§ 7c EnWG – Herausforderungen und Potenziale für Energieversorgungsunternehmen (Webinar)
Die aktuelle Entwicklung der Förderpraxis der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) im Hinblick auf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland zeigt: Nicht-entflochtenen Stadtwerken, sog. De-minimis-Unternehmen, wird eine Förderung immer öfter unter Bezugnahme auf § 7c Abs. 1 S. 1 EnWG verwehrt.
Betroffene Stadtwerke sehen sich nunmehr mit den Herausforderungen einer etwaig notwendigen unternehmensinternen Umstrukturierung konfrontiert, darüber hinaus stellt sich die Frage des korrekten Umgangs mit bestehender, bereits geförderter Bestandsladeinfrastruktur sowie im Hinblick auf zukünftig neu zu errichtende Ladepunkten. Besonders relevant erscheint dies vor dem Hintergrund der durch das Gesetz fingierten und zum 31.12.2023 auslaufenden Genehmigungsfrist im Hinblick auf Bestandsladeinfrastruktur.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir mögliche Handlungsoptionen im Hinblick auf die Praxis des BAV, gleichzeitig auch daraus resultierende Potenziale für Sie als Stadtwerk in unserer neuen Webinarreihe „§ 7c EnWG – Herausforderungen und Potenziale für Energieversorgungsunternehmen“ durchleuchten und Ihnen Möglichkeiten an die Hand geben, die Sie dabei unterstützen, den Betrieb der Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung der Regelung des § 7c Abs. 1 S. 1 EnWG langfristig rechtssicher auszugestalten. Ebenso soll unser Webinar dazu dienen, gemeinsam mit uns im Plenum über die verschiedenen in der Praxis resultierenden Herausforderungen zu diskutieren und sich mit anderen Stadtwerken dazu auszutauschen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
26.09.2023/Webinar und
11.10.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.