Naturschutzmärkte: Der nächste Schritt im Natur- und Artenschutzrecht?

Die EU-Kommission möchte den Schutz und die Wiederherstellung der Natur stärker fördern – und dafür neue Wege gehen. Sie hat im Juli 2025 einen Fahrplan vorgestellt, mit dem sie private Investitionen in den Naturschutz anreizen will. Künftig sollen sogenannte Naturgutschriften als marktwirtschaftliches Instrument eingesetzt werden. Die Idee: Wer sich für den Erhalt der Natur einsetzt, soll dafür auch fair bezahlt werden. Landwirte, Waldbesitzer, Fischer oder auch lokale Gemeinschaften, die zum Beispiel Blühstreifen anlegen, Feuchtgebiete renaturieren oder Lebensräume für Tiere schaffen (sogenannte naturpositive Maßnahmen), erbringen eine wichtige Leistung – für die Natur und somit für uns alle. Denn sie helfen, die biologische Vielfalt zu bewahren. Diese Arbeit soll künftig auch als eine wirtschaftliche Leistung anerkannt werden. Als Vehikel sollen Naturgutschriften (Zertifikate) vergeben werden.

Besonders für Unternehmen bieten Naturgutschriften Vorteile: Sie können zeigen, dass sie sich für den Naturschutz engagieren, ihr Image verbessern und ihre Produkte als umweltfreundlich kennzeichnen. Laut der EU-Kommission kann das sogar helfen, Risiken zu verringern, Versicherungen günstiger zu bekommen oder leichter Kredite zu erhalten – weil nachhaltiges Wirtschaften als zukunftssicher gilt.

Natur als „grüne Infrastruktur“: Ökosystemleistungen und Finanzierungslücken

Die EU sieht Natur und Artenvielfalt als Teil einer sogenannten „grünen Infrastruktur“ – also als etwas, das für unser Leben genauso wichtig ist wie Straßen, Stromnetze oder Wasserleitungen. Deshalb möchte sie nicht nur mit öffentlichen Geldern helfen, sondern auch private Investoren ins Boot holen. Denn intakte Ökosysteme leisten viel: Sie verbessern die Fruchtbarkeit unserer Böden, mildern die Folgen von Naturkatastrophen ab und helfen sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Anpassung an den Klimawandel (sogenannte Ökosystemleistungen). Laut EU-Kommission sind circa 72 Prozent der Unternehmen im Euroraum in hohem Maße von Ökosystemleistungen abhängig. Außerdem werden Naturrisiken wie Unwetter und Wasserknappheit zunehmend ein wichtiger Faktor für Unternehmen, Investoren und Finanzinstitute, weil sie Lieferketten unterbrechen und kritische Infrastruktur beschädigen.

Diejenigen, die sich für den Schutz der Natur einsetzen, werden aktuell nicht ausreichend entlohnt. Ökosystemleistungen sind schwer zu monetarisieren und werden in Preissignalen nicht angemessen berücksichtigt. Bisher werden die Wiederherstellung und der Schutz der Natur hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. So hat die EU sich in der Interinstitutionellen Vereinbarung aus 2020 zum Mittelfristigen EU-Finanzrahmen dazu bekannt, in den Jahren 2026 und 2027 10 Prozent ihres Budgets für die Unterstützung von Maßnahmen und Investitionen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität bereitzustellen. Trotz dieser gestiegenen Ambitionen besteht weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen den geplanten und erforderlichen Investitionen, die durch öffentliche Gelder allein nicht geschlossen werden kann. Deshalb will die Kommission jetzt auch private Investitionen mobilisieren, indem sie das Instrument der Naturgutschrift einführt.

Ein Zertifizierungsrahmen als Grundlage für private Investitionen

Naturgutschriften sind Zertifikate, die eine nachweislich positive Wirkung auf die Natur belegen – etwa, dass Moore wiederherstellt oder artenreiche Wiesen angelegt wurden. Sie können von Unternehmen, Banken, Behörden oder auch Privatpersonen gekauft werden.

Der Fahrplan der EU-Kommission sieht vor, dass ein Rahmen geschaffen werden soll, um naturpositive Maßnahmen zu zertifizieren und für diese Naturgutschriften auszugeben. Verlässliche EU-weit einheitliche Zertifizierungsregelungen sollen insbesondere Transparenz gewährleisten und Greenwashing vermeiden. Auf diese Weise soll die Integrität des Systems gewahrt, mögliche Reputationsrisiken reduziert und das Vertrauen in den Markt gestärkt werden. Erfahrungen aus den freiwilligen Kohlenstoffmärkten zeigen, dass Käufer hochqualitative Projekte mit positiven Nebeneffekten für die Natur und Gesellschaft bevorzugen.

Der Fahrplan beschreibt nur in Grundzügen, wie die Nachfrage nach Naturgutschriften angeregt werden soll. Es gibt bereits freiwillige Naturschutzmärkte, auf denen Naturschutzzertifikate gehandelt werden. Vor allem Unternehmen kaufen dort auf freiwilliger Basis Zertifikate, um ihr Engagement für den Schutz von Ökosystemen zu demonstrieren und ihre Produkte besser zu vermarkten. So können zum Beispiel Lebensmittelhändler damit werben, dass sie Landwirte beim Übergang zur regenerativen Landwirtschaft unterstützen.

Investment in die Natur

Die EU-Kommission meint, dass Unternehmen auch darüber hinaus von einem Investment in die Natur profitieren könnten. So leiden zum Beispiel Lebensmittelhändler regelmäßig unter geringen Ernteerträgen, da die Bestäuberpopulationen zurückgehen. Diesem Trend könnten sie durch eigene Maßnahmen entgegenwirken. Zudem würden Unternehmen, die in die Natur investieren, mehr Vertrauen von Investoren genießen und von besseren finanziellen Bedingungen profitieren. Einige Finanzinstitute beziehen Biodiversität bereits in ihre Risikobewertungen ein, was sich in Prämien, Kreditvergabekriterien und Investitionsentscheidungen widerspiegelt. So investieren beispielsweise Versicherer in Projekte zur Wiederherstellung von Ökosystemen, um das Versicherungsrisiko im Zusammenhang mit Überschwemmungen zu verringern.

Darüber hinaus beschreibt die EU-Kommission die Möglichkeit, durch gezielte Anschubfinanzierung den Aufbau robuster Naturschutzmärkte zu unterstützen, indem Transaktionskosten gesenkt und Unsicherheiten ausgeräumt werden. Sie will zudem die Berücksichtigung von Naturgutschriften im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive und der Sustainable Finance Disclosure Regulation, CSRD & SFDR), der EU-Taxonomie sowie dem Vergaberecht untersuchen. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten kommen öffentlichen Auftragsvergaben als mögliche Nachfragemechanismen in Betracht.

Fazit

Der Fahrplan der Kommission zielt darauf ab, einen Rahmen für die Zertifizierung von Naturschutzgutschriften zu etablieren. Es wird sich zeigen, ob dieser Ansatz wirklich zu einer wesentlichen Verbesserung des Naturschutzes beitragen wird. Fraglich ist vor allem, wie hoch die Nachfrage nach Naturgutschriften aus dem Privatsektor auf freiwilliger Basis sein wird und wie sich deren Nutzen und Wert objektiv bemessen lassen. Zwar können Unternehmen mit einem Investment in die Natur fraglos werben. Inwiefern Unternehmen, die in Naturgutschriften investieren, tatsächlich von besseren finanziellen Konditionen profitieren und ein höheres Vertrauen von Investoren genießen werden, lässt sich derzeit nicht mit Sicherheit sagen. Was der Zertifizierungsrahmen jedoch eindeutig leisten kann, ist, einen unionsweiten einheitlichen Standard zu etablieren, der hohe Qualität sicherstellt und Greenwashing verhindert.

Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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