Kraftwerke, Sonne

Letzte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme gestartet

Am 6.10. 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit ihrer Bekanntgabe die (vorerst) letzte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme zum Gebotstermin am 1.12. 2025 gestartet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt rund 108 MW für KWK-Anlagen und 34 MW für iKWK-Systeme.

Erneut hohe Ausschreibungsvolumina für den letzten Gebotstermin

Die BNetzA hat die Ausschreibungsvolumina für den Gebotstermin am 1. 12. 2025 erneut deutlich gegenüber den Werten der KWK-Ausschreibungsverordnung erhöht: Diese sieht Werte von 75 MW für KWK-Anlagen und 25 MW für iKWK-Systeme vor. Das hat vor allem damit zu tun, dass Gebotsmengen aus vorangegangenen Gebotsterminen nicht bezuschlagt und entwertete Ausschreibungszuschlägen hinzugerechnet worden sind. 

Letzte Ausschreibungsrunde nur noch elektronisch

Die BNetzA hat außerdem beschlossen, die letzte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme vollständig elektronisch durchzuführen. Die Gebote sind dementsprechend ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) abzugeben. Zuvor ist eine Authentifizierung und Registrierung in der GBG notwendig. Wichtig ist, dass die Authentifizierung und Registrierung nur bis spätestens zum 24. 11.2025 möglich ist.

Der Wettbewerbsdruck steigt – nur noch eine Ausschreibungsrunde

Die am 1.4. 2025 in Kraft getretene Novelle des KWKG 2025 verlängerte lediglich die Förderung von KWK-Anlagen außerhalb des Ausschreibungssegments, die nach festen Zuschlagssätzen gefördert werden. Dies betrifft KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 500 kW und mehr als 50 MW. Eine Verlängerung der Förderung für das Ausschreibungssegment – das heißt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von über 500 kW bis einschließlich 50 MW und iKWK-Systeme mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 kW bis einschließlich 10 MW – blieb bislang aus. Obwohl sich die neue Bundesregierung zu einer weiteren Novellierung des KWKG bekannt hat, ist derzeit nicht absehbar, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen die Förderung auch im Ausschreibungssegment verlängert wird. Die BNetzA hat klargestellt, dass die Einführung des elektronischen Ausschreibungsverfahrens keine Vorfestlegung für eine Fortsetzung bedeutet.

Mit dem Gebotstermin am 1.12. 2025 bleibt damit nur noch eine letzte Möglichkeit zur Ausschreibungsteilnahme – eine Alles-oder-nichts-Situation, die für die Planung und Umsetzung der Strom-/Wärmeversorgung auf Basis von KWK-Anlagen und iKWK-Systemen entscheidend sein kann. Da bereits die vorherige Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin am 1.6. 2025 deutlich überzeichnet war, ist auch diesmal mit einer regen Teilnahme und einem entsprechend starken Wettbewerb zu rechnen. Wer an der Ausschreibung zum letzten Gebotstermin am 1.12.2025 teilnehmen will, sollte also frühzeitig ein rechtssicheres und wirtschaftlich durchdachtes Konzept erarbeiten und die neuen Vorgaben für die ausschließlich elektronische Teilnahme an der Ausschreibungsrunde genau beachten.

Ansprechpartner:innen: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel/Dr. Heiner Faßbender/Johanna Riggert/Laura Radimeczky-Krekel
Weitere Ansprechpartner:innen: Roland Monjau/Felix Hoppe/Matthias Petersen

PS: Sie möchten weitere Informationen zu den KWK-Ausschreibungen erhalten?  Dann melden Sie sich gerne für unser Webinar „Ausschreibungen für KWK und iKWK 2025 – rechtssicher planen, bieten und umsetzen“ am 14.10.2025 an.

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