Neue Kapitalkostenempfehlungen des FAUB
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 22.9.2025 in einer öffentlichen Mitteilung eine neue Empfehlung zur zulässigen Bandbreite für die Marktrisikoprämie (MRP) ausgesprochen. Anlass war die Normalisierung der Zinsstruktur beim Basiszins sowie die sinkenden impliziten Renditeerwartungen im laufenden Jahr. Die letzte Empfehlung erfolgte im Jahr 2019 und liegt damit rund sechs Jahre zurück.
Der FAUB beobachtet fortlaufend die Entwicklung der Kapitalmärkte und prüft, ob seine bisherigen Empfehlungen noch mit den empirischen Marktdaten übereinstimmen. Weichen diese voneinander ab, erfolgt eine Anpassung.
Einschätzungen und Empfehlungen des FAUB
Bei der Bestimmung der MRP verfolgt der FAUB einen pluralistischen Ansatz. Er berücksichtigt sowohl historisch gemessene reale und nominale Aktienrenditen und Ex-ante-Analysen implizierter Aktienrenditen als auch historische MRP.
Zuvor bezifferte die MRP
- vor persönlichen Steuern: eine Bandbreite von 6,00 % bis 8,00 %,
- nach persönlichen Steuern: eine Bandbreite von 5,00 % bis 6,50 % (seit 2019).
Die neue Empfehlung des FAUB umfasst eine Bandbreite
- vor persönlichen Steuern: 5,25 % bis 6,75 %,
- nach persönlichen Steuern: 4,50 % bis 5,75 %.
Diese Anpassung kann in der Praxis weitreichende Folgen haben. Die MRP bildet einen wesentlichen Bestandteil des Capital Asset Pricing Models (CAPM) und beschreibt die zusätzliche Renditeforderung, die Investorinnen und Investoren über den risikolosen Zinssatz hinaus für das Halten eines allgemeinen Marktportfolios (risikobehaftet) erwarten. Sie ergibt sich rechnerisch aus der Differenz zwischen der erwarteten Rendite des Marktportfolios (risikobehaftet) und dem risikolosen Zinssatz, also der Entschädigung der Investorinnen und Investoren für das mit der Investition verbundene eingegangene systematische Risiko.
Betroffen sind insbesondere Unternehmensbewertungen nach IDW S 1, Bewertungen im Rahmen von Transaktionen, Impairment-Tests, Kaufpreisallokationen sowie Beteiligungsbewertungen und Fairness Opinions.
Auswirkungen und Einordnung
Die neue Empfehlung für die MRP ist im Rahmen zukünftiger Bewertungen zu berücksichtigen. Bei mechanischer Anwendung würden unter sonst gleichen Bedingungen tendenziell niedrigere Kapitalkosten und damit höhere Barwerte resultieren. Für Bewertungen ist aber wichtig, die Wechselwirkungen zwischen der MRP und dem risikolosen Zinssatz angemessen zu berücksichtigen. Bei unveränderter Einschätzung zur Gesamtmarktrendite würden dann keine signifikanten Wertauswirkungen folgen. Die Bandbreite ermöglicht es dann aber, diesen Ausgleich bei den derzeit möglichen Zinsniveaus adäquat abbilden zu können.
Damit gewinnt die Empfehlung auch für die Diskussion um Unternehmenswerte an Bedeutung. Unternehmen sollten prüfen, wie sich die Anpassung auf ihre Bewertungsmodelle auswirkt, und dies gemeinsam mit Expertinnen und Experten mit entsprechender Fachkenntnis und Erfahrung analysieren.
Ansprechpartner:innen: Thomas Straßer/Tobias Sengenberger/David Klee