NRW startet erstmals Wettbewerb für geothermische Forschungsbohrungen
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) sucht Interessenten für die Übernahme einer fündigen geothermischen Forschungsbohrung, die der Geologische Dienst NRW (GD NRW) zuvor niedergebracht und das Land Nordrhein-Westfalen finanziert hat. Bewerben können sich alle, die die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.
Hintergrund des Wettbewerbsaufrufs
Die Landesregierung NRW hat im April 2024 den Masterplan Geothermie veröffentlicht. Dieser zielt darauf ab, im Jahr 2045 etwa 15 bis 20 Prozent des Wärmebedarfs in NRW durch Geothermie zu decken. Um die dafür nötige Datengrundlage zu schaffen und das Fündigkeitsrisiko von Tiefbohrungen zu senken, wurde der GD NRW mit einem Explorations- und Bohrungsprogramm beauftragt.
Im Rahmen dieses Programms beabsichtigt der GD NRW nun, eine erste bis zu 2.000 Meter tiefe Forschungsbohrung abzuteufen. Im Erfolgsfall, also wenn die Forschungsbohrung zur Gewinnung von Erdwärme in ausreichendem Maße geeignet ist (Fündigkeit), soll sie nicht zurückgebaut werden, sondern an einen Erwerber übergehen, der eine sinnvolle Anschlussnutzung der Bohrung gewährleisten kann.
Mit dem Wettbewerb will das Land den Erwerber noch vor Niederbringung der Forschungsbohrung ermitteln.
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Das MWIKE benennt sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen an die einzureichenden Bewerbungen.
Im Rahmen der formalen Voraussetzungen müssen Bewerber unter anderem nachweisen, dass sie Inhaber einer Aufsuchungserlaubnis oder Gewinnungsbewilligung für Erdwärme am vorgesehenen Standort zum Zeitpunkt der Bewerbung sind. Der Bewerber muss zudem einen Nachweis über das Vorhandensein eines geeigneten Grundstücks als möglichen Bohrplatz erbringen.
Inhaltlich müssen Bewerber eine Skizze einreichen, die unter anderem die vorgenommenen Vorerkundungen beschreibt sowie die Parameter zur Bewertung der Fündigkeit festlegt. Entsprechend den skizzierten möglichen Eintrittsszenarien muss der Bewerber außerdem einen Preis für den Erwerb einer fündigen bzw. teilfündigen Bohrung angeben.
Eintrittsszenarien für Fündigkeit und Rücktrittsmöglichkeit
Zur Einordnung der Forschungsbohrung als fündig geht das MWIKE wie folgt vor: Der Wettbewerbsteilnehmer legt in seiner Bewerbung zuerst fest, ab welcher Wärmeleistung ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb einer Dublette theoretisch gegeben wäre („Soll-Wert“). Ergibt die Bohrung eine Wärmeleistung („Ist-Wert“) von mehr als 85 Prozent des „Soll-Wertes“, gilt die Bohrung als fündig. Liegt der „Ist-Wert“ zwischen 60 Prozent und einschließlich 85 Prozent des „Soll-Wertes“, ist die Bohrung teilweise fündig. Beträgt der „Ist-Wert“ 60 Prozent oder weniger des „Soll-Wertes“, ist die Bohrung nicht fündig.
Stellt sich die Bohrung als fündig heraus, zahlt der Erwerber den vollen von ihm gebotenen und somit wettbewerblich ermittelten Preis; damit geht die Bohrung mit ihren Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Ist die Bohrung teilweise fündig, kann der Teilnehmer zurücktreten. Tritt er nicht zurück, verringert sich der Preis anteilig entsprechend dem Verhältnis von „Soll-“ zu „Ist-Wert“. Bei einer nicht fündigen Bohrung verbleiben die Rechte und Pflichten beim GD NRW, der die Bohrung dann selbst verwertet.
Verfahren und Fristen
Die Interessenten müssen ihre Bewerbungen bis zum 31.10.2025 elektronisch beim MWIKE einreichen. Nach Bewerbungseingang prüft der GD NRW den Bohrstandort anhand objektiver von ihm festgelegter Kriterien. Anschließend bewertet eine Fachjury die Bewerbungen in einem Scoring-Verfahren. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien (1.) angebotener Preis, (2.) Stand der Vorerkundungen und Wahrscheinlichkeit des Vorliegens des Zielhorizonts sowie Eignung des Grundstücks, (3.) Qualität der Kommunikations- und Beteiligungsstrategie und (4.) möglicher Beitrag zur Defossilisierung der Wärmesenke.
Das MWIKE gibt zum 1.12.2025 den Ausgang des wettbewerblichen Verfahrens bekannt. Der ausgewählte Teilnehmer und das MWIKE schließen im Anschluss einen Vertrag über die Übernahme der geologischen Forschungsbohrung.
Vorab können sich Interessenten bei einer Online-Veranstaltung des MWIKE am 12.9.2025 ab 10 Uhr über den Wettbewerb informieren.
Ansprechpartner:innen: Andreas Große/Dr. Heiner Faßbender/Samira Hentschel
P.S. In diesem Zusammenhang könnte Sie auch unser Webinar „Dekarbonisierung und Ausbau von Wärmenetzen – Rechtsrahmen und Fördermöglichkeiten“ am 16.9.2025 und am 28.10.2025 jeweils um 9 Uhr interessieren.