Kraftwerksstrategie: Weg frei für erste Ausschreibungen im Jahr 2026?
Auch für das begonnene Jahr 2026 sind wieder wichtige energiepolitische Impulse zu erwarten. Weit oben auf der politischen Agenda der Bundesregierung befindet sich dabei, sich auf eine Kraftwerksstrategie festzulegen, welche die Bundesregierung bereits seit mehreren Jahren intensiv diskutiert. Im Mittelpunkt stand dabei seit jeher, dass der Bund neue steuerbare Kapazitäten ausschreiben will.
Zur Erinnerung: Solche Kapazitäten werden allgemein als notwendig erachtet, weil durch den von Jahr zu Jahr höheren Anteil volatiler erneuerbarer Energien im Stromsystem sonst die Stabilität der Stromnetze auf Dauer nicht mehr angemessen sichergestellt werden kann.
Diese Situation wird im bestehenden „Energy-Only-Markt“ noch dadurch verschärft, dass sich der Strompreis nach dem sogenannten „Merit-Order“-Prinzip richtet. Das heißt, der Preis orientiert sich immer an der jeweils teuersten Erzeugungsquelle, die noch benötigt wird, um die Nachfrage zu decken. Immer häufiger können die fossilen Kraftwerke mit ihren hohen Grenzkosten für Brennstoffe nicht mehr mit den erneuerbaren Anlagen konkurrieren.
In der Konsequenz wird der Betrieb konventioneller Erzeugungsanlagen zunehmend unwirtschaftlicher, obwohl – zumindest nach gegenwärtigem Stand – ihre Bedeutung für die Systemstabilität stetig zunimmt. Die Antwort auf dieses Dilemma soll die Kraftwerksstrategie liefern, indem sie gezielte Anreize für das Vorhalten steuerbarer Kapazitäten schafft.
Grundsatzeinigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 15.1.2026 bekannt gab, konnte die Bundesregierung nun eine Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission über die Eckpunkte für die Kraftwerksstrategie erzielen. Eine vergleichbare Einigung hatte es nach Gesprächen mit der Kommission seit dem Sommer 2023 bereits zu Ampel-Zeiten gegeben. Diese Übereinkunft hatte das Wirtschaftsministerium unter der neuen Hausleitung Katharina Reiche aufgrund anderer Gestaltungsvorstellungen allerdings wieder infrage gestellt. Die aktuellen Eckpunkte bilden den Rahmen für die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, mit dem die Bundesregierung die Stromversorgung in Deutschland absichern will – und das im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Dies ist zugleich ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Diese ist wiederum Voraussetzung dafür, dass mit der Ausschreibung von Kapazitäten begonnen werden kann. Nähere Details zum vorgesehenen Design lassen sich einem aus Kommissionskreisen geleakten und auf den 31.12.2025 datierten Papier entnehmen.
Die Ausschreibung und Errichtung neuer Kapazitäten für gesicherte Leistung wird dabei in ein Gesamtkonzept für einen bis zum Jahr 2031 zu schaffenden „Ad-hoc-Kapazitätsmarkt“ eingebettet. Danach soll bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass der von Deutschland und Luxemburg für ihre Gebotszone festgelegte Zuverlässigkeitsstandard für das Stromnetz eingehalten wird. Hierzu sieht die Bundesregierung jeweils technologieneutrale Ausschreibungen in den Jahren 2026, 2027 und 2029 vor. Den Zuschlag will sie dann denjenigen Geboten geben, die die konkret ausgeschriebenen Leistungen für die Versorgungssicherheit am kostengünstigsten anbieten können. Der Gesamtbedarf an auszuschreibender Kapazität wird nach dem Papier bis zum Jahr 2031 auf insgesamt ca. 41 GW geschätzt. Ausgenommen sind dabei Kapazitäten, die zu CO2-intensiv sind, namentlich die Kohleverstromung.
Details der ersten Ausschreibungsrunden 2026
Während die späteren Ausschreibungsrunden auch bestehende Kapazitäten einbeziehen, sind für das Jahr 2026 zwei bis drei Ausschreibungsrunden mit einem Gesamtvolumen von 12 GW ausschließlich für zusätzliche Kapazitäten vorgesehen. Das umfasst sowohl neue Anlagen als auch solche, deren Dekommissionierung der Betreiber bereits definitiv erklärt hat.
Dieses Volumen deckt sich mit den Plänen der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2024 und bleibt hinter den 20 GW zurück, die Ministerin Reiche wiederholt kommuniziert hatte. Neu ist jedoch, dass für wasserstoffbetriebene Gaskraftwerke nun keine spezifischen Kapazitäten mehr vorgesehen sind. Überhaupt stellt das Konzept nicht direkt auf Gaskraftwerke ab, sondern sieht für ein Segment von 10 der 12 GW ein sogenanntes Langfristkriterium vor.
Das bedeutet, dass diese Kapazitäten über einen längeren Zeitraum am Stück Strom erzeugen können müssen. Diese Schwelle, die mit der nötigen Versorgungssicherheit begründet wird, können nach aktuellem Stand der Technik beziehungsweise der Technologiekosten vorwiegend Gaskraftwerke zu vergleichsweise niedrigen Kosten erreichen; offiziell ausgeschlossen wird der Einsatz etwa von Batteriespeichern auch in diesem Segment aber nicht. Für die übrigen 2 GW entfällt dieses Langfristkriterium.
Interessant ist, dass nach dem Papier die Kommission und die Bundesregierung noch gemeinsam nach einer möglichst europarechtssicheren Rechtfertigung sowohl für die hohen Neubauvolumina als auch für das Langfristkriterium suchen. Diese Argumentation dürfte auch relevant für die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigungsentscheidung der Kommission sein. Weitere Merkmale der für das Jahr 2026 vorgesehenen Ausschreibungen sind eine Vertragsdauer von 15 Jahren ab Bezuschlagung sowie (wie bereits zuvor vorgesehen) ein „Südbonus“ für Langfristkapazitäten, womit Anreize geschaffen werden, die Kapazitäten im sogenannten netztechnischen Süden bereitzustellen.
Deutlich gestreckter Dekarbonisierungspfad
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur vorangegangenen Version der Eckpunkte betrifft den deutlich gestreckten Dekarbonisierungspfad. Die Rede ist nun nur noch recht unspezifisch von einer Dekarbonisierung aller betreffenden Kraftwerke „im Einklang mit deutschem Recht“, das heißt spätestens bis zum Jahr 2045. Es gibt allerdings klare Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung dieses Enddatum faktisch für weite Teile des fossilen Kraftwerkparks vorsieht. Denn nach dem Entwurf soll es bis Ende 2030 weitere Ausschreibungen geben: Diese sollen darauf abzielen, über Differenzverträge die Umstellung von lediglich 2 GW gasbetriebener Kraftwerke auf Wasserstoff bis zum Jahr 2040 sowie weiterer 2 GW bis zum Jahr 2043 anzureizen. Dies ist nur ein Bruchteil der 41 GW benötigten Kapazitäten.
Wie geht es weiter?
Die Bundesregierung bekennt sich nach dem Papier dazu, diese Punkte schnellstmöglich zu implementieren. Sie plant demnach, den parlamentarischen Prozess als Grundlage für die Ausschreibungen noch Anfang 2026 zu initiieren und schnellstmöglich abzuschließen, „wahrscheinlich deutlich vor dem Sommer“. Dabei will sie insbesondere die wesentlichen Elemente der Ausschreibungen für das Jahr 2026 gesetzlich festlegen. Weitere Details, insbesondere zu den späteren Ausschreibungen, will sie dann per Rechtsverordnung ergänzen. Außerhalb dieses Rahmenwerks sieht die Bundesregierung jedoch keine Ausschreibungen für neue Kapazitäten vor. Insbesondere Unternehmer, die erwägen, neue Kapazitäten zu errichten, sind also gut beraten, in den nächsten Wochen sehr genau die weiteren Entwicklungen zu verfolgen. Zugleich sollten sie die nötigen strategischen Entscheidungen treffen und die rechtssichere Teilnahme am Bieterverfahren vorbereiten, um rechtzeitig für den Start der Ausschreibungen bereit zu sein.
Langfristig, das heißt ab dem Jahr 2032, bekennt sich die Bundesregierung dazu, einen umfassenden Kapazitätsmechanismus einzurichten. Die konkrete Ausgestaltung steht jedoch noch nicht fest. In diesen sollen auch die bis dahin bezuschlagten Kapazitäten überführt werden können, sofern sie – nach den in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen – keine Förderung mehr erhalten.
Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Olaf Däuper/Christoph von Donat/Dr. Håvard Nymoen/Frederik Braun
Weitere Ansprechpartner:innen: Roland Monjau/Lars Dittmar