Bundeskartellamt beendet Missbrauchsverfahren bei Fernwärme

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Drei Fernwärmeversorger müssen insgesamt rund 55 Mio. Euro zurückzahlen. Das ist das Ergebnis von sieben im März 2013 eingeleiteten Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts (BKartA). Gegen vier Versorger wurde das Verfahren eingestellt.

Es ging in den Verfahren um den Verdacht überhöhter Fernwärmepreise im Zeitraum von 2010 bis 2012. Die Ermittlungen erstreckten sich auf etwa 30 Versorgungsgebiete von sieben Fernwärmeunternehmen in verschiedenen Bundesländern. Hintergrund war die Sektoruntersuchung Fernwärme (wir berichteten), aus der sich für das BKartA bei sieben Fernwärmeversorgern Anhaltspunkte für überhöhte Preise ergeben hatten. Die durchschnittlichen Erlöse der Unternehmen lagen 2007/2008 teilweise bis zu 100 Prozent über dem Durchschnitt.

Im Herbst 2015 wurde bereits ein Verfahren abgeschlossen, nachdem sich der betroffene Versorger bereit erklärte, die Fernwärmepreise um einen nennenswerten Betrag jährlich über eine Laufzeit von fünf Jahren zu senken und so die möglicherweise überhöhten Fernwärmepreise der Vergangenheit auszugleichen. Das BKartA erklärte sich mit dieser Kompensationsmethode einverstanden.

Am 14.2.2017 hat das BKartA nun den endgültigen Verfahrensabschluss bekannt gegeben. Zwei Fälle wurden erneut im Vergleichswege beendet (sog. Zusagenentscheidung). Die beiden Versorger werden den Kunden das mit dem Kartellamt vereinbarte Rückerstattungsvolumen durch Gutschriften auf den nächsten Jahresrechnungen zurückerstatten. Gegen vier weitere Unternehmen konnte das Kartellamt final keinen Kartellverstoß feststellen und hat die Verfahren eingestellt, etwa weil das Preissystem zwischenzeitlich umgestellt wurde, strukturelle Besonderheiten vorlagen oder sich schlicht der Verdacht nicht erhärten ließ.

Die nun abgeschlossenen Verfahren zeigen: Unternehmen sollten die eigenen Preise stets auch mit kartellrechtlichem Blick kritisch hinterfragen. Wer signifikant mehr verlangt als andere, kann gute Gründe haben, die auch die Kartellbehörden überzeugen, auch wenn dies durchaus auch einmal vier Jahre dauern kann. Wie gut diese Gründe sind, überprüfen die Behörden jedoch weniger wohlwollend und länger dauernd, als es dem einen oder anderen Versorger lieb sein mag. Doch nicht nur der Zugriff der Ämter stellt ein Risiko dar. Auch zivilrechtlich kann allein die Tatsache der kartellrechtlichen Verfahrenseröffnung dazu führen (wir berichteten), dass Kunden ihre Versorger wegen der vermeintlichen Kartellverstößen in Anspruch nehmen wollen.

Ansprechpartner Kartellrecht: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Holger Hoch

Ansprechpartner Fernwärme: Stefan Wollschläger

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