Die energiepolitische Bilanz der Bundesregierung: Ein Jahr in Verantwortung (Teil 1)
„Verantwortung für Deutschland“ – mit diesem Leitmotiv ist die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD genau vor einem Jahr gestartet.
Eine Legislaturperiode von vier Jahren klingt immer lang, aber wenn man berücksichtigt, dass zwischen Wahlabend und Ministervereidigung Monate liegen und die letzten Monate der Legislatur nur noch vom Wahlkampf geprägt sind, hat eine Regierung vielleicht rund drei „gute Jahre“. Und naturgemäß ist der Schwung am Anfang am größten, die wichtigsten Projekte anzugehen oder gar durchzuziehen. 100 Tage werden immer gerne angeschaut, aber – sagen wir aus der Perspektive von Menschen, die mit den Mühen des Legislativprozesses vertraut sind – „fairer“ ist der Check nach einem Jahr. Also jetzt.
Nehmen wir uns doch zunächst das wichtige Thema Energie vor.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gibt der Energiepolitik einigen Raum. Gegenüber dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, der den Ausbau grüner Energie sehr fokussiert hatte, verschiebt er die Prioritäten mehr auf die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie. Und genauso wie die Ampel in ihrem ersten Jahr den Ukraine-Krieg als Herausforderung bewältigen musste, war auch der Iran-Krieg nicht im Koalitionsvertrag angelegt.
Aber schauen wir mal auf einige Ziele und ihre Umsetzung.
Der Preis ist heiß
Die Energiepreise waren und sind ein heißes Thema. Sie sind aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzt und können sich nach Verbrauchsstruktur und -menge auch ziemlich unterscheiden.
Ein wichtiges Element: die Netzentgelte. Eine geplante und kurzfristig umgesetzte Maßnahme der Bundesregierung setzt hier an. Mit einem Zuschuss von 6,5 Mrd. EUR sollen 2026 die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sinken – und damit die Stromnetzentgelte aller Verbraucher. Perspektivisch sollen nun doch nicht vorrangig die teureren (aber NIMBY-kompatibleren) Erdverkabelungen verlegt werden, sondern die günstigeren Freileitungen genutzt werden. Und das ganz große Thema Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Erneuerbaren-Ausbau soll auch auf günstigere Systemkosten einzahlen. Aber dazu mehr später in diesem Blog …
Ebenfalls immer heiß diskutiert sind die staatlichen Kostenbestandteile. „Energie könnte so billig sein ohne Umlagen und Steuern!“, hört man immer wieder. Und das stimmt natürlich in der Theorie. Bei Haushalten macht der Block rund ein Drittel des Preises aus. Hier setzte der Plan an, zumindest die Stromsteuer zu senken. Dieser Schritt wurde auch schnell umgesetzt. Aber im Gegensatz zum Koalitionsvertrag nicht für alle, sondern zunächst(?) nur für das produzierende Gewerbe und die Forst- und Landwirtschaft. „Aus Haushaltsgründen ohne Haushaltskunden“ könnte man wohl sagen.
Das ist dann gewissermaßen Teil des Projektes Industriestrompreis. Denn eine Energiepreisentlastung für die Industrie mit dem Ziel der „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ sollte auf jeden Fall kommen. Und tatsächlich gibt es einen Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028. Das entsprechende Förderinstrument im Einklang mit dem europäischen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) wurde im April beihilferechtlich genehmigt.
Das war alles sehr stromorientiert. Auch beim Gaspreis wurde gesenkt durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Und auch wenn niedrigere Preise gut sind, hatte dies durchaus Wechselwirkungen mit der Gasversorgungslage. Doch auch dazu mehr unten …
Nur sicher ist sicher
Seit Jahren wird diskutiert und geplant, wie die Risiken, die ein Energieversorgungssystem hat, das in immer größerem Maße von erneuerbaren Energien geprägt wird, gemanagt werden können. Vereinfacht gesagt: Wie stellen wir sicher, dass es auch in der „Dunkelflaute“ noch hell und warm bleibt? Verbrauchsflexibilisierung und Speicher sind ein Teil der Antwort, aber schon die Ampel hatte an einer „Kraftwerksstrategie“ gearbeitet. Im Kern soll sichergestellt werden, dass genügend Gaskraftwerke zur Verfügung stehen, um auch nach dem Kohleausstieg ausreichend wetterunabhängige Energie (hier: Strom) zur Verfügung zu haben. Das Thema hat die neue Koalition auch in ihren Vertrag aufgenommen. In Abgrenzung zur Ampel wurde aber der Bedarf höher gesehen und weniger Gewicht auf die Wasserstofffähigkeit gelegt.
Es folgten Diskussionen mit der Europäischen Kommission, denn natürlich ist das ein beihilferechtlich brisantes Thema. Man konnte eine Einigung erzielen, statt 20 GW redet man nun (wie am Ende der Ampel) wieder über 12 GW Leistung und ein Gesetz dazu mit dem sperrigen Namen „Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)“ ist in der Abstimmung. Berücksichtigt man, dass eigentlich 2031 die Kapazitäten gebaut sein sollten, muss es jetzt schnell gehen. Die Bundesnetzagentur steht für die Ausschreibung aber schon in den Startlöchern.
Alles (er)neu(erbar) macht der Mai
Die Koalition will den Erneuerbaren-Ausbau fortführen, aber stärker mit dem System verzahnen bzw. mit dem Netzausbau „synchronisieren“, um die Erneuerbaren näher an den Markt zu führen und z. B. die Redispatch-Kosten zu senken. Die Reaktionen waren vorhersehbar sehr gemischt. Von „endlich Vernunft“ bis „Todesstoß für die Erneuerbaren“ war alles zu lesen. Entscheidend sind aber nicht Ankündigungen, sondern die echten Gesetze. Und Entwürfe dafür drangen vor kurzem an die Öffentlichkeit. Das neue EEG muss aufgrund von europäischen Vorgaben die Vergütungslogik ändern: Europa erlaubt das bisherige Marktprämien-Modell mit garantierter Vergütung, aber unbegrenzter Markt-Chance für höhere Preise nicht mehr, sondern verlangt entweder Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CfD) oder robuste Claw-back-Mechanismen. Wenn ein Anlagenbetreiber einen Schutz vor niedrigeren Preisen möchte, muss er bei hohen Preisen zurückgeben. Aber insgesamt soll die Förderung eingeschränkt werden, kleine Anlagen sollen z. B. komplett ohne auskommen.
Gerade mit Blick auf die örtliche Netzsituation soll das Konzept der „kapazitätslimitierten Netzgebiete“ eingeführt werden. Die Netzbetreiber sollen engpassbelastete Gebiete für neue Anlagen „virtuell sperren“ können, indem für Anlagen in diesen Gebieten kein Ausgleich mehr bei Abregelung gezahlt werden soll. Man kann sich vorstellen, dass das gerade die Gebiete beträfe, in denen die Bedingungen für die Erneuerbaren besonders gut sind …
Die Moleküle tanzen
Wer Gaskraftwerke baut, braucht auch eine Gasinfrastruktur, die gleichzeitig unter Druck steht, wenn perspektivisch deutlich weniger Gas z. B. zur Wärmeerzeugung verbraucht werden dürfte. Der Koalitionsvertrag hält die Gasinfrastruktur für ein strategisches Asset, aber die großen Linien werden hier dennoch in Europa gezogen.
Und während die Koalition den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur unterstützen (und zumindest am Anfang auch weniger auf „grünen Wasserstoff“ fixiert sein) will, bleibt die bestehende Erdgasversorgungssicherheit auf der Agenda. Nach dem Schock des Ukraine-Krieges und dem Wegfall des russischen Pipeline-Gases sind diverse Mechanismen installiert worden, die die neue Regierung teilweise zurückgenommen hat. Dazu gehörten auch die Speichervorgaben (und die entsprechende Umlage, vgl. oben). Um die Kosten einzusparen, hat man darauf verzichtet, Mindestfüllstände zu erzwingen – und sah sich am Ende eines längeren Winters deshalb mit recht niedrigen Speicherständen konfrontiert. Der Iran-Krieg hat den Gaspreis genau zum falschen Zeitpunkt nach oben getrieben, so dass es derzeit kaum absehbar ist, dass die Speicher bis zum Herbst wieder gut gefüllt sind. Daher ist es nachvollziehbar, dass es langfristig eine nationale Gasreserve geben soll, aber man wird sehen, ob die Regierung bis zum Herbst die Füllstandsthematik nicht doch noch einmal adressieren muss.
War noch was?
Nun hätten wir fast den größten energiepolitischen Aufreger des Jahrzehnts vergessen: das Gebäudeenergiegesetz, bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz, wie es künftig heißen soll. Das von der letzten Merkel-Regierung beschlossene Gesetz war wenig bekannt, bis seine Novellierung unter dem Allstar-Alliteration-Alias „Habecks Heizungshammer“ zum Kulturkampfinstrument wurde. Die strengen Vorgaben für Erneuerbare sollen fallen, Gas- und Ölheizungen langfristig möglich bleiben, aber dafür die Brennstoffe zunehmend CO2-ärmer werden (Stichworte „Biotreppe“ und „Grüngasquote“). Kurz vor dem Jahrestag der schwarz-roten Koalition sah die Branche nun den Referentenentwurf vom 05.05.2026 und liest die 91 Seiten seither aufmerksam.
Am Geld kann es nicht liegen
Mit dem Sondervermögen und den Förderprogrammen im Rahmen des Deutschlandfonds stehen eigentlich ausreichend Mittel für die Energiepolitik bereit – insbesondere, wenn es um Investitionen in die langfristige Infrastruktur geht. So bleibt für den Rest der Regierungszeit der Wunsch, dass der Ausbau der Energieinfrastruktur so erfolgt, dass alles langfristig stabil, günstig, sauber und souverän wird.
Gern ansprechbar: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Christian Dessau