Die EU ETS 2-Marktstabilitätsreserve im Fokus der Reformbestrebungen
Vor kurzem haben der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament beschlossen, die Abgabepflichten im EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU ETS 2) um ein Jahr auf das Jahr 2028 zu verschieben. Nun rückt die Marktstabilitätsreserve (MSR) in den Fokus der Reformbestrebungen. Die MSR nimmt überschüssige Zertifikate aus dem Markt und schüttet sie bei Bedarf später wieder aus, um zu hohe oder zu niedrige CO2-Preise zu vermeiden. Am 27. November 2025 legte die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um diesen Mechanismus zu ändern. Erklärtes Ziel ist es, das Risiko von Ungleichgewichten zwischen Angebot und Nachfrage beim Start des EU ETS 2 zu mindern und dieses System widerstandsfähiger gegen Marktschocks zu machen. Zuvor hatte eine breite Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sowie zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments eine Reform der MSR gefordert.
Um die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen, müssen der EU-Rat und das Parlament ihren gemeinsamen Beschluss über die Einrichtung und Anwendung der MSR anpassen. Dies wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen. Eine Anpassung der EU-ETS-Richtlinie ist hierfür nicht erforderlich.
Der Vorschlag der Kommission zur Anpassung der MSR
Die Kommission schlägt vor, die Gültigkeit von Zertifikaten in der MSR über das Jahr 2030 hinaus zu verlängern, den mengengesteuerten Zuführungsmechanismus feiner auszutarieren und den Preiskontrollmechanismus zu erweitern.
Bisher befinden sich 600 Millionen Zertifikate in der MSR, die bis zum 31. Dezember 2030 gültig sind. Danach würden die Zertifikate ihre Gültigkeit verlieren und könnten nicht mehr freigegeben werden. Dieses „Ablaufdatum“ soll gestrichen werden, um die Marktsituation auch nach 2030 besser vorhersehbar zu machen und so langfristig die Preisstabilität zu fördern.
Zweitens soll der Mechanismus für die Zuführung von Zertifikaten feiner gesteuert werden. Bisher werden bei einer Gesamtzahl von unter 210 Millionen Zertifikaten im Umlauf auf einen Schlag 100 Millionen Zertifikate aus der MSR zugeführt. Nachteil dieses Ansatzes ist der sogenannte „Schwelleneffekt“: So entscheidet ein Zertifikat mehr oder weniger im Umlauf darüber, ob auf einmal 100 Millionen Zertifikate zugeführt werden oder eben nicht. Dies kann zu Unsicherheiten und sprunghaften Preisschwankungen führen. Diesen Effekt will die Kommission korrigieren, indem zusätzlich zu den bestehenden stufenweisen Ausschüttungsregeln schrittweise Zertifikate aus der MSR zugeführt werden, wenn die Gesamtzahl der in Umlauf befindlichen Zertifikate zwischen 210 bis 260 Millionen liegt. Die Menge der zuzuführenden Zertifikate bestimmt sich dabei nach folgender Formel: 100 Millionen Zertifikate abzüglich der doppelten Differenz zwischen der Gesamtzahl der in Umlauf befindlichen Zertifikate und dem Schwellenwert von 210 Millionen.
Drittens wird die Höhe der auszuschüttenden Zertifikate des Preiskontrollmechanismus verdoppelt. Nach der EU ETS-Richtlinie können derzeit bis Ende 2029 20 Millionen Zertifikate aus der MSR freigegeben werden, wenn der CO₂-Preis 45 EUR pro Tonne CO₂-Äquivalente (Indexierung für 2020) während eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Monaten übersteigt. Künftig sollen 40 Millionen Zertifikate innerhalb von zwölf Monaten bis zu zweimal freigegeben werden können. Dadurch soll der Mechanismus besser auf Preisschwankungen reagieren und die Marktsituation vorhersehbarer machen.
Weitere Vorschläge im Kontext des EU ETS 2
Die Kommission hat neben den Änderungen an der MSR weitere Reformen im Zusammenhang mit dem EU ETS 2 angekündigt.
In einem Entwurf zur Anpassung der Auktionsverordnung schlägt sie vor, die ETS2-Auktionen früher zu starten. Dadurch sollen bereits 2027 Einnahmen für Investitionen zur Verfügung stehen und frühe Preissignale gegeben werden. Die Kommission könnte die Änderungen bereits Anfang 2026 verabschieden. Wichtig: Der frühere Beginn der Auktionen würde nichts daran ändern, dass die Abgabepflicht – wie von Rat und Parlament beschlossen – auf 2028 verschoben werden soll.
Zudem prüft die EU-Kommission zusammen mit der Europäischen Investitionsbank die Einführung einer „Revenue Frontloading Facility“. Diese soll die Vorabauszahlung von ETS2-Einnahmen an die Mitgliedstaaten in den Jahren 2026-27 in Höhe von bis zu 6 Mrd. EUR ermöglichen. Die zukünftigen Einnahmen werden dabei durch die EU oder die Europäische Investitionsbank vorfinanziert, damit Investitionen bereits vor Beginn der Abgabepflicht möglich sind.
Zuführungsmechanismus als geeignetes Mittel zur Verringerung von Preissprüngen durch Schwelleneffekt
Der Vorschlag, den mengengesteuerten Zuführungsmechanismus feiner auszugestalten dürfte ein geeignetes Mittel sein, das Risiko von Preissprüngen durch den Schwelleneffekt zu verringern. Die beiden anderen Maßnahmen – die Gültigkeit von Zertifikaten in der MSR über das Jahr 2030 hinaus und die doppelte Zertifikatzufuhr des Preiskontrollmechanismus – dürften vor allem von der Sorge vor zu hohen CO₂-Preisen in den Sektoren Gebäude und Verkehr getrieben sein. Hohe CO₂-Preise wären (im Moment) politisch nur schwer vermittelbar. Mit Blick auf das weiterhin verbindliche europäische Klimaneutralitätsziel bis 2050 – in Deutschland bekanntlich schon bis 2045 – würde die Anpassung aber entsprechend höhere Anstrengungen in der Zukunft bedeuten. Aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben. .
Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow