§ 7c EnWG – Herausforderungen und Umsetzungsoptionen für Energieversorgungsunternehmen (Webinar)


Termin Details


Nachdem der Gesetzgeber durch eine Änderung des EnWG im Spätherbst 2023 klargestellt hat, dass vom Verbot des §7c EnWG auch Energieversorgungsunternehmen und Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen mit unter 100.000 angeschlossenen Kunden umfasst sind (sog. De-minimis-Unternehmen) und die Befreiung für De-minimis-Unternehmen von dem Verbot des § 7c EnWG zum 31.12.2024 ausläuft, stehen zahlreiche Stadtwerke derzeit vor der dringenden Herausforderungen einer notwendigen unternehmensinternen Umstrukturierung noch in diesem Jahr.

Während bezüglich des Anwendungsbereichs und der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung nach viel Diskussion nunmehr Klarheit herrscht, bietet die Reichweite der Norm auch vor dem Hintergrund der neusten Aussagen der Bundesnetzagentur weiterhin Raum für ein Tätigwerden des De-minimis-Unternehmens im Rahmen des § 7c EnWG als Dienstleister für die neue Eigentümerin und Betreiberin der Ladeinfrastruktur.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir daher neben den Inhalten des § 7c EnWG, sowie der unternehmensinternen Umsetzung des Verbots vor dem Hintergrund der neusten Auffassung der Bundesnetzagentur zur Reichweite des § 7c EnWG den Fokus in unserer Webinarreihe „§ 7c EnWG – Herausforderungen und Umsetzungsoptionen für Energieversorgungsunternehmen“ darauf legen, welche Leistungen von § 7c EnWG erfasst und welche Leistungen dagegen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages weiterhin von Ihnen als Stadtwerk durchgeführt werden können. Das daraus resultierende Potenzial für Sie als Stadtwerk möchten wir dabei durchleuchten und Ihnen konkrete vertragliche Umsetzungsmöglichkeiten an die Hand geben, die Sie dabei unterstützen, ein weiteres Tätigwerden unter Berücksichtigung der Regelung des § 7c Abs. 1 S. 1 EnWG rechtssicher auszugestalten. Ebenso soll unser Webinar dazu dienen, gemeinsam mit uns im Plenum über die verschiedenen in der Praxis resultierenden Herausforderungen zu diskutieren und sich mit anderen Stadtwerken dazu auszutauschen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin5 bieten wir an:

Donnerstag, 21.11.2024, 10:00 bis 11:30 Uhr.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

19 September

Umsetzung der RED III: Was kommt Neues für die Windenergie an Land, die Solarenergie und Energiespeicher?

Seit dem 20.11.2023 ist die geänderte bzw. neu gefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III, Richtlinie (EU) 2023/2413) in Kraft. Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der RED III in nationales Recht in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie...

18 September

Die kleine Schwester der Klimaschutzverträge: Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Das Förderinstrument der Klimaschutzverträge (KSV) zur Dekarbonisierung der Industrie ist Ihnen schon ein Begriff? Jetzt lernen Sie dessen kleine Schwester kennen: die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK). Anders als das KSV-Programm richtet sich die BIK ausdrücklich auch an die kleinen...