Organschaft bei der Umsatzsteuer: Finanzverwaltung folgt BFH

Für die umsatzsteuerliche Organschaft muss der Organträger selbst – unmittelbar oder mittelbar – bei der Organgesellschaft beteiligt sein. Eine Beteiligung nur des Gesellschafters des Organträgers an der Organgesellschaft reicht nicht aus, selbst wenn ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen den Gesellschaften besteht. Dies hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zu den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft entschieden, und so sieht es jetzt auch die Finanzverwaltung. Das geht aus einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) hervor.

Diese Grundsätze sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Allerdings gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis zum Ende dieses Jahres. Für die in 2011 ausgeführten Umsätze können Organträger und Organgesellschaft übereinstimmend nach den bisherigen Grundsätzen eine Eingliederung annehmen.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

Share
Weiterlesen
Zahlen, Papier, Klemmbrett

09 Juli

Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab 2026?

Am 10. Juni 2025 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) überraschenderweise den Entwurf einer „Festlegung zu Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV“ veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab...

Himmel, Wolken, Co2

07 Juli

Weniger Bürokratie beim CBAM – Status quo

Die CO2-Bepreisung in der EU führt bekanntermaßen regelmäßig zum sogenannten Carbon Leakage, das bedeutet: Emissionsintensive Industrieunternehmen verlagern ihre Produktion. Um dem entgegenzuwirken, wurde der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ins Leben gerufen.   Schon seit Inkrafttreten der VO...