Abwasserrohr, Gras

Die Abwasserwärme kommt: Bundestag fordert Gesetzesentwurf und Ausbauziel 

Die Erkenntnis, dass das bislang weitgehend ungenutzte Potential von Abwasserwärme einen wertvollen Beitrag zur Wärmewende leisten könnte, ist nicht neu. Tagtäglich fließt warmes Abwasser durch unsere Kanalisation – eine lokal verfügbare, ganzjährig konstante erneuerbare Wärmequelle. Dennoch sind konkrete Projekte noch nicht weit verbreitet.  

Die Entschließung des Bundestages 

Bei der Verabschiedung des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) hat der Bundestag nun ein deutliches Signal gesendet. Die Nutzung von Abwasserwärme soll künftig forciert und sogar gesetzlich erleichtert werden. Der Bundestag hat die Bundesregierung zu konkreten Schritten in diese Richtung aufgefordert. Mit dieser Entschließung knüpfen die Regierungsfraktionen an einen ursprünglich von der Unionsfraktion bereits im März 2024 eingebrachten Antrag („Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen“) an. Dieser Antrag hatte sich durch das Ende der Ampel-Regierung erledigt. 

Der geforderte Gesetzentwurf für den Ausbau der Abwasserwärme 

Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf für den Ausbau der Abwasserwärme zu erarbeiten. Das Gesetz hat auch schon einen Namen nebst üblicher Gesetzesabkürzung bekommen: das Abwasserwärmebeschleunigungsgesetz, kurz: AwWBG. Doch nun soll der Ausbau beschleunigt werden. Dafür müssen mögliche regulatorische Hemmnisse beseitigt und die Zuständigkeiten klar geregelt werden. Außerdem soll das Gesetz auch mit dem Gebäudeenergiegesetz – beziehungsweise dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie es künftig heißen soll, – und dem Wärmeplanungsgesetz bestmöglich verzahnt werden. 

Worin die Bundesregierung die regulatorischen Hemmnisse genau sehen wird, bleibt abzuwarten. Klar scheint aber bereits: Die Nutzung von Abwasserwärme wird zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Dadurch erhält sie bei Schutzgüterabwägungen Vorrang. Dies ist ein vom Gesetzgeber häufig bemühtes Instrument. Es erlaubt, verschiedene Anlagen (beispielsweise Glasfaser- und MobilfunknetzBatteriespeicherGeothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeicher oder Wärmeleitungen) leichter zu realisieren. 

Die Festlegung eines Ausbauziels 

Der Bundestag fordert die Bundesregierung außerdem dazu auf, bis Juni 2026 ein Ausbauziel für die Nutzung von Abwasserwärme festzulegen. Damit soll die Abwasserwärme in der öffentlichen Wahrnehmung sichtbarer werden. Sie solle mehr Förderung erhalten und ihr Markthochlauf aktiviert werden. Allerdings bleibt offen, welche Verbindlichkeit das Ausbauziel haben wird. 

Um ein Ausbauziel zu erarbeiten, soll die Regierung alle relevanten Akteure miteinbeziehen. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen (mindestens) um die Teilnehmer des ersten „Runden Tisches Abwasserwärme“ handelt. Dieser fand im Sommer 2025 im Wirtschaftsministerium statt. Dabei kamen Vertreter aus Abwasserwirtschaft, Wohnungsbau, Fernwärme, Kommunen, Forschung und Behörden zusammen. Der Bundestag fordert zudem, dass sich dieser Runde Tisch auch in Zukunft regelmäßig trifft. Außerdem soll die Abwasserwärme in der Informationskampagne des Bundeswirtschaftsministeriums zur unvermeidbaren Abwärme eine größere Rolle spielen.  

Wie geht es weiter? 

Was die Bundesregierung aus der Aufforderung des Bundestages machen wird, bleibt abzuwarten. Ein Ausbauziel bis Juni 2026 festzulegen, ist jedenfalls zeitlich nicht unambitioniert. Es ist davon auszugehen, dass dieses Ausbauziel zusammen mit einem ersten Entwurf für ein Abwasserwärmebeschleunigungsgesetz veröffentlicht wird. Wir werden die weiteren Entwicklungen verfolgen und Sie hier im BBH-Blog informiert halten. 

Ansprechpartner:innen: Dr. Markus Kachel/Johanna Riggert/Barbara von Gayling-Westphal/Alisa Obert 

Weitere Ansprechpartner:innen: Daniel Schiebold/Dr. Anna Alexandra Seuser/Dr. Linda Schönfelder 

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