Bekenntnis zu KWKG und BEW – Pläne der neuen Bundesregierung für die künftige Förderung im Wärmesektor
In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich CDU/CSU und SPD zum Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Nach wie vor sind im Wärmesektor substanzielle Maßnahmen notwendig. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sind die zentralen Förderinstrumente, um die klimaneutrale leitungsgebundenen Wärmeinfrastruktur in Deutschland auszubauen bzw. die entsprechende Transformation der Bestandsnetze voranzutreiben. Indem der Koalitionsvertrag beide Förderinstrumente ausdrücklich adressiert, erkennt auch die neue Bundesregierung deren Bedeutung für die Wärmewende an.
KWKG-Novelle 2025 2.0
Nachdem zwischenzeitlich befürchtet wurde, dass die Förderung nach dem KWKG ausläuft, setzt die schwarz-rote Regierung nun darauf, das KWKG zügig und zukunftsfähig anzupassen. Entsprechend heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müssen konsequent und langfristig genutzt werden. Dafür wird das KWKG noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus angepasst.“
Die Ampel-Regierung hatte das KWKG zuletzt Anfang des Jahres 2025 novelliert – als eine ihrer letzten gesetzgeberischen Maßnahmen. Das sogenannte „KWKG 2025“ ist am 01.04.2025 in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stand, die Förderung nach dem KWKG für KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher zu verlängern. Von großer Bedeutung für die Netz- und Speicherförderung und die hierfür erforderlichen Mindestwärmeanteile ist außerdem, dass die Begriffe der „Wärme aus erneuerbaren Energien“ und der „unvermeidbaren Abwärme“ an das Wärmeplanungsgesetz (WPG) angeglichen wurden.
Wie eine zweite Novelle des KWKG im Jahr 2025 im Detail aussehen könnte, lässt der Koalitionsvertrag offen. Um die Klimaneutralität zu erreichen, muss der Einsatz fossiler Brennstoffen jedoch deutlich zurückgehen. Daher könnte ein novelliertes KWKG vorsehen, dass der Einsatz erdgasbetriebener KWK-Anlagen die erneuerbaren Energien künftig nur noch ergänzen soll – insbesondere, wenn vom Strommarkt entsprechende Signale kommen.
Ziel: Dekarbonisierte Wärmeversorgung
Insgesamt dürfte die Gewinnung von Wärme aus erneuerbaren Energien (EE-Wärme) im KWKG weiter gestärkt werden, um dem Ziel einer dekarbonisierten Wärmeversorgung näherzukommen. Spannend bleibt insofern auch die Zukunft innovativer KWK-Systeme (iKWK): Diese kombinieren erneuerbare Wärmeerzeugungstechnologien mit klassischen KWK-Anlagen und elektrischen Wärmeerzeugern, um gleichermaßen für hohe Flexibilität und eine Integration von EE-Wärme zu sorgen. Derzeit müssen Betreiber solcher iKWK-Systeme – so wie von KWK-Anlagen im Leistungssegment über 500 kWel bis einschließlich 50 MWel – für eine Förderung zunächst an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen.
Nach aktueller Rechtslage enden diese Ausschreibungen allerdings Ende 2025, da die Bundesregierung bislang keinen Vorschlag für die Verteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens ab 2026 vorgelegt hat. Nach der kürzlich erfolgten Veröffentlichung der Ergebnisse aus der deutlich überzeichneten vorletzten Ausschreibungsrunde im Juni, verbleibt vorerst nur noch die Möglichkeit einer Teilnahme zum Gebotstermin am 1.12.2025. Ob und wie die Ausschreibungen künftig weitergeführt werden, und darüber hinaus, welchen Spielraum der deutsche Gesetzgeber bei der Weiterentwicklung des KWKG hat, ist auch vor dem Hintergrund des Rechtsstreits über die Beihilfeeigenschaft des KWKG offen.
Gesetzliche Verankerung der BEW
Die im September 2022 in Kraft getretene BEW hat sich inzwischen ebenfalls als zentrales Förderinstrument etabliert und findet regen Anklang. Sie fördert nicht nur die Planung und Errichtung von Wärmenetzen und -speichern, sondern auch von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Wärme. Allein im Jahr 2024 gingen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – das für die Bewilligung der Förderung nach dem KWKG sowie die BEW-Förderung zuständig ist – mehr als 1.500 Förderanträge ein.
In der Praxis erweist es sich aber als problematisch, dass die BEW lediglich eine Förderrichtlinie ist. Selbst wenn der Antragsteller alle in der Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt, besteht nicht unbedingt ein Anspruch auf Förderung – im Gegensatz zu dem gesetzlichen Förderanspruch im KWKG. Zudem ist die BEW-Förderung immer davon abhängig, ob genug Haushaltsmittel verfügbar sind. Dies bekamen Antragsteller besonders Ende 2023 zu spüren, als das Bundesfinanzministerium aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Verfassungswidrigkeit des zweiten Nachtragshaushaltgesetzes 2021 eine Haushaltssperre verfügte, was auch zu einem Antragsstopp für die BEW-Förderung führte.
Dass die BEW ein rein haushaltsbasiertes Förderprogramm ist, wirkt sich teilweise auch erschwerend bei der Finanzierung von Maßnahmen mit Fremdkapital aus. Der fehlende Rechtsanspruch führt außerdem dazu, dass Antragsteller in der Regel nicht mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen dürfen, bevor das BAFA einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlassen hat. Andernfalls lösen Antragsteller einen förderschädlichen „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ aus. Es dauert jedoch häufig mehrere Monate, bis ein Zuwendungsbescheid erteilt wird. Währenddessen stockt das Vorhaben. Zudem ist die Geltungsdauer der Förderrichtlinie zunächst auf sechs Jahre begrenzt, läuft also nach derzeitigem Stand im September 2028 aus. Es ist bereits jetzt absehbar, dass auch weit über diesen Zeitraum hinaus im Wärmesektor ein großer Förderbedarf bestehen wird. Für komplexere Projekte mit einem notwendigen zeitlichen Vorlauf fehlt es damit schon jetzt an der erforderlichen Planungssicherheit.
Richtlinie überarbeiten?
In der Praxis wurden daher zunehmend Stimmen laut, die sich dafür aussprachen, die Richtlinie zu überarbeiten oder das Förderprogramm gesetzlich zu verankern. Erklärtes Ziel der neuen Bundesregierung – so jedenfalls das Versprechen von CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag – ist nun: „Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt.“
Die Fördermittel stammen derzeit zum einen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Zum anderen ist die BEW Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union – NextGenerationEU – finanziert wird. Da bislang kein Bundeshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen wurde, hat das Bundesfinanzministerium im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zunächst einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung von bis zu 305 Millionen Euro für die BEW zugestimmt.
Aktueller Entwurf der neuen Bundesregierung
Im aktuellen Entwurf der neuen Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 sind – wie bereits im ersten Entwurf der Ampel – für die BEW 1.021 Mio. Euro vorgesehen. Im Vergleich zum Entwurf aus dem Vorjahr steigen somit für die kommenden Jahre die Verpflichtungsermächtigungen für die Titel „Transformation Wärmenetze“ und „Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen“. Damit würde das Förderprogramm erfreulicherweise – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – aufgestockt. Fraglich ist aber weiterhin, ob das Fördervolumen ausreicht, um dem hohen Andrang auch zukünftig gerecht zu werden.
So hat eine Verbändeallianz aus 20 Stakeholdern sich mit einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestages gewandt. Darin heißt es, dass die im aktuellen Regierungsentwurf „bis 2030 vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro […] bei weitem nicht aus[reichen], um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.“ Die Überführung der Förderrichtlinie in eine gesetzliche Regelung sollte daher von der neuen Bundesregierung zum Anlass genommen werden, auch die weiteren Schwachstellen der BEW zu überarbeiten.
Ausblick
Es ist erfreulich, dass sich die neue Bundesregierung zu KWKG und BEW bekennt und damit die Bedeutung dieser Förderinstrumente für ein Gelingen der Wärmewende anerkennt. Nun bleibt abzuwarten, wie zügig die Versprechungen tatsächlich auch umgesetzt werden, um eine verlässliche Basis für Wärmenetzausbau und -transformation zu schaffen.
Ansprechpartner:innen: Dr. Heiner Faßbender/Johanna Riggert/Laura Radimeczky-Krekel/Alisa Obert
Weitere Ansprechpartner:innen: Roland Monjau/Lars Dittmar/Lina Taube
PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier (unsere Webinare dazu): Dekarbonisierung und Ausbau von Wärmenetzen – Rechtsrahmen und Fördermöglichkeiten (Webinar).