Digitalisierung der KWK-Förderung: Verpflichtende Nutzung des Online-Portals beim BAFA  

Die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der KWK-Förderung schreitet weiter voran. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in den vergangenen zwei Jahren schrittweise ein elektronisches System zur Beantragung der Zulassung von Vorhaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeführt. Auch das Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) läuft inzwischen elektronisch. 

Digitales Antragsportal für die KWK-Zulassung beim BAFA 

Bereits 2024 führte das BAFA ein digitales KWK-Antragsportal ein – zunächst nur für die Zulassung von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern. Mitte letzten Jahres weitete die Behörde das Portal auch auf Zulassungsanträge für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme aus. 

Eine gesetzliche Grundlage für die ausschließliche Nutzung des Antragsportals fehlte zunächst und wurde erst Ende letzten Jahres in das KWKG aufgenommen. Seither ist die Nutzung für alle Antragsteller verpflichtend. Sämtliche Zulassungsverfahren müssen nun über das elektronische Antragsportal des BAFA („ELAN-K2“) digital abgewickelt werden. 

Auch die im KWKG vorgesehenen Meldepflichten der Anlagenbetreiber gegenüber dem BAFA zur Abwicklung der Förderung sind über dieses Portal zu erfüllen. 

Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist eine vorherige Registrierung des Antragstellers. Bereits bestehende Registrierungen, etwa für die Begrenzung der Netzumlagen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR), können für Anträge im KWK-Bereich nicht verwendet werden. Antragsteller sollten die notwendige Registrierung daher bei der Planung und Einhaltung der Fristen für die Beantragung der Zulassung ihres Vorhabens berücksichtigen. 

Elektronische Ausschreibungsverfahren bei der BNetzA 

Die vorerst letzte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme am 1.12.2025 führte die BNetzA vollständig über ein neu eingeführtes elektronisches Ausschreibungsverfahren durch. Damit gingen neue Formatvorgaben und Fristen einher. Gebote konnten ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) eingereicht werden. 

Da derzeit keine weitere KWK-Ausschreibungsrunde vorgesehen ist, blieb die digitale Durchführung durch die BNetzA zunächst ein einmaliger Vorgang. Sollte der Gesetzgeber künftig weitere Ausschreibungsrunden vorsehen, ist zu erwarten, dass die Behörde erneut auf das bereits erprobte elektronische Ausschreibungsverfahren zurückgreift. 

Darüber hinaus könnte das Verfahren auch für die Ausschreibungen übernommen werden, die im Zuge der Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgesehen sind. Mit der elektronischen Durchführung der letzten KWK-Ausschreibungsrunde hat die BNetzA jedenfalls eine Grundlage geschaffen. An diese Grundlage könnten künftige Ausschreibungen der Behörde anknüpfen. 

Ansprechpartner:innen: Ulf Jacobshagen/Dr. Heiner Faßbender/Johanna Riggert/Laura Radimeczky-Krekel 

Weitere Ansprechpartner:innen: Roland Monjau/Felix Hoppe/Lina Taube/Matthias Petersen 

PS: Sie möchten mehr über die Beantragung und Abwicklung der Förderung nach dem KWKG – einschließlich des neuen digitalen Antragsverfahrens – erfahren? Dann melden Sie sich gern zu unserem Webinar KWKG-Basiswissen 2026 am 16.3.2026 an. 

Share
Weiterlesen

20 April

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stadtwerke: Ein Werkzeug für die Zukunftssicherung 

Die gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden derzeit neu geordnet. Mit dem im Februar 2025 vorgestellten Omnibus-I-Paket wurden die Rahmenwerke der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie die Taxonomie-Verordnung (TaxVO) auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet. Ziel ist es, Berichtspflichten zu vereinfachen, den Umfang der Angaben zu reduzieren und Unternehmen mehr Zeit bei der Umsetzung zu geben. Nach Abschluss der Triologverhandlungen und der Einigung...

19 April

Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen – mehr als nur ein Verwaltungsverfahren

Jeder Mensch braucht Wasser. Die UN haben im Menschenrechtsabkommen sogar ein Recht auf sauberes Wasser anerkannt. In Deutschland verbraucht jede Person täglich etwa 121 bis 129 Liter Wasser pro Tag. Nur ein geringer Teil davon dient als Trinkwasser. Der größte Anteil wird für Körperpflege, Toilettenspülung oder eben auch für Gartenbewässerung genutzt. Doch woher kommt das Wasser? Dass Trinkwasser verzehrbar aus dem Hahn fließt, erscheint vielen als selbstverständlich....