Bundesförderung für effiziente Wärmenetze: BAFA veröffentlicht neues Merkblatt zu Förderbedingungen und kündigt Ende der Förderung von Transformationsplänen an
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderinstrument für die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Sie ist für nahezu alle Wärmenetzprojekte in der Bundesrepublik relevant.
Zum Jahresbeginn hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)ein neues „Merkblatt Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis“ veröffentlicht, in dem es Förderbedingungen näher konkretisiert. Dieses fasst zum einen sämtliche bislang bestehenden Merkblätter zu den Fördermodulen 1 bis 4 sowie zu den technischen Anforderungen zusammen. Zum anderen hat das BAFA auch die zuletzt auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Fragen und Antworten” aufgeführten Punkte aufgenommen. Außerdem hat es die über die Zeit entwickelte, aber noch nicht veröffentlichte Verwaltungspraxis ergänzt.
Ab wann gilt das neue Merkblatt?
Das neue Merkblatt gilt nach dem ausdrücklichen Hinweis des BAFA für alle ab dem 1.1.2026 gestellten Anträge. Es ist allerdings möglich, dass sich das Merkblatt auch auf bereits laufende Fördervorhaben auswirkt. Dies gilt etwa, wenn das BAFA eine schon zuvor etablierte Verwaltungspraxis lediglich verschriftlicht oder konkretisiert hat.
Wesentliche Neuerungen
Zu den relevanten Neuerungen, die das neue Merkblatt enthält, zählen insbesondere die folgenden Aspekte:
- Zulässige Wärmeanteile
Erstmals führt das BAFA aus, dass der Anteil der Einspeisung ungeförderter Wärmeerzeugungsanlagen an der Wärmebereitstellung in das jeweils zu fördernde Wärmenetz maximal 10 % betragen darf. Einfluss dürfte dies vor allem auf Projekte haben, die bislang mit der Erzeugung von Wärme aus grünem Wasserstoff oder mit nach dem EEG geförderten Anlagen geplant wurden. Dabei handelt es sich zwar um Wärme aus erneuerbaren Energien. Die Erzeugung ist jedoch nach der BEW nicht förderfähig.
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Das BAFA nennt in dem neuen Merkblatt zudem Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Danach darf mit der Umsetzung der beantragten Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Hierzu zählen insbesondere die Beauftragung von Planungsleistungen, der Abschluss bedingter oder mit Rücktrittsrechten versehener Liefer- oder Leistungsverträge. Außerdem zählen dazu vor Projektumsetzung geschlossene Rahmenverträge. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das BAFA in besonderen Ausnahmefällen dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmt.
- Aufstockung
Erstmals ausdrücklich erwähnt wird auch die Möglichkeit der Aufstockung. Danach kann der Förderbetrag auch bei bereits gestellten Förderanträgen erhöht werden, wenn der Antragsteller dem BAFA neue förderfähige Kostenpositionen mitteilt. Dabei wird hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen eines solchen Aufstockungsantrags zwischen einer Aufstockung innerhalb und nach Ablauf der Widerspruchsfrist unterschieden.
- Betriebskostenförderung
Neu ist auch, dass das BAFA nun für eine Betriebskostenförderung für Wärmepumpen nach Modul 4 fordert, dass die Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,5 dauerhaft eingehalten wird. Dies bedeutet ein erheblich gesteigertes Förderrisiko. Zudem behält sich das BAFA bei starken Abweichungen zwischen der im Antrag angesetzten und der tatsächlich erreichten JAZ vor, den Förderbetrag in Cent/kWh neu zu berechnen. Darüber hinaus kann es die Förderung für die Folgejahre anpassen. Außerdem gelten nach dem Merkblatt nun einheitliche Vorgaben für den Effizienznachweis von Wärmepumpen, unabhängig von Leistung und Temperaturniveau.
- Übertragung des Zuwendungsbescheids beziehungsweise des geförderten Wärmenetzes
Das BAFA erläutert im neuen Merkblatt zudem seine Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Übertragung von Zuwendungsverfahrenbeziehungsweise eines geförderten Wärmenetzes auf eine andere Gesellschaft. Beides ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des BAFA möglich. Andernfalls kann das BAFA den Zuwendungsbescheid aufheben und bereits ausbezahlte Fördermittel zurückfordern.
Für wen ist das neue Merkblatt relevant?
Das neue Merkblatt ist für alle relevant, die beabsichtigen, eine Förderung nach der BEW in Anspruch zu nehmen. Es ist aber auch von Zuwendungsempfängern zu beachten, die sich bereits in einem laufenden Förderverfahren befinden. Daher sollten auch bereits laufende BEW-Projekte dahingehend überprüft werden, ob das neue Merkblatt Auswirkungen auf die Förderung hat.
Ende der Förderung von Transformationsplänen zum 1.4.2026
Am 27.1.2026 hat das BAFA über seine Internetseite überraschend bekanntgegeben, dass die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 der BEW zum 1.4.2026 eingestellt wird. Begründet wird die Einstellung mit der ordnungsrechtlichen Verpflichtung von Wärmenetzbetreibern zu Erstellung von Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen gemäß § 32 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Nach dem Bundeshaushaltsrecht sei ein rechtlich gefordertes Verhalten nicht förderfähig. Da neue Wärmenetze von der Verpflichtung des § 32 WPG nicht umfasst sind, könne die Förderung von Machbarkeitsstudien dagegen fortgesetzt werden.
Ebenfalls förderfähig bleiben Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze. Laut BAFA soll die Frist zur Vorlage von Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 WPG für Betreiber dieser Wärmenetze bis zum 31.12.2030 verlängert werden, sodass zunächst noch keine ordnungsrechtliche Pflicht besteht.
Was genau unter „Einstellung der Förderung“ zu verstehen ist und ob sie auch Auswirkung auf bis zum 31.3.2026 beantragte oder sogar bewilligte Vorhaben entfalten wird, ist derzeit noch offen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das BAFA auch hierzu in Kürze auf seiner Internetseite Auskunft geben wird.
Ansprechpartner:innen: Ulf Jacobshagen/Johanna Riggert/Laura Radimeczky-Krekel/Franciska Riedel/Alisa Obert
Weitere Ansprechpartner:innen: Roland Monjau/Lars Dittmar/Frederik Seehaus/Lina Taube
PS: Das neue Merkblatt und seine Implikationen für Zuwendungsempfänger und Antragsteller sind selbstverständlich auch Gegenstand unserer Webinare:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Strategische Entscheidungsfindung zur erfolgreichen Umsetzung von Transformationsprojekten (26.02.2026, 9:00 bis 10:30 Uhr)