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Die Energiewende auf der Blockchain: Virtuelles Prosuming dank MiCAR

Erinnern Sie sich noch an den letzten großen Hype? Nein, nicht generative KI. Auch nicht Augmented Reality. Genau, Blockchain und Distributed Ledger Technologien – auch im Energiebereich. Dann schlug der Hype-Zyklus zu und das Thema fiel aus der öffentlichen Wahrnehmung. Aber im Hintergrund ging es weiter. Ein spannendes Anwendungsfeld ist die Tokenisierung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. In Italien hat der Energiekonzern Enel seinen privaten Stromkunden erstmals ermöglicht, einen rein digitalen Token zu erwerben, der auf einer Blockchain abgebildet wird. Diese Kunden werden zu sogenannten „virtuellen Prosumern“, indem sie rechnerisch an Erzeugung („Produce“) und Verbrauch („Consume“) partizipieren, ohne selbst Anlagen betreiben zu müssen. Die rechtliche Grundlage für dieses Modell bildet die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation; kurz „MiCAR“). Und ja: Wenn die EU eine Verordnung zu einem Thema erlassen hat, ist die Hypephase im Regelfall vorbei …

Was bedeutet Tokenisierung und virtuelles Prosuming?

Bei der Tokenisierung wird ein physischer Vermögenswert in digitalen Tokens abgebildet, die auf einer Blockchain gespeichert werden. Diese Tokens können erworben werden und repräsentieren einen Anteil an einer Energieerzeugungsanlage, z.B. eines Solar- oder Windparks.

Dies ist auch bei dem Modell von Enel der Fall. Der Kunde kauft einen Token, für den er je nach erzeugter Strommenge eine Gutschrift auf der regulären Stromrechnung erhält. Rein physikalisch fließt der erzeugte Strom nicht direkt in den eigenen Haushalt; vielmehr wird die gesamte Erzeugungsmenge in das Netz eingespeist und bilanziell dem Verbrauch des Tokeninhabers angerechnet. Auf diese Weise können Kunden einen Teil ihres Jahresverbrauchs virtuell aus „eigenen Anlagen“ decken.

Dieses Prinzip ist natürlich nicht gänzlich neu. Die Teilhabe an einem Stromerzeugungsassets via digitalem Token ist in seiner Grundstruktur mit dem Konzept der Kraftwerksscheibe vergleichbar. Auch hier wird kein physischer Anteil an der Erzeugungsanlage übertragen. Stattdessen wird ein vertraglich gesicherter Anspruch auf einen bestimmten Stromanteil eingeräumt, einschließlich der damit verbundenen Kosten und Risiken.

Hier geht es aber darum, das umfangreiche individuelle Vertragswerk einer solchen Kraftwerksscheibe möglichst einfach für eine breite Masse handhabbar zu machen. So eröffnet das virtuelle Prosuming eine neue Tür zur Bürgerbeteiligung und kann insbesondere Mietern und Wohnungseigentümern den Einstieg in die dezentrale Energiewelt ermöglichen – ganz ohne Dach, ohne Genehmigungsverfahren und ohne Installationsaufwand.

Rechtlicher Rahmen: MiCAR, FinmadiG und KMAG

Rechtlich ermöglichen eine Reihe von sehr aktuellen Normen die Tokenisierung. Neben der MiCAR, die 2024 in der EU in Kraft getreten ist, sind das in Deutschland das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG).

Die MiCAR unterteilt die Welt der Kryptowerte in drei Kategorien:

  • Vermögenswertereferenzierte Token (sog. Asset-Referenced Token; kurz „ART“) gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 MiCAR sollen einen stabilen Wert behalten, in dem sie sich auf einen Korb von Vermögenswerten oder Rechte beziehen. Hierunter fällt auch der Token von Enel.
  • E-Geld-Token gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 MiCAR bilden eins-zu-eins den Kurs einer gesetzlichen Währung ab (z.B. USD-Coin)).
  • Crypto-Assets als Auffangkategorie nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR greifen, wenn E-Geld-Token oder ART nicht einschlägig sind (z.B. Bitcoin).

Während für Wertpapiere, Vermögensanlagen und Fonds schon viele Vorgaben gelten, werden durch die MiCAR nun auch die Anforderungen an Emittenten solcher Token geregelt. Dazu zählen beispielsweise Zulassungs-, Whitepaper-, Transparenz- und Offenlegungspflichten sowie Rücktauschrechte.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Trotz der rechtlichen Fortschritte stehen Energieversorger vor einigen Hürden. Die Integration der Blockchain-Technologie in ihre bestehende IT-Landschaft stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Um ein sicheres Wallet-System aufzubauen sowie Transaktionen reibungslos abzuwickeln, sind Investitionen erforderlich. Es muss insbesondere eine Blockchain‑Infrastruktur aufgebaut und in bestehende Abrechnungssysteme integriert werden. Auch müssen sekundäre Handelsplätze für solche Energie-Token geschaffen werden. Vor dem Hintergrund, dass ARTs handelbar sein müssen (Art. 16 Abs. 1 MiCAR), wäre ein Ausstieg der Token-Inhaber bei einem Anbieterwechsel ohne funktionierende Sekundärmärkte nur schwer möglich.

Der Normgeber unterstellt, dass die Anbieter von solchen Tokens eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen (Art. 16 MiCAR). Das ist nicht nötig, wenn der Gesamtwert der Token unter 5 Mio. EUR bleibt oder nur Profis (die so genannten „qualifizierten Anleger“) angesprochen werden. Aber selbst wenn die Zulassung ausnahmsweise nicht nötig ist, müssen Emittenten ab dem Angebot für den Token und während seiner Laufzeit gemäß Art. 28 MiCAR ein Whitepaper herausgeben und aktuell halten. Dieses Whitepaper enthält insbesondere Angaben zum Emittenten, zum Projekt und zur Technologie (quasi ein Prospekt). Und nicht zuletzt gilt es, neben dem Vertrauen der Aufsichtsbehörden auch das Vertrauen der Verbraucher in ARTs zu gewinnen – in einer Zeit, in der die Begriffe „Krypto“, „Token“ oder „Blockchain“ mitunter auf Skepsis stoßen.

Dennoch bietet die Tokenisierung für Versorger insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Bürgerbeteiligung und Kundenbindung ein spannendes Modell. Durch den Kauf von ARTs können auch Kleinanleger in regionale Wind- und PV-Projekte investieren. Das macht die Energiewende bürgernäher und stärkt die Akzeptanz vor Ort, denn wer digitale Anteile besitzt, identifiziert sich stärker mit „seinem“ Versorger.

Wer braucht schon Hype, wenn eine Technologie erfolgreich im Mainstream ankommen kann?

Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau/Nelly Arnold/Hakki Gül

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