Wenn eine Stadt einem Mitarbeiter kündigen will, den sie zuvor an ein Gemeinschaftsunternehmen ausgeliehen hat – welchen Betriebsrat muss sie zuvor anhören? Diese im Kommunalbereich hoch relevante Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt geklärt: Der eigene Personalrat der Stadt genügt. Warum das so ist und was aus der Entscheidung folgt, erfahren Sie nebst vielen anderen Neuigkeiten in unserem neuen Newsletter Arbeitsrecht.
Ansprechpartner: Dr. Jost Eder/Bernd Günter