertrag sieht in den nächsten Jahren keine umfassende Unternehmenssteuerreform vor, enthält dennoch einige interessante Maßnahmen.
Viele angesprochene Themen sind noch nicht konkret ausgestaltet, sodass eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt zu früh wäre. Es bleibt abzuwarten, ob die Senkung der Körperschaftsteuer unterm Strich neben den weiteren angesprochenen Maßnahmen, wie beispielsweise die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer, tatsächlich den angestrebten Effekt hat, den Standort Deutschland im internationalen Vergleich auf der steuerlichen Ebene wettbewerbsfähig zu halten.
Unsere Expert*innen stehen Ihnen selbstverständlich gern bei Fragen rund um die geplanten Maßnahmen und mögliche Auswirkungen auf Ihre geplanten Projekte zur Verfügung.
Ansprechpartner:innen: Sophia von Hake/Björn Jeske/Hilda Faut/Kristina Watke
Weitere Ansprechpartner:innen: Oliver Eifertinger/Tobias Sengenberger/Niko Liebheit/Dr. Dirk Koch