BVT-Schlussfolgerungen – Aktuelles zu Emissionsgrenzwerten nach der 13. und 44. BImSchV sowie der TA Luft (Webinar)

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Bereits im Jahr 2017 hat die Europäische Kommission die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442) verabschiedet und am 17.8.2017 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Innerhalb eines Jahres hätten die BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht – die 13. BImSchV – umgesetzt werden müssen. Dies ist nach wie vor nicht geschehen. Auch vor dem Herbst dieses Jahres ist wohl nicht mit einem ersten Entwurf der Neufassung der 13. BImSchV zu rechnen. Dennoch werden die BVT-Schlussfolgerungen vier Jahre nach ihrer Veröffentlichung zu beachten sein und damit Geltung erlangen. Somit ist der für Sie wichtige Stichtag der 18.8.2021.
Da die BVT-Schlussfolgerungen nur Emissionsbandbreiten und keine punktgenauen Emissionsgrenzwerte enthalten, ist bisher nicht klar wo genau im Rahmen der Bandbreiten die Bundesregierung die neuen Emissionsgrenzwerte festsetzen wird. Es ist nur klar, dass die Mindestanforderungen der BVT-Schlussfolgerungen in jedem Fall einzuhalten sein werden.
Die Zeit bis zum Stichtag – 18.8.2021 – wird zusehends knapper, vorbereitende Maßnahmen wollen geplant und in Angriff genommen werden. Das BMU verlangt mittlerweile von den Landesbehörden, dass diese schon vor einer gesetzlichen Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen tätig werden sollen.

Im letzten Jahr trat jedoch immerhin die 44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – in Kraft. Die dort festgesetzten Emissionsgrenzwerte werden ab dem 1.1.2025 gelten. Auch hier werden ggf. Vorbereitungsmaßnahmen notwendig. Schließlich steht noch die Novellierung der TA Luft aus.

Diese Punkte wollen wir zum Anlass nehmen und Ihnen einerseits einen umfassenden Überblick über die zu erwartenden Emissionsbandbreiten der BVT-Schlussfolgerungen geben. Dabei werden wir auch auf praktische Umsetzungsprobleme, eventuell erforderliche Ausnahmen sowie den zeitlichen Rahmen und die erforderlichen nächsten Überlegungen und Schritte eingehen, bei denen wir Sie gern tatkräftig unterstützen. Andererseits wollen wir Ihnen auch einen Überblick zu den Themen „44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen“ und „Novellierung der TA Luft“ geben und in diesen Bereichen den aktuellen Stand der Dinge darstellen.

Folgenden Termin bieten wir an:

2.10.2020/Webinar.

Hier können Sie sich zur Veranstaltung anmelden.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Katja Sowa-Hartwig gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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