Alle Jahre wieder: Warum die Reformvorschläge zur Grundversorgung nicht überzeugen  

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut forsa Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihren Erfahrungen mit der Grundversorgung befragt. Die im Januar 2026 veröffentlichten Ergebnisse zeigen eine weit verbreitete Unkenntnis über die Unterschiede zwischen Grundversorgung und Sonderverträgen sowie eine geringe Wechselbereitschaft – trotz teilweise deutlicher Preisunterschiede. Vor diesem Hintergrund hatte der vzbv das Wuppertal Institut bereits im vergangenen Jahr beauftragt, verschiedene Reformoptionen für die Grundversorgung zu untersuchen. Diese schließen an Diskussionen um die Grundversorgung an, die stets zum Jahreswechsel wiederkehren – genau dann, wenn die Jahresschlussrechnungen anstehen. Ein Schelm, wer einen Zusammenhang vermutet.  

Reformvorschläge: Mehr Regulierung als Allheilmittel? 

Zu den diskutierten Reformansätzen zählen erweiterte Informations- und Transparenzpflichten, die Ausschreibung der Grundversorgung im jeweiligen Netzgebiet sowie Modelle staatlicher Preisregulierung. Letztere reichen von einem gesetzlich definierten „Existenzminimum Energie“, das ein Mindestkontingent an Strom und Gas zu regulierten Preisen garantieren soll, bis hin zur verpflichtenden Einführung eines Sozialtarifs nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten wie Frankreich, Italien oder Spanien. Gemein ist diesen Vorschlägen die Annahme, dass die Grundversorgung strukturell zu teuer sei und daher stärker staatlich gesteuert werden müsse. 

Doch greifen diese Vorschläge tatsächlich vorhandene Probleme auf – oder verkennen sie den Zweck und die Funktionsweise der Grundversorgung? 

Die Grundversorgung ist kein Monopolmarkt 

Zentraler Ausgangspunkt der von Verbraucherverbänden geführten Debatte ist häufig die implizite Annahme, Grundversorger könnten aufgrund einer monopolähnlichen Stellung Preise oberhalb des Marktniveaus durchsetzen. Diese Annahme geht jedoch fehl. Die Grundversorgung ist kein Monopolmarkt, sondern Teil eines funktionierenden Wettbewerbsmarktes. Auch Grundversorger stehen lokal im Wettbewerb mit Sondervertragsanbietern und können Kundinnen und Kunden mangels Laufzeitverträgen jederzeit verlieren. Die Grundversorgung ist mit höheren Risiken und dadurch höheren Kosten verbunden – und sie wird durch zusätzliche Informations- und Transparenzpflichten sicher nicht billiger. 

Dass die Grundversorgung im Vergleich zu Sonderverträgen mit Laufzeitregelungen und Bonitätsprüfungen oft teurer ist, erklärt sich nicht aus fehlendem Wettbewerb, sondern aus der besonderen Struktur des Kundenkreises. In der Grundversorgung werden alle Haushalte beliefert, unabhängig von Bonität, Zahlungsfähigkeit oder vorherigem Lieferantenwechsel. Gerade Kundinnen und Kunden, die von anderen Anbietern keine Angebote erhalten oder kurzfristig aufgenommen werden müssen, werden dort mitversorgt. Bonitäts- und Inkassorisiken spielen daher eine deutlich größere Rolle als im Sonderkundenbereich – ein Umstand, der sich zwangsläufig in der Kalkulation niederschlägt. 

Transparenz ist bereits gesetzlich umfassend geregelt 

Auch der Vorwurf mangelnder Preistransparenz greift zu kurz. Die Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen (StromGVV/GasGVV) sowie eine umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung schreiben bereits heute detaillierte Informationspflichten vor. Dazu gehören die transparente Darstellung der einzelnen Preisbestandteile, der konkrete Anteil des Versorgers sowie eine verständliche Gegenüberstellung alter und neuer Preise bei jeder Preisanpassung. Die rechtlichen Anforderungen an Transparenz sind damit höher als in vielen Sonderkundenverträgen. Zusätzliche Informationspflichten drohen daher eher Bürokratie aufzubauen, ohne einen echten Mehrwert für Verbraucher zu schaffen. Schon heute sind Strom- und Gasrechnungen so umfangreich, dass sie kaum jemand vollständig liest. 

Ausschreibung und Losverfahren: Risiko für Versorgung und Service 

Besonders sachfremd sind Vorschläge, die Grundversorgung auszuschreiben oder per Losverfahren zu vergeben. Ausschreibungen führen regelmäßig dazu, dass sich das formal günstigste Angebot durchsetzt. Die Folge wären häufig Anbieter ohne regionale Verankerung, ohne Kundenservice vor Ort und ohne Erfahrung im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Kundengruppen. Gerade ältere Menschen, Haushalte ohne Internetzugang oder Kundinnen und Kunden mit erhöhtem Beratungsbedarf sind typische Grundversorgungsfälle. Die Frage, wer sich um diese Menschen kümmert, bleibt in solchen Modellen unbeantwortet. Es ist daher kein Zufall, dass das Gesetz die Mehrheit der Haushaltskunden im Versorgungsgebiet als Bestimmungskriterium für den Grundversorgerstatus vorsieht – sondern Ausdruck eines bewährten Systems. 

Wettbewerb statt Preisdeckel 

Hinzu kommt ein Aspekt, der in der Reformdebatte häufig übersehen wird: Die Antwort auf als zu hoch empfundene Preise gibt es bereits. Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters ist heute so niederschwellig wie nie zuvor. Vergleichsportale, kurze Kündigungsfristen und standardisierte Prozesse ermöglichen einen einfachen Marktzugang. Finden sich dort keine günstigeren Angebote, ist dies weniger ein systemisches Versagen der Grundversorgung als ein Spiegel des allgemeinen Preisdrucks vor Ort. Wettbewerb funktioniert genau so – auch wenn das Ergebnis im Einzelfall nicht den gewünschten Preis liefert. 

Statt den Grundversorger mit weiteren Informationspflichten zu belegen, wäre es zielführender, die Verbraucheraufklärung auf anderer Ebene beziehungsweise durch andere Institutionen zu stärken. Hier könnten Verbraucherzentralen ansetzen: durch verständlichere Informationen, gezielte Unterstützung beim Tarifvergleich und Hilfestellung für vulnerable Haushalte bei Wechselprozessen.  

Fazit: Reformmaßnahmen setzen an den falschen Stellen an 

Die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen setzen vielfach an den falschen Stellen an und zeichnen ein Zerrbild der Grundversorgung als überteuertes Versorgungsmodell in einem vermeintlich isolierten Monopolmarkt. Eine noch stärkere Regulierung der Grundversorgung würde jedoch Versorgungssicherheit, Servicequalität und lokale Verantwortung verteuern, ohne die angestrebten Verbesserungen zu erreichen. An Transparenz, Wechselmöglichkeiten und Werbung für andere Strom- und Gasanbieter mangelt es nicht. Die Grundversorgung besteht im Markt, weil sie funktioniert! 

Ansprechpartner:innen: Dr. Christian de Wyl/Dr. Jost Eder/Roxane Krukow 

Weitere Ansprechpartner:innen: Dr. Erik Ahnis/Dominique Couval 

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