Das Strommarktdesign der Zukunft: Ein Blick in den Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD gibt Anlass, die geplanten Weichenstellungen im Energiebereich zu analysieren. Während wir bereits an anderer Stelle den Industriestrompreis und CCU/CCS näher beleuchtet haben, soll es hier um die Frage gehen, wie das künftige Strommarktdesign in Deutschland ausgestaltet sein soll.
Ein Blick auf den Status quo verdeutlicht die Herausforderung. Das deutsche Strommarktsystem war lange geprägt von einer statischen Erzeugungsstruktur durch konventionelle Kraftwerke mit gleichmäßiger Leistungsabgabe und einer starren Nachfrageseite. Flexibilität spielte eine untergeordnete Rolle. Mit dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien veränderte sich dieses System. Windenergie- und Photovoltaikanlagen erzeugen Strom kostengünstig, aber volatil. Ein modernes Strommarktdesign muss diesen Wandel berücksichtigen.
Das Strommarktdesign im Wandel
Auf nationaler wie europäischer Ebene werden seit Jahren unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert. Diese sollen die Strommärkte so ausgestalten, dass die Klimaneutralitätsziele 2045 erreicht werden. Gleichzeitig müssen regulatorische Vorgaben eingehalten und weder Versorgungssicherheit noch Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt werden.
Im August 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Diskussionspapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“. Darin benennt das Ministerium zentrale Handlungsfelder – etwa verlässliche Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien, sowie „lokale Signale“ (z. B. regionale Steuerungen in Förderprogrammen oder unterschiedliche regionale Netzentgelte) und eine Flexibilisierung der Nachfrage. Für jedes dieser Themen stellte das BMWK unterschiedliche Handlungsoptionen und -vorschläge vor.
Auch der europäische Gesetzgeber wurde mit der im Juli 2024 realisierten Strommarktreform tätig. Durch die Reform der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (VO (EU) 2019/943) setzt die EU künftig insbesondere auf power purchase agreements (ppas) sowie contracts for difference (CfDs) als maßgebliche Instrumente.
Der Koalitionsvertrag 2025: Echte Pläne oder vage Überlegungen?
Und wie positioniert sich der Koalitionsvertrag? Die kurze Antwort lautet: kaum. Der Begriff „Strommarktdesign“ wird nicht ein einziges Mal erwähnt. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass der Koalitionsvertrag zwar den Ausbau erneuerbarer Energien und der Netzinfrastruktur umfassend beschreibt und Flexibilisierungspotenziale, etwa im Bereich Energiespeicher, nennt. Eine verbindende Gesamtstrategie fehlt jedoch. Wie die neue Regierung das Strommarktdesign konkret ausgestalten will, bleibt weitgehend unklar.
Zumindest bei der Frage, ob trotz wachsender regionaler Unterschiede im Stromangebot ein bundeseinheitlicher Strompreis gelten soll, positioniert sich die Bundesregierung eindeutig. Sie bekennt sich zum Erhalt der einheitlichen Stromgebotszone für Deutschland und Luxemburg.
Zudem greift der Koalitionsvertrag die von der Vorgängerregierung initiierte „Kraftwerksstrategie“ zumindest teilweise auf. Die Ampel zielte darauf ab, neue Kapazitäten auszuschreiben und dabei wasserstofffähige („H2-ready“) Kraftwerke zu fördern. Zudem sollten bestehende Gaskraftwerke für den späteren Einsatz mit Wasserstoff umzurüsten. Im Koalitionsvertrag ist nun vorgesehen, technologieoffene Anreize für den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleitungen bis 2030 zu setzen. Dass diese H2-ready sein sollen, ist allerdings nicht (jedenfalls nicht ausdrücklich) vorgesehen. Nun ist es am Wirtschaftsministerium, das Thema zügig voranzubringen und Brüssel dabei mitzunehmen, was kein Selbstläufer werden wird.
Eine Designidee findet sich im Koalitionsvertrag, die überraschend war: Reservekraftwerke sollen nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen. Diese Überlegung ist allerdings angesichts europäischer Vorgaben und der Interessen der Marktteilnehmer mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Deshalb ist es fraglich, inwiefern sie das Strommarktdesign tatsächlich prägen wird.
Fazit
Die Energiewende ist in vollem Gang. Damit sie gelingt, muss das Strommarktdesign mit Blick auf ein flexibles, vernetztes System weiterentwickelt werden. Der Koalitionsvertrag liefert noch keine konkrete Richtungsweisung im Sinne eines „Designs“. Unklar bleibt, wie ein Kapazitätsmarktmodell aussehen soll. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, ein konsistentes Leitbild zu entwickeln und zu verfolgen.
Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Christian Dessau/Anna von Kenne