Wasserpreise: Landeskartellbehörde prüft – worauf Versorger jetzt achten sollten

Seit dem 1.2.2026 nimmt die Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz landesweit die Wasserpreise privatrechtlicher Wasserversorger unter die Lupe. Ziel ist es, einen möglichen Preishöhenmissbrauch nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu verhindern. Erste Unternehmen mussten bereits im Rahmen von Vorermittlungen ihre Preisstrukturen offenlegen.

Wie die Landeskartellbehörde Wasserpreise prüft

Privatrechtlich organisierte Versorger unterliegen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht – im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Versorgern, deren Gebühren von der Kommunalaufsicht kontrolliert werden. Um auffällige Preisabweichungen festzustellen, vergleicht die Behörde die Wasserpreise verschiedener Anbieter anhand eines standardisierten Verbrauchs (zum Beispiel 150 m³/Jahr) und prüft die Netto-Gesamtpreise seit dem Stichtag 1.2.2026.

Deutliche Preisabweichungen gegenüber vergleichbaren Unternehmen können einen Anfangsverdacht begründen. Betroffene Versorger werden dann aufgefordert, ihre Kalkulation zu erläutern. Die Kartellbehörde nutzt dazu das Vergleichsmarktkonzept und prüft, ob Preise wirtschaftlich gerechtfertigt sind oder die Kosten unangemessen überschreiten.

Kommt ein Unternehmen seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nicht nach oder kann die Preisgestaltung nicht plausibel begründen, drohen Maßnahmen wie Preissenkungsanordnungen, Rückforderungsforderungen von Kunden oder bußgeldbewehrte Sanktionen.

Neue Herausforderungen im Wassersektor

Die Überprüfung fällt in eine Zeit großer Veränderungen: Der „Zukunftsplan Wasser Rheinland-Pfalz“ und klimabedingte Risiken stellen hohe Anforderungen an Versorgungssicherheit und eine nachhaltige Infrastruktur. Viele Unternehmen sehen sich daher mit steigenden Investitionskosten und wachsendem Anpassungsdruck konfrontiert. Das kann – nachvollziehbar – Preisanpassungen erforderlich machen, sollte aber transparent und gut begründet sein.

Handlungsempfehlung für Wasserversorgungsunternehmen

Werden Unternehmen zur Auskunft aufgefordert, ist eine strukturierte und transparente Stellungnahme unerlässlich. Insbesondere sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Nachvollziehbare und prüffähige Wasserpreiskalkulation
  • Klare betriebswirtschaftliche Kostenstruktur
  • Darstellung relevanter regionaler Besonderheiten (zum Beispiel Topographie, Anschlussdichte, Rohwasserqualität)

Eine frühzeitige rechtliche sowie strategische Beratung kann helfen, Missverständnisse auszuräumen und Verdachtsmomente schnell zu entkräften.

PS: Fühlen Sie sich eingeladen, mit uns auf der IFAT vom 4.5. bis 7.5. in der Messe München, Halle B2, Stand 124, mit unseren Expert:innen auch über die Themen rund um Wasser-, Abwasser- und Kreislaufwirtschaft zu diskutieren. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

gern ansprechbar: Daniel Schiebold/Dr. Holger Hoch/Beate Kramer/Sascha Köhler
ebenfalls ansprechbar: Stefan Wollschläger/Dr. Anna Alexandra Seuser

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