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Was die zukünftige Koalition für den steuerlichen Querverbund plant 

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode steht. Für Stadtwerke und Kommunen besonders brisant ist die geplante rechtliche Anpassung des steuerlichen Querverbundes. Konkrete Maßnahmen nennt der Koalitionsvertrag zwar nicht, sieht jedoch vor, dass der Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft gesichert werden soll.  

Der Querverbund im Spannungsfeld  

Dies ist eine begrüßenswerte Positionierung der Parteien, denn in den letzten Jahren hat die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des steuerlichen Querverbundes immer weiter eingeschränkt. So sprach sich der Bundesfinanzhof (BFH) beispielsweise mit Urteil vom 29. 8.2024 (Az. V R 43/21) klar gegen die von der Finanzverwaltung anerkannte Kettenzusammenfassung aus. Hierdurch wurde der Praxis bei der Verlustverrechnung ein wichtiger Baustein entzogen. Bislang hat die Finanzverwaltung das Urteil nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht.  

Das Bundesfinanzministerium (BMF) bemühte sich stets, auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen und einen rechtssicheren Rahmen für den Querverbund zu schaffen. Bereits letztes Jahr wurde ein Entwurfsschreiben des BMF bekannt, wonach sich der steuerliche Querverbund zwischen der Versorgung und dem Bäderbetrieb nicht nur mithilfe eines Blockheizkraftwerks, sondern auch mit klimafreundlicheren Alternativen herstellen ließe, etwa einer Photovoltaik-Anlage oder einer Wärmepumpe. Ein finales BMF-Schreiben hierzu gibt es bisher allerdings nicht.  

Worauf können sich Stadtwerke und Kommunen in den nächsten vier Jahren einstellen?

Geplant ist die rechtliche Anpassung des steuerlichen Querverbundes. Details nennt der Koalitionsvertrag nicht. 

Stadtwerke und Kommunen können nun auf gesetzliche Klarstellungen hoffen, die dem BFH weniger Angriffsfläche bieten. Ein bereits in der Literatur – und schon bei der erstmaligen gesetzlichen Fixierung der Querverbundvorschriften im Jahr 2009 – diskutierter Ansatz könnte sein, den Bäderbetrieb als Versorgungsbetrieb in die Aufzählung des § 4 Abs.3 KStG aufzunehmen: Dadurch wäre künftig eine wechselseitig enge technisch-wirtschaftliche Verflechtung für die Herstellung eines Querverbundes zwischen dem Bäder- und Versorgungsbetrieb nicht mehr erforderlich.  

So wünschenswert ein Eingreifen des Gesetzgebers auch sein mag, darf dabei die Beihilfeproblematik nicht außer Acht gelassen werden. Derzeit werden die Vorschriften zum steuerlichen Querverbund als eine sogenannte Altbeihilfe der Kontrolle der Europäischen Kommission entzogen. Der BFH teilt diese Auffassung nicht und legt die Beihilfenfrage bei jeder sich ihm bietenden Gelegenheit dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Dies sollte der Gesetzgeber bei einer Reform der gesetzlichen Vorschriften unbedingt beachten.  

Förderungen für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten  

Daneben ist auch geplant, die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten zu fördern. Hierfür wollen die Parteien Ländern, Kommunen und Vereinen mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Gefördert werden sollen vor allem Schwimmbäder. Die geplanten Förderungen sind ein sehr begrüßenswertes Signal der Parteien, denn vielerorts stellen dringend notwendige Sanierungen Kommunen vor finanzielle Herausforderungen.  

Fazit

Die Parteien müssen den Koalitionsvertrag noch unterzeichnen. Sofern die Koalition tatsächlich zustande kommt, können Stadtwerke und Kommunen auf Anpassungen im Bereich des Querverbundes und auf Förderungen für Schwimmbadprojekte hoffen. 

Mit der Anpassung der Querverbundregelungen sollte der Gesetzgeber einen rechtssicheren Regelungsrahmen schaffen, der den Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge langfristig – über die Legislaturperiode hinweg – sichert. Dies wäre im Hinblick auf die ohnehin knappen Kassen der Kommunen wünschenswert. 

Querverbundprojekte sollten vor diesem Hintergrund mit Expertinnen und Experten besprochen werden, um im Hinblick auf die Gesetzeslage immer auf dem aktuellen Stand zu sein und langfristig rechtssichere Gestaltungslösungen umzusetzen.  

Ansprechpartner:innen: Sophia von Hake/Björn Jeske/Hilda Faut/Kristina Watke 

Weitere Ansprechpartner:innen: Tobias Sengenberger/Niko Liebheit/Dr. Dirk Koch 

 

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