Die erste Hürde ist genommen: EU-Kommission genehmigt die Förderrichtlinie für das zweite Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge
Die EU-Kommission hat am 24. März 2025 die Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge mit einem Fördervolumen von 5 Mrd. EUR beihilferechtlich genehmigt und damit den Weg für die zweite Gebotsrunde der Klimaschutzverträge geebnet. Nunmehr liegt es an der neuen Bundesregierung, sich für die Fortsetzung des Förderprogramms zu entscheiden und den von zahlreichen Industrieunternehmen erwarteten Förderaufruf für die zweite Gebotsrunde bekannt zu geben.
Wrap-Up: Was sind Klimaschutzverträge?
Klimaschutzverträge (KSV) basieren auf der Idee der Differenzverträge, die im Falle der KSV (auch als Carbon Contracts for Difference) im Ergebnis auf den CO2-Preis des Europäischen Emissionshandels referenzieren. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmen, einen bestimmten Anteil an tragfähigen Investitionen zu leisten, während der Staat die Differenz zwischen der grünen und der konventionellen „grauen“ Produktion eines industriellen Produkts fördert. Innovativ an dem Förderinstrument ist, dass damit sowohl die Investitions- als auch die Betriebskosten gefördert werden. Die förderfähigen Vorhaben werden durch Ausschreibungen ermittelt, bei denen Faktoren wie das Potenzial zur CO2-Reduktion und die Kosten zur Verringerung von CO2-Emissionen entscheidend sind.
Was bisher geschah
Ins Leben gerufen hat das Förderprogramm noch die im November 2024 zerbrochene Ampel-Regierung. Der erste Förderaufruf startete im März 2024 (wir berichteten hier und hier). Den Zuschlag erhielten dann im Oktober 2024 insgesamt 15 Unternehmen.
Für die zweite Gebotsrunde fand bereits im September 2024 das zweite vorbereitende Verfahren statt. Dieses Vorverfahren diente dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als der zuständigen Bewilligungsbehörde dazu, sowohl den Förderaufruf als auch die Förderrichtlinie anzupassen. Da das BMWK bereits angekündigt hatte, dass sich auf Grundlage der Carbon Management Strategie in der zweiten Gebotsrunde auch Unternehmen beteiligen können, die ihre Anlagen durch den Einsatz von Carbon Capture and Storage / Use (CO2-Abscheidung und -Nutzung) dekarbonisieren wollen, haben sich an dem vorbereitenden Verfahren insgesamt 130 Unternehmen beteiligt. An der zweiten Gebotsrunde selbst dürfen sich dann letztlich nur diejenigen Unternehmen beteiligen, die am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben und vom BMWK zur Gebotsabgabe zugelassen worden sind.
Umso mehr bestand angesichts des riesigen Interesses an diesem Förderprogramm – insbesondere vor dem Hintergrund des Regierungsbruchs und der Neuwahlen – die Sorge, dass die KSV-Förderung womöglich nicht fortgeführt und Investitionsvorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden könnten. Hoffnung machte allerdings die Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Förderrichtlinie für das zweite Gebotsverfahren, die darauf schließen ließ, dass das BMWK an dem Programm weiterhin festhalten würde, zumal die Fördersummen haushaltsrechtlich im Klima- und Transformationsfonds bereits vorgemerkt waren.
Wie erwartet brachte die neue Entwurfsfassung der Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge insbesondere die Möglichkeit mit sich, CO2-Abscheidung und -Nutzung einzusetzen. Hinzu kamen Änderungen bei der Mindestgröße der Vorhaben – diese müssen nur 5 statt 10 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr erreichen. Zudem wurde der Einsatz von Wasserstoff erleichtert.
Die zweite Hürde ist zu nehmen: Die neue Bundesregierung muss den Förderaufruf freigeben
Nachdem die beihilferechtliche Hürde mit der Freigabe aus Brüssel gemeistert ist, bleibt nunmehr abzuwarten, ob denn die künftige Bundesregierung das – beim BMWK auf positive Resonanz gestoßene – Förderprogramm fortführt. Zu wünschen wäre dies allemal. In der Industrie besteht massives Interesse an und Potenzial zur Dekarbonisierung. Die KSV-Förderung kann dazu beitragen, dieses Potenzial zu heben und dem Wirtschaftsstandort Deutschland in einer schwierigen weltwirtschaftlichen Lage zum Aufschwung zu verhelfen. Erste positive Signale waren aus der CDU/CSU und SPD-Arbeitsgruppe „Wirtschaft, Industrie und Tourismus“ zu vernehmen, deren Einigungsentwurf für den Koalitionsvertrag die Fortführung der KSV-Förderung ausdrücklich empfahl.
Ansprechpartner:innen: Dr. Martin Altrock/Dr. Tigran Heymann/Dr. Hanno Butsch/David Siegler/Vera Grebe