Die EU-Kommission plant Bürokratieabbau im Umweltrecht
Die EU-Kommission plant ein neues Maßnahmenpaket aus sechs Legislativvorschlägen zur Vereinfachung der Umweltvorschriften, unter anderem in den Bereichen Industrieemissionen, Umweltverträglichkeitsprüfung und Abfallmanagement. Mit diesem sogenannten Umwelt-Omnibus-Verfahren will die EU den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, indem sie etwa Genehmigungsverfahren beschleunigt und strafft und gleichzeitig ihre ehrgeizigen Ziele zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beibehält. Bei dem Paket handelt es sich um den achten Omnibus-Vorschlag von insgesamt zehn, mit denen die Kommission administrative Kosten in Höhe von jährlich insgesamt 11 Mrd. Euro einsparen will. So soll der Verwaltungsaufwand bis Ende 2029 um mindestens 25 % sinken, für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sogar um mindestens 35 %.
Vorhaben des Umwelt-Omnibus
Im Zentrum des Maßnahmenpakets steht die Vereinfachung der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Den Unternehmen wird im Rahmen der IED mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Umweltmanagementsystemen eingeräumt. So soll es ausreichen, ein Umweltmanagementsystem pro Standort einzurichten, statt wie bisher für jede Anlage. Zudem will die EU-Kommission mehrere Pflichten streichen: zur Aufnahme von Transformationsplänen und eines Chemikalieninventars, zur Durchführung eines unabhängigen Audits sowie zur Risikobewertung gefährlicher Stoffe.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Erteilung von Genehmigungen zu straffen, vor allem durch zentrale Anlaufstellen, Digitalisierung und schnellere Verfahren. Die Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) soll wegen Ineffektivität und hoher Kosten durch digitale Lösungen ersetzt werden, etwa – durch den digitalen Produktpass und die Umsetzung des Pakets „Ein Stoff, eine Bewertung“. Weitere Vereinfachungen betreffen die erweiterte Herstellerverantwortung im Abfallmanagement sowie den Zugang zu Geodaten.
Weitere Vorhaben außerhalb des Umwelt-Omnibus
Die Kommission betont, dass sie in den nächsten Jahren den Vereinfachungsprozess auch außerhalb des Umwelt-Omnibus-Verfahrens fortsetzen will. Zentral sind dabei vor allem die geplanten Änderungen der REACH-Verordnung, des Circular Economy Acts und der Wasserrahmenrichtlinie.
Eine gezielte Anpassung der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist unter dem European Chemicals Industry Action Plan geplant. Die chemische Industrie wird diese Entwicklungen besonders aufmerksam verfolgen. Zum einen sind die Verpflichtungen der REACH-Verordnung mit einem hohen Aufwand für Unternehmen verbunden. Zum anderen befürchten die Unternehmen eine Abkehr von der bisher etablierten risikobasierten Chemikalienregulierung hin zu pauschalen Verboten für ganze Stoffgruppen, was die Verfügbarkeit von Chemikalien einschränken würde.
Zudem will die Kommission im zweiten Quartal 2026 die Wasserrahmenrichtlinie überprüfen und überarbeiten, nachdem im September letzten Jahres ein politischer Konsens über die Vereinfachung gefunden wurde. Die Vorschriften des Circular Economy Act sollen im dritten Quartal 2026 vereinfacht und harmonisiert werden. Ziel ist es, die Kosten für grenzüberschreitende Kreislaufaktivitäten zu verringern und einen Binnenmarkt für Abfälle und recycelte Materialien zu schaffen.
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken, ohne Umwelt- und Gesundheitsschutz zu untergraben
Die Kommission wird den Gesetzesvorschlag nun an das Europäische Parlament und den Rat zur Annahme weiterleiten, sodass er voraussichtlich noch dieses Jahr angenommen wird. Damit reagiert die EU-Kommission auf die angespannte wirtschaftliche Lage innerhalb der Union sowie auf die anhaltenden Forderungen nach einem Abbau bürokratischer Hürden. Zentral ist dabei die Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, ohne den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu untergraben. Während Wirtschaftsvertretern die vorgesehenen Vereinfachungen des Umwelt-Omnibus nicht weit genug gehen, warnen Umweltverbände vor erheblichen Gefahren für Ökosysteme und Gesundheit. Ob die versprochenen Beschleunigungen tatsächlich eintreten, ohne den Umweltschutz zu schwächen, wird sich erst in der Umsetzung zeigen – und könnte weitere Anpassungen erforderlich machen.
Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow
Ansprechpartner:innen Wasserrecht: Daniel Schiebold/Beate Kramer/Sascha Köhler