CSRD-Trilogverhandlungen: Sinnvolle Entbürokratisierung oder Kehrtwende in Sachen Nachhaltigkeit?

Nach einem Jahr intensiver Diskussion herrscht nun formal Klarheit: Das Europäische Parlament hat am 16.12.2025 die Trilog-Einigung zum Omnibus-Paket bestätigt. Mit dieser Reform werden die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) neu gefasst – insbesondere fallen nun weniger Unternehmen in die Anwendungsbereiche. Ziel der Reform war eine Vereinfachung und stärkere Risikoorientierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch was bedeutet dies für die Nachhaltigkeitsbemühungen der EU? 

CSRD und CSDDD: Ursprung, Inhalte und Ziel 

Die CSRD und die CSDDD wurden eingeführt, um Nachhaltigkeit systematisch in unternehmerische Entscheidungsprozesse zu integrieren. Beide Richtlinien zielten darauf ab, Transparenz zu erhöhen, Risiken frühzeitig sichtbar zu machen und nachhaltiges Wirtschaften als festen Bestandteil der Unternehmenssteuerung zu verankern. Die CSRD sollte durch einheitliche Berichtsstandards vergleichbare ESG-Informationen schaffen, während die CSDDD konkrete Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette vorsah. Beide Regelwerke waren damit weniger als reine Berichtspflichten gedacht, sondern als Instrumente, die die wirtschaftliche Transformation in Richtung Klimaneutralität und nachhaltiger Geschäftsmodelle unterstützen. 

Wesentliche Änderungen durch das Omnibus-Paket 

Mit dem Omnibus-Paket wurde der Anwendungsbereich der CSRD deutlich eingeschränkt: Berichtspflichtig sind nun lediglich Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. EUR Umsatzerlösen. Die Berichte werden zunächst nur mit begrenzter Sicherheit geprüft. Nachdem das EU-Parlament im Dezember die Einigung bestätigt hatte, müssen die Richtlinien nun noch vom EU-Rat formell gebilligt, im EU-Amtsblatt veröffentlicht und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Änderungen zwölf Monate nach Inkrafttreten in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dazu kann beispielsweise der am 10.7.2025 vorgelegte Referentenentwurf der Bundesregierung um die neuen Schwellenwerte erweitert werden. Zusätzlich wurden im November 2025 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die EU-Kommission übergeben und müssen nun noch auf EU-Ebene akzeptiert werden. 

Die CSDDD gilt künftig nur für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR. Die Sorgfaltspflichten sind stärker risikoorientiert: Unternehmen müssen nur die Bereiche prüfen, in denen negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt wahrscheinlich sind; umfassende Risiko-Mappings und Klimaschutzpläne entfallen. Die maximale Haftung wurde von 5 % auf maximal 3 % des weltweiten Nettoumsatzes reduziert. Die Umsetzung in nationales Recht ist bis Juli 2028 vorgesehen, die neuen Regeln sollen dann ab Juli 2029 angewendet werden. 

Auswirkungen und globale Einordnung 

Die Reform reduziert die Anzahl der verpflichteten Unternehmen um ca. 90  % auf europäischer Ebene gegenüber der bisher geltenden CSRD (ca. 5 Tsd. anstelle von 50 Tsd. Unternehmen). Damit reduziert sich der Anwenderkreis gleichzeitig um 40 % gegenüber der zuvor geltenden Non-Financial-Reporting -Directive (NFRD, ca. 11 Tsd. Unternehmen). 

Die Zustimmung zur Trilog-Einigung und somit zur deutlichen Anhebung des Anwenderkreises wurde maßgeblich durch die Europäische Volkspartei (EVP, in Deutschland CDU/CSU) sowie die Parteien Europäische Konservative und Reformer (ECR), Patrioten für Europa (Patriots) und Europa der Souveränen Nationen (ESN, in Deutschland AfD) getragen (siehe nachfolgende Abbildung: Zustimmung in Grün, Ablehnung in Rot, Enthaltungen in Weiß).  

Abbildung 1: Auszug der Abstimmung im EU-Parlament am 16. Dezember 2025 zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Ergänzung der Fraktionen durch die BBH-Gruppe

Dadurch, dass der Anwenderkreis so deutlich reduziert wurde, werden künftig sehr viel weniger vergleichbare ESG-Daten zur Verfügung stehen. Dies steht im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielen der CSRD und CSDDD einer nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft. Ob die Ziele des Green Deals nun noch erreicht werden können, hängt unter diesem Kurswechsel maßgeblich davon ab, ob die Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen und freiwillig (ohne gesetzliche Verpflichtung) Nachhaltigkeitskonzepte entwickeln und umsetzen. 

Gerade der fortschreitende Klimawandel und die zunehmenden globalen Konflikte erfordern ein schnelles Umdenken und den Umbau unseres Wirtschaftssystems zur Unabhängigkeit von autokratischen Systemen. Unternehmen, die Nachhaltigkeit konsequent in ihre Geschäftsmodelle integrieren, stärken langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz – unabhängig von kurzfristigen regulatorischen Anforderungen. Ein Blick auf den internationalen Wettbewerb zeigt, dass die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Entwicklung von Nachhaltigkeitskonzepten keineswegs eine europäische Besonderheit sind: Während die EU ihre bisher angestoßenen Regularien entwertet, entwickeln andere Länder eigenständige Nachhaltigkeitsstandards, teils orientiert an der CSRD, darunter China (CSDS1), Türkei (TSRS), Vereinigte Arabische Emirate (SCA-ESG-Standards) und Kanada (CSDS2).  

Bedeutung für nachhaltige Unternehmensführung

Die Reformen der CSRD und CSDDD sind zweifellos ein Rückschlag für die europäische Nachhaltigkeitsagenda und unsere Gesellschaft. Gleichzeitig verschieben sie die Verantwortung stärker auf die Seite der Unternehmen. Diese müssen entscheiden, ob sie Nachhaltigkeit als bloßes Compliance-Thema oder als Innovations- und Wettbewerbstreiber hin zur Unabhängigkeit von autokratischen Systemen in der Wertschöpfungskette verstehen. 

Klar ist: Nachhaltigkeit ist kein politisches Modewort und kein europäisches Spezialthema. Sie ist Teil der weltweiten Weiterentwicklung. Unternehmen, die heute freiwillig Transparenz schaffen, ihre Geschäftsmodelle resilient ausrichten und Nachhaltigkeit strategisch verankern, werden langfristig positioniert sein – unabhängig davon, wie sich globale Konflikte entwickeln. 

Ansprechpartner:innen: Tobias Sengenberger/Carolin Mießen/Anna-Marlena Miedl/Vera Illini

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