Die Zukunft der Gasnetze: Was das BRÜCKEN-Verfahren für Netzbetreiber bedeutet
Deutschland befindet sich mitten in einer grundlegenden Transformation seiner Energieversorgung. In den kommenden zwei Jahrzehnten wird die Bundesrepublik schrittweise aus der Nutzung fossilen Erdgases aussteigen. Die dafür notwendigen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen werden derzeit von dem Gesetzgeber und der Bundesnetzagentur weiterentwickelt. Teilweise werden sie neu gestaltet.
Diese Regelungen werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Netzbetriebs während der Transformationsphase maßgeblich prägen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Umgang mit den künftig anfallenden Kosten für Stilllegung und Rückbau der Gasinfrastruktur. Um hierfür eine regulatorische Lösung zu schaffen, hat die Bundesnetzagentur im Dezember 2025 das Festlegungsverfahren „BRÜCKEN“ initiiert. Im März 2026 wurde ein entsprechender Entwurf zur Konsultation vorgelegt.
Eher Stilllegung statt Weiterbetrieb
Mit dem Rückgang der Erdgasnutzung wird ein großer Teil der heutigen Gasverteilnetze langfristig nicht mehr benötigt. Zwar gibt es Überlegungen, Leitungen künftig zum Beispiel für Wasserstoff oder Biomethan weiter zu nutzen. Doch diese Perspektive betrifft nur einen begrenzten Teil der Infrastruktur.
Für den überwiegenden Rest zeichnet sich ab, dass er stillgelegt werden muss. Dabei wird häufig unterschätzt, dass eine Stilllegung keineswegs bedeutet, Anlagen einfach außer Betrieb zu nehmen, um Kosten zu vermeiden. Im Gegenteil: Die sichere Außerbetriebnahme von Leitungen und Anlagen erfordert technische Maßnahmen, Überwachung und organisatorische Anpassungen. Diese Aufwendungen fallen unabhängig davon an, ob ein späterer Rückbau erfolgt oder nicht.
Noch komplexer wird die Situation durch die Unsicherheit rund um den künftigen Rückbau. Gesetzliche Anpassungen könnten zwar dazu beitragen, Rückbaumaßnahmen zu begrenzen, doch ist derzeit offen, in welchem Umfang dies tatsächlich gelingt. Klar ist hingegen, dass sowohl Stilllegung als auch unvermeidbarer Rückbau erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen werden. Damit stellt sich unweigerlich die Frage, wie diese Kosten fair verteilt werden können.
Rückstellungen als Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft
Aus wirtschaftlicher Sicht wäre es sachgerecht, die Kosten für Stilllegung und Rückbau auf alle Netznutzer zu verteilen, die von der Infrastruktur profitiert haben. In der Praxis ist das jedoch nur eingeschränkt möglich. Denn frühere Kunden können nicht mehr zur Finanzierung herangezogen werden. Genau hier setzen Rückstellungen an: Sie ermöglichen es, zukünftige Kosten bereits heute zu berücksichtigen und über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Auf diese Weise kann eine verursachungsgerechtere Kostenverteilung erreicht werden. Außerdem kann ein starker Anstieg der Netzentgelte am Ende der Nutzungsdauer mit potenziell geringer Absatzstruktur vermieden werden.
Lange Zeit wurde eine solche Rückstellungsbildung jedoch kaum vorgenommen. Grund dafür war die sogenannte Ewigkeitsvermutung, also die Annahme, dass Gasnetze dauerhaft genutzt werden. Angesichts der aktuellen energie- und klimapolitischen Entwicklungen ist diese Annahme heute nicht mehr haltbar.
Mit dem BRÜCKEN-Verfahren schafft die Bundesnetzagentur erstmals eine Möglichkeit, solche handelsrechtlichen Rückstellungen auch regulatorisch anzuerkennen. Künftig sollen Rückstellungen für Stilllegung und unvermeidbaren Rückbau in der Erlösregulierung anerkannt werden. Die Refinanzierung erfolgt zeitversetzt über die Netzentgelte, wodurch Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, die entstehenden Kosten frühzeitig zu verteilen. So müssen sie sie nicht erst in der späten Phase der Transformation tragen. Der Zeitversatz beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Außerdem gibt es eine wahlweise Erlösobergrenzenverteilung für die Rückstellungszuführung im Basisjahr 2025 als Übergangslösung. Allerdings bringt dieser Ansatz auch Herausforderungen mit sich. Die zeitliche Verschiebung zwischen Aufwand und regulatorischer Anerkennung führt zunächst zu Ergebnisbelastungen.
Zwischen Entlastung und Unsicherheit
So wichtig das BRÜCKEN-Verfahren als regulatorischer Fortschritt ist, bleiben dennoch offene Fragen. Insbesondere der Umgang mit bereits vor 2025 gebildeten Rückstellungen sowie im Einzelfall mögliche regulatorische Kürzungen der Rückstellungszuführungen durch die Regulierungsbehörden sind bislang nicht abschließend geklärt. Ferner ist nicht abschließend geklärt, inwieweit gegebenenfalls später Anreizinstrumente eingeführt werden. Letzteres hat sich die Bundesnetzagentur explizit vorbehalten. Für Netzbetreiber bedeutet dies eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Refinanzierung ihrer Aufwendungen. Gleichzeitig gewinnt die Wahl der Bewertungsmethoden im handelsrechtlichen Jahresabschluss an Bedeutung. Diese Methoden werden künftig auch regulatorisch relevant sein. Hier könnte eine erweiterte fachliche Einordnung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. eine wichtige Orientierung bieten.
Trotz dieser Unsicherheiten überwiegt die strategische Bedeutung des Verfahrens. Es schafft erstmals die Möglichkeit, die finanziellen Auswirkungen der Transformation zusammen mit dem KANU-Mechanismus aktiv zu steuern und Risiken zu reduzieren. Damit wird deutlich, dass die Energiewende nicht nur eine Frage neuer Technologien ist. Sie ist auch eine der wirtschaftlichen und regulatorischen Gestaltung bestehender Infrastrukturen. Für Gasnetzbetreiber wird es entscheidend sein, diese Entwicklungen frühzeitig in ihre Jahresabschlüsse und Planungen einzubeziehen, um die neuen Spielräume gezielt zu nutzen.
Gern ansprechbar: Jürgen Gold/Stefan Missling/Thomas Straßer/Andreas Fimpel
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