Trotz Systemwechsel gilt auch in Zukunft: Ohne Marktprozesse geht auf dem Strommarkt nichts!
Die Liberalisierung des Strommarkts Ende der 90er Jahre hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) veranlasst, die Kommunikation zwischen den Marktbeteiligten (Netzbetreiber und Lieferanten) zu standardisieren. Typische Geschäftsprozesse (insbesondere zum Lieferantenwechsel) sollten bundesweit harmonisiert und damit massengeschäftstauglich gemacht werden. Der Lieferantenwechselprozess wurde später um Standardisierungen für die Strommengenbilanzierung (MaBiS) und das Messwesen (WiM) ergänzt.
Diese Marktprozesse sind über die Zeit immer anspruchsvoller geworden. Der 1.4 und 1.10. sind zu allseits bekannten und vor allem gefürchteten Stichtagen geworden, zu denen Änderungen der Marktprozesse scharf gestellt werden. Auch wenn die regelmäßigen Änderungen und Updates immer wieder zur Belastungsprobe werden, hat sich der Markt an diesen Änderungsrhythmus und die zunehmende Komplexität gewöhnt. Zudem ist allen Marktbeteiligten klar: Trotz Systemwechsel gilt auch in Zukunft, dass ohne funktionierende Marktprozesse nichts im Strommarkt geht!
Ein Systemwechsel zeichnet sich ab
Was sich nunmehr am Horizont abzeichnet, ist nicht lediglich ein höheres Level an Komplexität, sondern ein Systemwechsel. Die BNetzA plant, die Marktkommunikation im Strombereich grundlegend neu aufzustellen. Sie verfolgt dabei „Ansätze einer effizienten Marktkommunikationslandschaft ab dem Jahr 2032 unter Einsatz von Hub-Technologien“. Die BNetzA hat ein vom Fraunhofer IEE geleitetes Konsortium beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, um diesen Hub-Ansatz zu skizzieren und zu bewerten; das Gutachten soll voraussichtlich 2026 im zweiten Quartal veröffentlicht werden. Nähere Details findet man hier.
Bereits jetzt ist klar: Für den Strommarkt sind damit grundlegende, strukturelle Auswirkungen zu erwarten. Prozessuale Zuständigkeiten werden neu verteilt und von den Verteilernetzbetreibern hin zu einem zentralen Hub verschoben. Auch wenn es für konkretere Vorhersagen noch zu früh ist, wird dies den Personalbedarf und IT-Ressourcen bei den Verteilernetzbetreibern beeinflussen.
Erster Schritt: MaBiS-Hub
Der erste Schritt in diese Richtung ist der am 26.9.2025 veröffentlichte Festlegungsentwurf zum sogenannten MaBiS-Hub. Hintergrund des aktuellen Festlegungsentwurfs ist der zwischen BNetzA und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmte Umgang mit 1/4h-scharfen Messwerten für Zwecke der Strombilanzierung nach MaBiS. Im Kern bestehen bei den Behörden datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Versand von Zählerstandsgängen aus intelligenten Messsystemen unter Verwendung der Mess- und Marktlokations-ID. Dieser darf nach Auffassung der BfDI bis zur Einführung des MaBiS-Hub nur unter Nutzung technisch-organisatorischer Maßnahmen sowie IT-gestützter Berechtigungskonzepte stattfinden. Der MaBiS-Hub soll als neutrale und zentrale Instanz diese datenschutzrechtlichen Herausforderungen „by design“ lösen. Im Kern ist die Idee, dass der MaBiS-Hub als neue Marktrolle (die von den Übertragungsnetzbetreibern ausgefüllt werden soll) mit Messwerten (durch die Messstellenbetreiber) und Stammdaten (durch die Netzbetreiber) versorgt wird und diese zu bilanzierungsrelevanten Daten aggregiert. Dabei beschränkt sich der MaBiS-Hub nicht nur auf den Datenaustausch mit 1/4h-scharfen Messwerten, sondern soll den kompletten Messwertversand sowie die Bilanzierung im Stromsektor betreffen.
Perspektivisch plant die BNetzA die Rolle des MaBiS-Hub noch auszubauen: Der MaBiS-Hub soll langfristig nicht nur für die Datenaggregation zuständig sein, sondern auch den heutigen Datenaustausch nach MaBiS insgesamt übernehmen und eine rollierende Bilanzkreisabrechnung erstellen. Zudem ist angedacht, dass er in der Rolle des Messwerteweiterverarbeiters zukünftig auch zentral die Messwertaufbereitung (inklusive Ersatzwertbildung) übernimmt.
Die Einführung des MaBiS-Hub führt zu erheblichen Eingriffen in die Prozessdokumente. Die zur öffentlichen Konsultation gestellten Anpassungen in den Prozessdokumenten betreffen die GPKE, WiM sowie auch bereits die MaBiS (die Weiterentwicklung des MaBiS-Hub wird eine noch größere Anpassung der MaBiS nach sich ziehen).
Wie geht es weiter?
Zunächst besteht die Möglichkeit, zu allen konsultierten Dokumenten bis zum 17.11.2025 Stellung zu nehmen. Entsprechende Excel-Formulare, die für die Stellungnahme zu nutzen sind, hat die Behörde veröffentlicht. Stellungnahmen sind an poststelle.bk6@bnetza.de zu richten. Die BNetzA hat auch ein Einführungsszenario für den MaBiS-Hub veröffentlicht, das vom BDEW entworfen wurde. Dieses beschreibt die Einführung im Zeitraum vom 1.4.2028 bis 1.10.2029, wobei auch die situative Vorabbefüllung des MaBiS-Hub mit Daten bereits ab 2026 im Raum steht.
Der MaBiS-Hub wird voraussichtlich „nur“ der erste Schritt in Richtung einer Neuausrichtung der Markkommunikation im Strombereich sein. Alle Zeichen stehen auf Zentralisierung. Die Verteilernetzbetreiber werden bei den Prozessen zur Strommengenbilanzierung und (zukünftig) der Marktkommunikation Zuständigkeiten verlieren. Dies kann entlastende Effekte haben, aber auch neue Probleme (etwa in Clearingfällen) schaffen. Ob dieser Systemwechsel in seinen Gesamtauswirkungen tatsächlich zu einer „effizienten Marktkommunikationslandschaft“ führt, ist Stand heute völlig offen. Trotz dieser Ungewissheit gilt in der Zukunft auf dem Strommarkt: Ohne Marktprozesse geht nichts. Vor allem Verteilernetzbetreiber sollten diese Entwicklungen daher genau und kritisch verfolgen.
Ansprechpartner:innen: Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Michael Weise/Dr. Florian Wagner
P.S.: Sie interessieren sich für das Thema? Dann empfehlen wir das Webinar „Einführung des MaBiS-Hub – der erste Schritt in die Zukunft der Marktkommunikation“