Kategorie · Kartellrecht

17 März

Wettbewerb im Fokus: Check24 verpflichtet sich gegenüber dem Bundeskartellamt auf die Nutzung von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern zu verzichten 

Mit einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundeskartellamt wichtige kartellrechtliche Weichen für den Markt der Energievergleichsportale gestellt: Am 24.2.2026 teilte das Amt mit, dass die Check24 GmbH, schon nach früheren Untersuchungen des Bundeskartellamts Marktführer im Bereich der Online-Vermittlung von Energielieferverträgen, künftig auf sogenannte Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern verzichtet. Check24 erklärte sich im Rahmen einer Verpflichtungszusage...