Fündigkeitsversicherung zur Risikoabsicherung für geothermische Tiefbohrungen
Die Potenziale von Geothermie als grundlastfähiger und erneuerbarer Energiequelle in Deutschland könnten in Deutschland insbesondere für die Wärmeversorgung noch stärker genutzt werden. Zentrale Hemmnisse sind derzeit vor allem hohe Investitionskosten und fündigkeitsbedingte Risiken. Ob eine geothermische Bohrung erfolgreich ist – also Wasser beziehungsweise Sole in ausreichender Temperatur und Menge (Schüttung) erschließt – zeigt sich erst nach Abschluss der Bohrarbeiten. Bis dahin muss der Projektträger erhebliche Investitionen tragen.
Um diese Risiken abzusichern, hat das BMWE gemeinsam mit der KfW und der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft (Munich Re) den „KfW-Förderkredit Geothermie“ (KfW-Programm-Nr. 572) aufgelegt – ein neues bedingt rückzahlbares Darlehen.
Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen und Zweckverbände sowie Unternehmen aller Größenordnung.
Förderfähige Maßnahmen
Der KfW-Förderkredit Geothermie ermöglicht Kommunen und Unternehmen, Projekte zur Erschließung von Wärme aus mitteltiefer und tiefer Geothermie zu finanzieren. Gefördert werden:
- Bohrungen ab 400 Metern Tiefe,
- der Einbau großer Erdwärmesonden und
- Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs.
Bohrungen ab 400 Metern Tiefe zielen darauf ab, heißes Tiefenwasser zu erschließen und die gespeicherte Erdwärme im großen Maßstab nutzbar zu machen, etwa zur Einspeisung in ein Wärmenetz. Förderfähig sind unter anderem Förder- und Injektionsbohrungen, die zu einem Primärkreislauf verbunden werden.
Darüber hinaus fördert das Programm den Einsatz großer Erdwärmesonden zur Nutzung geothermischer Energie in mittleren Tiefen, sofern eine Bohrtiefe von mindestens 400 Metern erreicht wird. Diese eignen sich insbesondere für Nahwärmenetze oder große Liegenschaften. Typische Anwendungen sind zum Beispiel Sondenfelder zur Versorgung neuer Stadtquartiere oder von großen Industriearealen mit eigenem Nahwärmenetz.
Da das Risiko besteht, dass eine Bohrung kein oder nicht ausreichend nutzbares geothermisches Wasser erschließt, unterstützt der Förderkredit auch Maßnahmen zur Absicherung gegen Fündigkeitsrisiken und zur Erhöhung der Erfolgswahrscheinlichkeit. Unterschieden wird hier zwischen Risiken während der Bohrung, das heißt vor Erreichen des Zielhorizonts (zum Beispiel unvorhergesehene Bohrmehrkosten), und Risiken nach Erreichen des Zielhorizonts (zum Beispiel Maßnahmen zur Stimulation der Fündigkeit).
Die Konditionen des Förderkredits und seine Absicherung
Die KfW kann dem Kreditnehmer bis zu 25 Mio. EUR zur Verfügung stellen; in besonderen Einzelfällen ist auch ein höherer Kreditbetrag möglich ist. Das Darlehen wird projektbezogen gewährt und kann bis zu 100 Prozent der Finanzierungslücke abdecken.
Die Munich Re sichert den Kreditbetrag zu mindestens 30 Prozent und höchstens zu 70 Prozent auf Grundlage eines Versicherungsvertrags ab. Für den verbleibenden Anteil übernimmt der Bund eine Garantie.
Ist die Bohrung erfolgreich, muss der Kredit am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt werden. Tritt hingegen ein zuvor definiertes Schadensereignis ein, etwa eine Teil-Fündigkeit oder eine Nicht-Fündigkeit der Bohrung, oder wird der zwischen den Parteien vereinbarte Wärmeertrag nicht erreicht, kann die KfW einen Teil der Schuld erlassen. Voraussetzung ist, dass der Darlehensnehmer das Schadensereignis nachweist und die Haftungsgeber dieses einvernehmlich feststellen.
Der Weg zum Förderkredit
Zunächst reicht der Projektträger bei der KfW eine Übersicht zum geplanten Geothermieprojekt ein. Auf dieser Grundlage prüft die Munich Re die Förderfähigkeit des Vorhabens. Fällt die Prüfung positiv aus, legt die Munich Re dem Kreditnehmer einen Vorvertrag vor.
Nach Abschluss des Vorvertrags stimmen die Projektbeteiligten unter anderem ab, welche Risiken abgesichert werden und welcher Wärmeertrag zu erwarten ist. Diese Festlegungen bilden das Fundament für die Bundesgarantie. Zugleich unterbreitet die Munich Re ein Angebot für die von ihr gewährte Absicherung des Kreditbetrags, das den Vorvertrag ersetzt. Die KfW prüft anschließend das Ergebnis und gibt die Finanzierung frei.
Der Förderantrag wird dann beim Finanzierungspartner, etwa der Hausbank, gestellt. Nach Förderzusage kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Der KfW-Förderkredit soll bestehende Förderprogramme für Geothermievorhaben, wie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), ergänzen. Grundsätzlich lässt sich der KfW-Förderkredit auch mit anderen Förderprogrammen – wie der BEW – kombinieren. Wenn mehrere Förderprogramme genutzt werden sollen, empfiehlt es sich jedoch, im Einzelfall die jeweiligen Förderbedingungen und insbesondere die Kumulierungsvorgaben zu prüfen.
Ansprechpartner:innen: Andreas Große/Dr. Heiner Faßbender/Joshua Hansen/Samira Hentschel
Weitere Ansprechpartner:innen: Thomas Straßer/Dr. Markus Kachel/Tobias Sengenberger
PS: Sie interessieren sich für das Thema? In diesem Zusammen könnte Sie auch unser Webinar Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Anforderungen und Umsetzung im Überblick am 18.3.2026 interessieren.