Ergebnisse der letzten KWK-Ausschreibungen veröffentlicht und erste Ausschreibungen aus der Kraftwerksstrategie für dieses Jahr angekündigt
Die Bundesnetzagentur hat am 15.1.2026 die Ergebnisse der (wohl) letzten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme (Gebotstermin: 1.12.2025) bekanntgegeben. Gleichzeitig haben sich EU-Kommission und Bundesregierung über die Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie geeinigt. Deshalb dürfte wohl demnächst mit einem ersten Gesetzesentwurf zur Durchführung der noch für dieses Jahr geplanten Ausschreibungen aus der Kraftwerksstrategie gerechnet werden.
Großer Wettbewerb unter den KWK-Anlagen
Das Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen zum Gebotstermin am 1.12.2025 hat mit einem Wert von rund 108 MW ihren Höhepunkt erreicht. Dennoch war die Ausschreibung mit einer eingereichten Gebotsmenge von rund 135 MW, wie bereits die Vorrunde im Juni 2025, deutlich überzeichnet. Insgesamt konnten 33 Gebote bezuschlagt werden. Der große Wettbewerb unter den KWK-Anlagen setzte sich auch in der letzten Ausschreibungsrunde fort. Insbesondere sank der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert erneut von 5,73 ct/kWh im Juni 2025 auf 5,02 ct/kWh.
Unterzeichnung in der Ausschreibung für iKWK-Systeme
Überraschen dürfte viele, dass die nun letztmalig ausgeschriebene Menge für iKWK-Systeme in Höhe von rund 34 MW nicht ausgeschöpft wurde. Wurden zum Gebotstermin am 1.6.2025 für die ausgeschriebene Menge von ca. 30 MW noch 24 Gebote für insgesamt 74 MW abgegeben, wurden zum Gebotstermin am 1.12.2025 nur noch sechs Gebote mit einer Gesamtmenge von ca. 28 MW abgegeben und bezuschlagt. Viele potenzielle Bieter könnten aufgrund der hohen Anzahl nicht bezuschlagter Gebote im Juni und eines vermeintlich hohen Wettbewerbs mit niedrigen Gebotswerten von einer Teilnahme an der Ausschreibung im Dezember 2025 Abstand genommen haben.
Einigung und Umsetzung der Kraftwerkstrategie – Ausschreibungstermine 2026 und darüber hinaus
Während die Ausschreibungen für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme mit den Ergebnissen des Gebotstermins am 1.12.2025 nach derzeitiger Rechtslage ihren Abschluss gefunden haben, kündigen sich bereits die nächsten Ausschreibungstermine an – und zwar für die Umsetzung der Kraftwerksstrategie.
Ebenfalls am 15.1.2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) darüber informiert, dass sich die deutsche Bundesregierung mit der EU-Kommission auf eine Kraftwerksstrategie geeinigt habe. Es bleibt bei den zunächst geplanten 12 GW Kraftwerksleistung – davon 10 GW für Erzeugungsanlagen mit Langlaufkriterium und 2 GW für steuerbare Leistung, z. B. Batteriespeicher.
Diese Erzeugungsanlagen mit Langlaufkriterium, in der Praxis voraussichtlich vor allem Gaskraftwerke, müssen mindestens zehn Stunden am Stück Strom produzieren können, wasserstofffähig und spätestens bis 2045 vollständig dekarbonisiert sein. Darüber hinaus sollen von den Erzeugungsanlagen mit Langlaufkriterium 2 GW bis 2040 und weitere 2 GW bis 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden.
Die ersten im Rahmen der Kraftwerkstrategie geförderten Kraftwerke sollen dann schon 2030 und 2031 ans Netz gehen.
Die 12 GW Kraftwerksleistung will das BMWE schon 2026 in zwei bis drei Runden ausschreiben lassen, jedoch ist der Beginn der Ausschreibungen nicht vor dem Sommer zu erwarten. Schließlich müssen die Verhandlungsergebnisse zunächst in Gesetzesentwürfe gefasst werden, die dann der Bundestag noch beschließen muss.
Ausblick: Umfassender Kapazitätsmarkt soll ab 2032 starten
Zusätzlich zu diesen Ausschreibungen soll ab 2027 ein umfassender Kapazitätsmarkt eingeführt werden und 2032 starten. Weitere Ausschreibungsrunden sind für steuerbare Kapazitäten 2027 und 2029/2030 vorgesehen. Teilnehmen können dann – so die derzeitigen Planungen – auch Lasten, sogenannte Demand Side Response, und bestehende Anlagen.
Insgesamt sind laut einem von der Branchen-Plattform ZFK zitierten internen EU-Papier zunächst 41 GW Ausschreibungsvolumina bis 2029 geplant. Spätestens 2031 müssen dann alle Anlagen am Netz sein und Strom liefern. Dieser straffe Zeitplan liegt wohl auch daran, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass sich Unternehmen schon auf die Ausschreibungen vorbereitet haben und kurzfristig realisierbare Kraftwerkspläne vorhalten. Anders wäre dieser Zeithorizont kaum einzuhalten.
Von der KWK-Ausschreibung könnte nur das zum letzten Termin eingeführte elektronische Ausschreibungsverfahren bleiben. Der Fokus wird auf Anlagen liegen, die nach den neuen Ausschreibungen gefördert werden. Ob KWK-Anlagen und iKWK-Systeme im Ausschreibungssegment auch in Zukunft eine Chance auf Förderung haben, hängt vor allem vom bald erwarteten EuGH-Urteil ab. Sollte der EuGH – wie bereits zuvor das EuG – entscheiden, dass die KWKG-Förderung keine Beihilfe darstellt, könnten diese Anlagen in Zukunft auch ohne Ausschreibungen gefördert werden. Das Ergebnis wird sich in der angekündigten KWKG-Novelle zeigen.
Ansprechpartner:innen: Ulf Jacobshagen/Dr. Heiner Faßbender/Johanna Riggert/Laura Radimeczky-Krekel/Dr. Christian Schlemann
Weitere Ansprechpartner:innen: Roland Monjau/Lars Dittmar/Felix Hoppe/Lina Taube