
Mit Urteil (Rs. C- 282/22) vom 20.4.2023 hat der EuGH endlich für Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Einordnung des E-Charging gesorgt. Das gilt zumindest für das Zwei-Personen-Verhältnis, wenn also kein Elektromobilitäts-Provider (nachfolgend „EMP“) zwischengeschaltet ist. Zentrale Frage mit bedeutsamen Auswirkungen Bei der Abrechnung von Ladevorgängen sind im Hinblick auf die...