CO2-Bepreisung im Vertrieb – Wie geht es ab 2026 weiter? (Webinar)


Termin Details


Am 30.07.2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Referentenentwurf eines TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 veröffentlicht und die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Der Entwurf sieht unter anderem die Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben zum EU-ETS 2 vor und überführt den Brennstoffemissionshandels im Bereich Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).

Der Entwurf enthält nicht nur eine Entscheidung des Gesetzgebers über das Wie der Umsetzung des EU-ETS 2 ab 2027, sondern ebenfalls den wesentlichen Rechtsrahmen für die Durchführung der Versteigerungsphase ab 2027. Er stellt so einen ersten Schritt zur Rechtssicherheit im Umgang mit dem sogenannten „CO2-Preis“ bei der Belieferung von Kunden mit Gas oder Wärme nach Ende der im BEHG bis Ende 2025 verankerten Festpreisphase dar.

Nichtsdestotrotz verbleiben weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich des Umgangs mit der Bepreisung von CO2-Kosten ab dem 01.01.2026. Zum einen beginnt das Gesetzgebungsverfahren mit der Konsultation erst und es ist nicht auszuschließen, dass das Gesetz noch Änderungen erfährt. Auch ist nicht sicher, dass der EU-ETS 2 ab 2027 und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt. Zum anderen enthält das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 abgesehen von einer Ausweitung der bereits zuvor im BEHG vorgesehenen Verordnungsermächtigungen noch keine Konkretisierungen der Preisfindung im Versteigerungsverfahren nach dem BEHG für das Kalenderjahr 2026.

Da derzeit Emissionszertifikate nur jeweils für das laufende Kalenderjahr zum Festpreis erworben werden können, ist es für Lieferanten außerdem weiterhin insgesamt schwierig abzuschätzen, mit welcher Strategie man die Emissionszertifikate in einer künftigen Versteigerungsphase beschaffen wird. Eine erfolgreiche rechtliche und wirtschaftliche Umsetzung der CO2-Kosten-Wälzung hängt aber ganz maßgeblich von der Beschaffung der Emissionszertifikate ab. Gleichzeitig besteht das Bedürfnis von Kunden, auch schon Lieferverträge für die Kalenderjahre ab 2026 abzuschließen.

In unserem Webinar „CO2-Bepreisung im Vertrieb – Wie geht es ab 2026 weiter?“ stellen wir zunächst den EU-ETS 2 vor und zeigen auf, welche Ausgestaltung er nach der beabsichtigten Umsetzung im TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 und nach derzeitigen Erkenntnissen haben könnte. Sodann erörtern wir, was im Rahmen einer Weitergabe von Kosten aus den Emissionszertifikaten auch ab 2026 im Gas- und Wärmevertrieb zu beachten ist.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

Montag, 23.09.2024, 11:00 – 13:00 Uhr

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nadine Hasse gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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