Der energierechtliche Rahmen für Batteriespeicher (Webinar)

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Mit den Novellierungen des EnWG, des EEG und der Einführung des EnFiG hat sich der Rechtsrahmen für Stromspeicher wieder geändert: Diese Änderungen betreffen u.a. die Definition von Speichern, die Vorgaben für den Betrieb von Speichern durch Netzbetreiber und die Privilegierungen bei Entgelten, Abgaben und Umlagen. Die Abschaffung der EEG-Umlage und des Eigenversorgungsverbots nach § 27a EEG eröffnen neue Gestaltungsmöglichkeiten für Geschäftskonzepte mit Speichern. Zudem haben zahlreiche Betreiber von kleinen Solaranlagen mit dem Auslaufen ihrer EEG-Förderung von der Volleinspeisung auf eine Überschusseinspeisung umgestellt und zur Erhöhung des Verbrauchs „vor“ dem Netz Speicher hinzugebaut. Aber auch für „Cloud-Lösungen“ oder für die Optimierung der Strombezugskosten an Industriestandorten werden Speicher immer beliebter. Im Rahmen der Innovationsausschreibungen sind Anlagenkombinationen von fluktuierenden EE-Anlagen mit Speichern zulässig. Es lohnt sich also, sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen. Unser Webinar zu dem wir Sie hiermit herzlich einladen, ist sowohl für Speicher- und Netzbetreiber als auch für Vertriebe konzipiert. Selbstverständlich werden wir dabei auch aktuelle Rechtsprechung und die einschlägigen Entscheidungen der Bundesnetzagentur und der Clearingstelle EEG|KWKG vorstellen.

Ein kleiner Ausblick auf den Inhalt:

Welche Vorgaben sind zu beachten, wenn Netzbetreiber Stromspeicher betreiben wollen? Wann sind Energiespeicher „vollständig integrierte Netzkomponenten“?

Zum Thema Netzanschluss werden wir insbesondere erläutern, welche technischen Anschlussbedingungen angesichts der Besonderheiten von Stromspeichern gelten. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) hat für alle Spannungsebenen VDE-Anwendungsregeln veröffentlicht, mit denen die nationalen Anforderungen der EU-Verordnung zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger ausgestaltet werden. Diese Anwendungsregeln enthalten Vorgaben für den Anschluss und den Betrieb von Stromspeichern. Neuigkeiten gibt es im Hinblick auf Baukostenzuschüsse bei dem Anschluss von Speichern. Die Teilnahme von Speichern am Regelenergiemarkt wird ein weiteres Thema sein. In diesem Zusammenhang kann insbesondere die im Rahmen der Präqualifikation der Speicheranlage beizubringende Anschlussnetzbetreiberbestätigung eine Rolle spielen.

Daran anschließend werden wir uns mit den „neuen“ Regelungen zum Redispatch 2.0 und deren Auswirkungen auf Speicher beschäftigen. Diese wurden trotz einzelner Verschiebungen und Startprobleme zumindest in weiten Teilen zum 1.10.2021 „scharf“ geschaltet. Hier wird u.a. der Frage nachzugehen sein, inwieweit Batteriespeicher von diesen Regelungen erfasst sind und was diesbezüglich zu beachten ist.

Weiter gehen wir darauf ein, ob und in welcher Höhe Netzentgelte und netzbezogene Abgaben und Umlagen bei der Ein- und Ausspeicherung des Stroms abgerechnet werden müssen. Die neuen Regelungen im EnFiG werden hier eine wichtige Rolle spielen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen schließlich die Vorschriften des EEG 2023, weil Batteriespeicher infolge eines Förderprogramms der KfW regelmäßig zusammen mit Solaranlagen realisiert werden. Zudem stellt sich die Frage, ob für Strom aus einem Speicher Zuwendungen an die betroffene Kommune nach § 6 EEG 2023 geleistet werden können.

Schließlich ergeben sich häufig auch Fragen bezüglich des Messkonzepts. Welche Messeinrichtungen müssen an welcher Stelle eingebaut werden? Welche Bedeutung haben EnFluRi-Sensoren in diesem Zusammenhang? Inwieweit ist eine Kaskadenmessung erforderlich? Diesen Komplex werden wir auch nutzen, um insbesondere die Fragen „rund-um“ die Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern an Praxisbeispielen zu vertiefen. Denn das Messkonzept muss ein „Alleskönner“ sein. D.h., alle relevanten Strommengen müssen richtig erfasst und ggf. voneinander abgegrenzt werden.

Zudem wird auf das Marktstammdatenregister eingegangen: Wer muss wem was wann melden und welche Sanktionen drohen im Falle der Nichterfüllung?

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

31.3.2023/Webinar und
25.9.2023/Webinar.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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