Die Entbürokratisierungsbilanz der Bundesregierung: Ein Jahr in Verantwortung (Teil 2)

Die Bundesregierung ist vor einem Jahr mit einer ambitionierten Agenda gestartet. Im ersten Blog haben wir auf die Regierungsbilanz in Energiethemen zurückgeschaut. In diesem zweiten Teil unseres Rückblicks auf diesem Blog widmen wir uns der Entbürokratisierungsbilanz. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, in dieser Legislaturperiode die Bürokratiekosten um 25 Prozent und damit 16 Milliarden Euro und den Erfüllungsaufwand um 10 Milliarden Euro zu senken. Außerdem soll jährlich ein Bürokratierückbaugesetz verabschiedet werden.

Wie steht es um die Bürokratie im Land? 

Dass Deutschland in zunehmendem Maße mit überbordender Bürokratie zu kämpfen hat, entspricht nicht nur der Wahrnehmung der Wirtschaft, sondern kann auch an den Zahlen abgelesen werden: Der Nationale Normenkontrollrat (ein unabhängiges, beratendes Expertengremium) hat in seinem Jahresbericht 2025 die Bürokratiekosten auf 64 Milliarden Euro und den zusätzlichen Erfüllungsaufwand auf 13,2 Milliarden Euro seit 2011 beziffert. Diese Zahlen umfassen nationale Gesetze, aber auch EU-Vorgaben. Laut DIW Berlin wurden allein zuletzt 14.000 europäische Vorschriften in nationales Recht übernommen, wobei neue Belastungen durch die Umsetzung der NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit sowie der CSR-Richtlinie für eine einheitlichere Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahresbericht noch nicht einmal enthalten waren. Bürokratieabbau ist also ein pan-europäisches Projekt und keine deutsche Spezialität – auch wenn der deutschen Bürokratie natürlich „ein gewisser Ruf voraus eilt“ …

Aktueller Stand 

Beim Bürokratieabbau hängt Deutschland noch deutlich hinter den Anforderungen aus der Wirtschaft zurück. Aber gewisse Anfänge sind gemacht.

Rein formal zeigte die Bundesregierung die Bedeutung des Themas, indem sie erstmals ein eigenes Kabinett für Bürokratierückbau einberufen und im Herbst 2025 eine Modernisierungsagenda beschlossen hat. Erste Gesetze befinden sich im parlamentarischen Verfahren, etwa das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung oder das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.

Letzteres soll Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrs- und Energiebereich beschleunigen. Potenzial dafür bieten etwa die stärkere Verankerung des öffentlichen Interesses und die Gleichstellung von Ersatzgeldzahlungen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Andere Regelungen sind gut für die Rechtsklarheit oder die Modernität, bringen aber nicht zwingend einen Beschleunigungseffekt mit sich. Hier wäre z. B. an einheitliches Verfahrensrecht für Planfeststellungsverfahren im Infrastrukturbereich oder an vollständig digitale Planfeststellungsverfahren zu denken (und für digitale Prozesse braucht es natürlich dann auch die vom Bund bereitzustellende zentrale IT-Infrastruktur).

Bürokratie existiert aber nicht allein auf der Bundesebene, sondern auch in den Ländern und Kommunen. Entsprechend folgte im Dezember 2025 auf die Modernisierungsagenda der Bundesregierung eine „Föderale Modernisierungsagenda“ von Bund und Ländern mit über 200 Maßnahmen, die ebenfalls auf die Entbürokratisierung einzahlen sollen. Konkret sollen Berichtspflichten um mindestens ein Drittel reduziert und stärker gebündelt werden. Genehmigungsfiktionen und Anzeigepflichten sollen häufiger eingesetzt werden. Teile dieser Agenda greift das Infrastruktur-Zukunftsgesetz bereits auf. Weitere Maßnahmen will die Bundesregierung mit der Novelle des Baugesetzbuches umsetzen, etwa durch kürzere Umweltprüfungen, verbindliche Verfahrensfristen und eine Präklusionsvorschrift.

Das gemeinsame Ziel bleibt, die Bürokratiekosten um ein Viertel zu senken. Ein Zwischenbericht nach einem halben Jahr, also im Juni 2026, soll einen Überblick zum aktuellen Umsetzungsstand geben.

Entbürokratisierung als Kulturwandel

Gewachsene Strukturen ändert man nicht über Nacht. Und man muss gerade bei der „Bürokratie“ sehr genau unterscheiden zwischen aufgeblähten, technisch rückständigen Verfahren und Prozessen, die wichtige Rechtspositionen schützen. Trivial ist das nicht, aber es liegen sehr viele kluge Vorschläge von verschiedensten Organisationen vor, die im Rahmen der Agenda umgesetzt werden können. Ein Beispiel hierfür ist die Agenda „Einfach Staat“, in der der Expertenkreis Moderner Staat des BDI vor allem zahlreiche Ansatzpunkte für eine Vereinfachung von Verfahren durch Digitalisierung und den Abbau mehrfacher Regulierung aufzeigt.

Eine echte Entbürokratisierung ist aber nicht nur ein Wegfall von Normen oder Formularen und ein Straffen von Zuständigkeiten und Fristen. Sie verlangt auch einen Wandel im Selbstverständnis der Verwaltung. Wenn ein „Verwaltungsvorgang“ von einer grundsätzlichen Kultur geprägt wäre, die auf Partnerschaft, Gelingen und Vertrauen beruht, wäre beim Thema Bürokratieabbau schon viel gewonnen!

Gern ansprechbar: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Christian Dessau/Carsten Telschow 

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