Vorsteuerabzug für Verzicht auf Pachtvertrag möglich

(c) BBH

Wenn ein Verpächter gegen Ablöse mit dem Pächter den Pachtvertrag vorzeitig aufhebt, kann er dann die für die Ablöse fällige Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) unlängst entschiedenen Fall (Urt. v. 13.12.2017, Az. XI R 3/16) war dies vom Finanzamt bezweifelt worden, weil der Verpächter das Grundstück anschließend umsatzsteuerfrei verkauft hatte. Er hatte aber das Grundstück steuerpflichtig verpachtet.

Nach Ansicht des BFH ist es für den Vorsteuerabzug unschädlich, wenn man anschließend das Grundstück umsatzsteuerfrei veräußert – jedenfalls dann, wenn die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrags zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und zu diesem Zeitpunkt die Absicht einer steuerfreien Grundstücksveräußerung nicht festgestellt werden kann.

Ansprechpartner: Rudolf Böck/Manfred Ettinger

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...