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Bundestag verabschiedet überfälliges TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat in einer der letzten Sitzungen der aktuellen Legislaturperiode das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz setzt vor allem europarechtliche Vorgaben für den Treibhausgasemissionshandel in nationales Recht um und hätte eigentlich bis zum 30. Juni 2024 beschlossen werden müssen. Ein erster Entwurf wurde jedoch erst – nachdem die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hatte – am 30. Juli 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht und am 9. Oktober 2024 von der Bundesregierung übernommen.

Last Minute-Einigung vor der Neuwahl

Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss bestand noch die Hoffnung, das lang erwartete Gesetz könnte noch vor Ende des Jahres 2024 den Bundestag passieren. Durch das Ende der Ampelkoalition am 6. November 2024 stand die Verabschiedung in dieser Legislaturperiode dann aber zwischenzeitlich ganz auf der Kippe. Für betroffene Unternehmen bedeutete dies ein großes Maß an Unsicherheit, beziehen sich die Überwachungs- und Berichtspflichten im Rahmen des ab 2027 geltenden EU-ETS 2 doch bereits auf Emissionen im Jahr 2024, über die nach der Vorstellung des europäischen Gesetzgebers eigentlich schon zum 30. April 2025 hätte berichtet werden sollen. Zwar kann diese Frist verschoben werden. Dennoch war es nun doch allerhöchste Zeit, dass die Grundlage dafür geschaffen wird, dass die Berichterstattung im ETS 2 auch praktisch umgesetzt werden kann. Immerhin enthält das Gesetz auch noch zehn Verordnungsermächtigungen, die es noch umzusetzen gilt.

Die nun erzielte Einigung der rot-grünen Minderheitsregierung mit einem Teil der Opposition ist daher schon als solche aus Perspektive der betroffenen Unternehmen zu begrüßen.

Der Kompromiss beim Abfall

Um die notwenige Mehrheit und die erforderliche Zustimmung auch von Teilen der Opposition zu erreichen, war allerdings eine Änderung des Regierungsentwurfs nötig. Nachdem dieser Punkt schon im Gesetzgebungsverfahren umstritten war, musste beim Thema Abfallverbrennung nachgebessert werden. Hier war ursprünglich geplant, Abfallverbrennungsanlagen in den EU-ETS 1 vollständig einzubeziehen – ein sogenanntes „Opt-In“. Diese Anlagen unterliegen auf europäischer Ebene bislang nur Berichts-, aber keinen Abgabepflichten. Dies stieß jedoch insbesondere bei der CDU/CSU-Fraktion auf erheblichen Widerstand. Im nun beschlossenen Gesetzestext findet sich das Opt-In nicht mehr.

Die betreffenden Anlagen verbleiben stattdessen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), in dem sie seit 2023 Abgabepflichten unterliegen. Dies kann zumindest preislich noch einen spürbaren Unterschied ergeben: Aktuell liegen die Zertifikatepreise im ETS 1 bei rd. 80 €, im nEHS werden für 2025 noch 55 € aufgerufen. Ob diese Preisdifferenz auch noch 2027 besteht, bleibt aber abzuwarten. Denn das nEHS-Budget wird mit Beginn der offenen Versteigerungsphase im Jahr 2027 maßgeblich den Preis der einzelnen Zertifikate beeinflussen – auch dort dürften die Preise also steigen.

Besiegelt ist mit dem Bundestagsbeschluss aber jedenfalls, dass das nEHS zwar in einem Teilsegment erhalten bleibt, dessen Hauptanwendungsbereich – den Brennstoffeinsatz in den Sektoren Gebäude und Verkehr – nunmehr planmäßig im ETS 2 aufgeht.

Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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