Vergabeverfahren in der (Ab-)Wasserwirtschaft: Do’s and Don’ts
Die Abwasser- und Wasserwirtschaft steht vor enormen Herausforderungen, um die Qualität und Versorgungssicherheit auch langfristig sicherstellen zu können. Ein wesentlicher Anteil der Infrastruktur erreicht zeitnah das Ende ihrer Nutzungsdauer oder hat diese bereits überschritten. Dies erhöht den Erneuerungs- und Investitionsbedarf. Hinzu kommen Anpassungen aufgrund des Klimawandels, demografischer Entwicklungen oder zusätzlicher gesetzlicher Anforderungen.
In den nächsten 20 Jahren muss die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland 800 Milliarden EUR investieren, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Sicherheit am Laufen zu halten. Das geht aus einer Studie von Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hervor.
Fehler bei der Vergabe – Risiken für die gesamte Investition
Investitionen in der (Ab-)Wasserwirtschaft setzen regelmäßig Vergabeverfahren voraus. Um schnell und effizient investieren zu können, müssen daher auch die Vergabeprozesse optimiert werden. Sonst scheitert die Umsetzung in der Praxis an langwierigen Vergabeverfahren. Zudem muss das Vergabeverfahren so vorbereitet und ausgestaltet werden, dass am Ende auch wirklich das Angebot bezuschlagt wird, das die höchste (Kosten-)Effizienz bietet. Außerdem darf es vor allem keine unvorhergesehenen Risiken für Termine, Kosten und Qualitäten birgt.
Gute Planung und Vorbereitung als Schlüssel zum Erfolg
Ausschlaggebend für eine qualitative Beschaffung ist zunächst eine gute Planung und strategische Vorbereitung. Häufig werden Vergabeverfahren erst in letzter Minute gestartet. Deshalb müssen Fehler und unzureichende Planung im laufenden Vergabeverfahren oder gar während der Ausführung durch Umplanungen korrigiert werden. Dies verzögert nicht nur den Ablauf und macht das Vergabeverfahren rechtlich angreifbarer, sondern gefährdet auch die Einhaltung von Kosten- und Terminvorgaben der Gesamtmaßnahme.
Gesamtvergabe versus Losvergabe
Bei Projekten im (Ab-)Wasserbereich stellt sich regelmäßig die Frage, ob Bau- und Planungsleistungen einheitlich an einen Generalunternehmer (GU) vergeben werden können. Auftraggeber wollen so Aufwand und Zeit sparen: Es muss nur ein GU-Vergabeverfahren durchgeführt werden. Nach Vertragsschluss sinkt der Koordinationsaufwand. Allerdings ist ein GU-Vergabeverfahren mit einer Funktionalausschreibung in der Vorbereitung meist deutlich aufwendiger. Gerade dann müssen passgenaue und sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien festgelegt werden.
Grundsätzlich sind Leistungen gemäß § 97 Abs. 4 S. 2 GWB getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) oder in der Menge aufgeteilt (Teillose) zu vergeben. Mehrere Teil- und Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche und technische Gründe dies erfordern. Die vergaberechtliche Rechtsprechung verlangt dafür bedeutende, konkret projekt- bzw. auftragsbezogene Gründe.
Das billigste Angebot ist selten das wirtschaftlichste
Die Erfahrung zeigt, dass das billigste Angebot selten das wirtschaftlichste ist. Niedrige Preise führen häufig zu Qualitätsproblemen, Verzögerungen oder unvorhergesehenen Nachträgen – und damit zu erheblichen Projektrisiken.
Das lässt sich vermeiden und entspricht auch nicht dem vergaberechtlichen Wirtschaftlichkeitsprinzip. Nach § 127 Abs. 1 GWB ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dieses bestimmt sich nach dem besten-Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Im Baubereich ist anerkannt, dass bei Ausschreibungen mit einer (teilweise) funktional gehaltenen Leistungsbeschreibung sogar unter Umständen qualitative Zuschlagskriterien gefordert werden müssen (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.6.2017 – Verg 2/17). Hierauf sollten Auftraggeber besonders achten.
Ferner kann der öffentliche Auftraggeber nach § 127 Abs.1 S. 4 GWB wählen, ob er nur den Preis oder auch die Kosten berücksichtigt. Er muss dies jedoch vorab in den Vergabeunterlagen festlegen. Der Begriff der Kosten umfasst über Anschaffungskosten hinaus sämtliche Aufwendungen des öffentlichen Auftraggebers, die mit der Beschaffung und dem Einsatz der konkreten Leistung in Zusammenhang stehen (zumBeispiel Betrieb und Wartung). Hierzu gehören auch Lebenszykluskosten, die bei Projekten den Großteil der Kosten umfassen.
Insgesamt zeigt sich: Wer Vergabeverfahren strategisch plant, gut vorbereitet und konsequent alle Gestaltungsmöglichkeiten für sein Projekt ausnutzt, schafft die Grundlage für ein effizientes Vergabeverfahren und nachhaltige Investitionen. Vergabeverfahren sind ein Teil des Fundaments nachhaltiger Investitionen.
P.S.: Welche Spielräume das Vergaberecht hier eröffnet und wie sich typische Fallstricke vermeiden lassen, diskutieren wir gern mit Ihnen im persönlichen Austausch – etwa auf der IFAT in München vom 4.5. bis 7.5. (Halle B2, Stand 124). Wir bieten Ihnen dort auch eine kostenlose Expertensprechstunde zum Thema „Do‘s and Dont‘s für ein effizientes und rechtssicheres Vergabeverfahren in der (Ab-)Wasserwirtschaft“.
Gern ansprechbar: Daniel Schiebold/Daniel Altenburg/Dr. Melanie Plauth
Ebenfalls gern ansprechbar: Malte Müller-Wrede/Dr. Roman Ringwald