Gras, Pflanze, Sonne, Glaskugel

Förderung der industriellen Transformation durch die BIK: Zeitgleicher Start der zweiten Stufe im Auswahlverfahren und des zweiten Förderaufrufs

Die Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz (kurz: BIK) geht in die nächste Runde. Die zweite Stufe des BIK-Auswahlverfahrens startet; zudem wurde ein zweiter, separater Förderaufruf veröffentlicht. Wir erklären, was dabei zu berücksichtigen ist.

Rückblick auf die erste Stufe des Auswahlverfahrens

Am 23.08.2024 hat das BMWK die Förderrichtlinie für die BIK veröffentlicht. Kurz darauf schloss sich ein erster Förderaufruf an. Förderinteressenten konnten innerhalb der ersten Stufe des Auswahlverfahrens bis zum 30.11.2024 Skizzen für ihre Vorhaben einreichen.

Ziel des Förderprogramms ist es, künftige Investitionen der Industrie in klimafreundlichere Produktionsmethoden zu unterstützen und so zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beizutragen. Indem auch kleinere Dekarbonisierungsvorhaben gefördert werden können, bietet die Förderrichtlinie insbesondere dem industriellen Mittelstand neue Chancen. Unterteilt ist das Förderprogramm dabei in zwei Module: die Förderung von Dekarbonisierungsvorhaben (Modul 1) und die Förderung von Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Storage/Utilization (CCS/CCU-) Vorhaben (Modul2), welche jeweils eine Investitions- als auch Forschungsförderung beinhalten. Administriert wird das zweistufige Auswahlverfahren vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) (Modul 1) und vom Projektträger Jülich (PtJ) (Modul 2).

Positive Bewertung der Skizzen und Aufforderung zur Antragseinreichung im Rahmen des ersten Förderaufrufs

Nach Prüfung und Bewertung der eingereichten Skizzen haben nun am 28.02.2025 das KEI und der PtJ diejenigen Akteure, deren Skizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens einen förmlichen Antrag einzureichen.

Was nun für die Antragseinreichung im Rahmen des ersten Förderaufrufs zu berücksichtigen ist

Die Inhalte der bereits vorgelegten Skizze müssen in dem Förderantrag nun näher begründet und nachgewiesen werden. Neben dem Antrag ist zudem ein Finanzierungsplan für das Vorhaben einzureichen. Hierbei sind insbesondere zuwendungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Abhängig vom jeweiligen Fördermodul sind darüber hinaus weitere Angaben zu übermitteln, zum Beispiel ein Standorterhaltungskonzept. Sofern für das Vorhaben eine Landes-Kofinanzierung erforderlich ist, muss die zuständige Landesbehörde dem Vorhabenträger zeitnah die anteilige Finanzierung zusichern.

Der schriftliche Antrag muss dann spätestens bis zum 31.05.2025 über das elektronische Antragssystems „easy Online“ eingereicht werden. Der Antrag wird dann im Anschluss durch das KEI bzw. PtJ gemeinsam mit dem Umweltbundesamt geprüft. Bis zum 29.08.2025 entscheidet zu guter Letzt das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), ob die Förderung bewilligt wird.

Veröffentlichung des zweiten Förderaufrufs

Zeitgleich veröffentlichte das KEI einen zweiten Förderaufruf für das Modul 1 Teilmodul 2. Gefördert werden Elektrifizierungs- und Wasserstoffvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse. Eine Voraussetzung ist, dass durch die Investition eine direkte THG-Emissionsminderung von mindestens 40 % erreicht wird. Grundsätzlich ist eine Förderung von bis zu 200 Mio. € bei einer Förderintensität von bis zu 30 % (Elektrifizierungsvorhaben) bzw. 60 % (Wasserstoffvorhaben) möglich.

Die beihilferechtliche Grundlage des Modul 1 Teilmodul 2 – Ziffer 81 des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) – dürfte der Grund sein, dass lediglich ein Förderaufruf für dieses Modul bzw. Teilmodul veröffentlicht wurde. Denn der TCTF sieht eine strenge Bewilligungsfrist vor; Vorhaben müssen bis zum 31.12.2025 beschieden werden. Dies dürfte somit vorerst die letzte Möglichkeit einer Förderung im Modul 1 Teilmodul 2 sein, eine Förderung darüber hinaus ist derzeit nicht vorgesehen.

Was nun für das zweite Förderfenster zu berücksichtigen ist

Interessierte Akteure haben nun die Möglichkeit, noch bis zum 15.05.2025 eine Vorhabenskizze im Online-Portal des KEI einzureichen. Hierbei muss u. a. das THG-Minderungspotential des Vorhabens berechnet und dargelegt werden. Ebenso sind Angaben zum Innovationsgrad und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich.

Die BBH-Gruppe konnte einige Unternehmen in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich unterstützen und wertvolle Erfahrungen im Antragsprozess sammeln.

Sollten Sie Interesse an der Einreichung einer Projektskizze im neuen Aufruf haben oder bei der Spezifikation der Antragsstellung im laufenden Verfahren Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.

Bitte beachten Sie dazu auch unser Webinar am 03.04.2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zum Thema Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Dekarbonisierung von Industrieanlagen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Ansprechpartner:innen BBH: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Markus Kachel/Samira Hentschel

Ansprechpartner:innen BBHC: Dr. Hanno Butsch/David Siegler

Share
Weiterlesen
Digitales Datennetzwerk mit Energiesymbolik – Illustration zum DADG und der EU-Datenverordnung

12 Juni

DADG in Kraft – Was Energieunternehmen jetzt beachten müssen 

Das Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz (DADG) als nationale Umsetzung der EU-Datenverordnung (Data Act, VO (EU) 2023/2854) wurde am 29.5.2026 verkündet. Zu den wesentlichen Inhalten der Datenverordnung verweisen wir auf unsere Blogbeiträge vom 6.10. und 7.10. 2025 Wieso bedurfte es einer nationalen Umsetzung?  Die Datenverordnung gilt seit dem 12.9.2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dennoch mussten...

11 Juni

Neues VDE-Normenregime bringt mehr Klarheit für Balkon-PV-Anlagen

Balkonkraftwerke sind seit einigen Jahren keine Nischenlösung mehr, sondern entwickeln sich zu einem Baustein der dezentralen Energieversorgung. Immer mehr Mieter und Eigentümer nutzen kleine Photovoltaikanlagen am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade, um einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu...