Neue Hoffnung für den Mieterstrom

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Anfang dieser Woche wurde der Referentenentwurf des EEG 2021 vom BMWi in die Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf sieht auch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den sog. Photovoltaik (PV)-Mieterstrom vor. Nachdem der Mieterstromzuschlag in der bisherigen Form kaum angenommen wurde, sollen nun neue Anreize für die urbane Energiewende durch den Ausbau von Solaranlagen auf Wohnhäusern gesetzt werden.

Ernüchternder Mieterstrombericht

Ausgangspunkt für die gesetzlichen Änderungen war der Mieterstrombericht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vom September 2019 (wir berichteten). Bis dato war lediglich 1 Prozent des vorgesehenen 500-MW-Deckels durch Mieterstromanlagen ausgeschöpft. Dabei wollte das im Jahr 2017 verabschiedete Mieterstromgesetz (wir berichteten) dem Photovoltaik-Ausbau in Deutschland neuen Schwung verleihen. Durch den Mieterstromzuschlag für PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis 100 kW sollten zusätzliche Anreize für den Ausbau von Solaranlagen geschaffen und der Mieter dabei an der Energiewende beteiligt werden. Ernüchternd stellte das BMWi im Mieterstrombericht jedoch fest, dass die jährlichen Einnahmen aus dem Mieterstromzuschlag nicht ausreichen würden, um die laufenden mieterstromspezifischen Mehrkosten zu decken. Der Mieterstromzuschlag sei zu niedrig. Der Zuschlag über einen festen Abschlagsbeitrag ist an die Einspeisevergütung für PV-Anlagen gekoppelt. Aufgrund dieser Kopplung hat die Absenkung der Einspeisevergütung mittlerweile dazu geführt, dass der Mieterstromzuschlag ausgelaufen ist und es damit aktuell keine direkte Förderung mehr für den PV-Mieterstrom gibt.

Neue Anreize setzen

Um Mieterstromprojekte wieder anzureizen, hatte die SPD bereits Ende letzten Jahres einen eigenen Gesetzesvorschlag vorgelegt und hierin einen Mieterstromzuschlag von 4,05 ct/kWh für PV-Anlagen bis 750 kW vorgeschlagen. Zudem brachte die SPD einen eigenen Kundenanlagenbegriff für Anlagen zur Quartiersversorgung aus erneuerbaren Energien und eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes ins Gespräch.

Der aktuelle Referentenentwurf (wir berichteten) zum EEG greift die Vorschläge zu neuen Anreizen für den Mieterstrom auf. Danach sollen zukünftig eigene Fördersätze für die anzulegenden Werte beim Mieterstromzuschlag normiert werden. Der Entwurf sieht hierfür feste Vergütungssätze zwischen 1,42 ct/kWh und 2,66 ct/kWh – gestaffelt nach Größe der Mieterstromanlage – vor. Außerdem soll es sich auch dann noch um ein Mieterstrommodell handeln, wenn Strom nicht direkt vom Anlagenbetreiber, sondern von einem Dritten geliefert wird (sogenanntes Lieferkettenmodell). Zudem soll die Regelung zur Anlagenzusammenfassung geändert werden, einzelne Mieterstromanlagen auf Gebäuden sollen als separate Anlagen gewertet werden können.

Man kann nur hoffen, dass mit der geplanten Änderung des EEG wieder neuer Schwung in den Mieterstrom und in die urbane Energiewende insgesamt kommt. Um das große Potential für den Ausbau erneuerbarer Energien im städtischen Raum zu nutzen, ist es wichtig, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinreichend Anreize schaffen. Ob die Vorschläge im Referentenentwurf hierfür allerdings ausreichen oder ob nicht noch weitere Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren nötig sind, ist weiter zu diskutieren.

Ansprechpartner*innen BBH: Dr. Martin Altrock/Ulf Jacobshagen/Dr. Wieland Lehnert
Ansprechpartner BBHC: Roland Monjau

PS: Falls Sie Interesse an dem Thema haben, schauen Sie gern hier.

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