Ein Jahr DigiNetzG: auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft

(c) BBH

Vor etwas mehr als einem Jahr, ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Was ist in diesem Jahr passiert?

Das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte DigiNetzG bildet einen „zentralen Meilenstein“ für die Verwirklichung der von der Bundesregierung beschlossenen Digitalen Agenda für Deutschland und des darin beschlossenen umfangreichen Breitbandausbaus. Zahlreiche Anträge wurden gestellt – und zu den wichtigsten Elementen des DigiNetzG zählen:

  • Die Mitnutzung von Strom- und Gasnetzen, Schienen, Straßen und Wasserstraßen sowie Abwassernetzen für die Verlegung von Telekommunikationskomponenten (z.B. Glasfaserkabeln) von Telekommunikationsunternehmen gegen ein faires und angemessenes Entgelt.
  • Die Koordinierung von Bauarbeiten zwischen Versorgungsnetzbetreibern bzw. -eigentümern und Telekommunikationsunternehmen mit der Maßgabe, letzteren dadurch die Mitverlegung von Telekommunikationsinfrastruktur sowie Glasfaserkabeln in offenen Trassen zu ermöglichen. Hierdurch soll der größte Kostenfaktor des Breitbandausbaus, nämlich die Tiefbaukosten, drastisch reduziert werden.
  • Die Beantragung von Informationen zur Vorbereitung der vorstehenden Ansprüche zum Beispiel zu den Versorgungsnetzinfrastrukturen und Bauarbeiten bei den Versorgungsnetzbetreibern und -eigentümern.

Bei der Umsetzung der Regelungen des DigiNetzG in der Praxis spielt die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine wesentliche Rolle: Sie entscheidet als nationale Streitbeilegungsstelle bei Streitigkeiten zwischen den Parteien – zum Beispiel, wenn ein Antrag auf Basis eines der gesetzlichen Gründe abgelehnt wird oder Streit über die Entgelthöhe ausbricht.

Bislang hatte die BNetzA gut zu tun. In ca. 20 Fällen ist eine Entscheidung, vornehmlich von Telekommunikationsunternehmen, beantragt worden, etwas weniger als die Hälfte davon wurden bislang entschieden. Mit wenigen Ausnahmen hat die BNetzA nahezu ausschließlich zu Gunsten der Telekommunikationsunternehmen entschieden. Das ist vorwiegend darauf zurückzuführen, dass die BNetzA strenge Anforderungen an die Ablehnung der Anträge stellt.

Für etwas Planungssicherheit für Inhaber von Infrastruktur, die zuerst mit dem Ausbau anfangen (sog. First Mover), dürfte jedoch eine zuletzt getroffene Entscheidung der BNetzA sorgen: Am Rande wurde erwähnt, dass Investitionsanreize im Breitbandbereich in erster Linie gefördert und eben nicht durch Anträge von Wettbewerbern „geschmälert oder gehemmt“ werden sollen.

Zu der von allen Akteuren gestellten, hoch brisanten Frage, wann ein Mitnutzungsentgelt angemessen ist, hält sich die BNetzA bislang bedeckt. Hierzu hat sie jedoch kürzlich ein Konsultationsdokument zu den Entgeltmaßstäben des DigiNetzG veröffentlicht. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 9.4.2018.

Die Breitbandstrategie kommt auf ihrem Weg in die Gigabit-Gesellschaft – Ziel: flächendeckend 50 Mbit/s bis Ende 2018 – nur langsam voran. Mitte 2017 waren erst ca. 77 Prozent erreicht. Dennoch wird das DigiNetzG auch in den kommenden Jahren eine große Rolle in der Versorgungswirtschaft spielen. Studien gehen bislang davon aus, dass bis 2025 ca. bei 75 Prozent aller Haushalte Anschlüsse mit bis zu 500 Mbit/s benötigen werden, was Investitionskosten von ca. 45 Mrd. Euro entspräche. In punkto Breitbandausbau sieht der GroKo-Vertrag vom 7.2.2018 bislang vor, rund 10 Mrd. Euro Fördermittel und „privatwirtschaftliche Anreize“ bereitzustellen. Was sich die GroKo-Regierung, so sie zustande kommt, hierzu einfallen lässt, bleibt abzuwarten.

Ansprechpartner: Axel Kafka/Johannes Nohl/Agnes Eva Müller/Julien Wilmes-Horváth

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...