CO2-Kostenaufteilungsgesetz – kurz und knapp (Webinar)


Termin Details


zum 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält neben zahlreichen Verpflichtungen für die Immobilienwirtschaft auch neue Verpflichtungen für Brennstoff- und Wärmelieferanten.

Das CO2KostAufG sieht vor, dass die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes verteilt werden sollen. Die CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) waren als Teil des Gas- oder Wärmepreises bisher vollständig von den Mietern über die Heizkostenabrechnung zu tragen. Diese Kostenverteilung wird durch das CO2KostAufG und das darin geregelte System zur Verteilung der CO2-Kosten aufgebrochen. Für Wohngebäude hat eine anteilige Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern ausgehend vom CO2-Ausstoß des Gebäudes nach einem Stufenmodell zu erfolgen. Bei Nichtwohngebäuden ist grundsätzlich zunächst eine hälftige Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern vorgesehen.

Zur Umsetzung dieser CO2-Kostenteilung haben Vermieter nicht nur die CO2-Kosten und die von den Parteien des Mietvertrags jeweils zu tragenden Anteile hieran zu ermitteln, sondern auch die Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung für den jeweiligen Mieter gesondert abzurechnen. Um den Vermietern dies zu ermöglichen, haben Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem CO2KostAufG auf ihren Abrechnungen weitere Informationen auszuweisen. Diese Vorgaben sind bereits für Abrechnungszeiträume relevant, die (anteilig) auf das Jahr 2023 entfallen.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

07.03.2024

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Antje Hielscher gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Share
Weiterlesen
Unterlagen, Hände, Laptop

10 Juli

Transformationsdruck trifft Engpassmarkt – Wie die Billing-Lösung Versorgern gelingt

Das vorherrschende Angebotsdefizit für Billing-Lösungen zwingt insbesondere kleine und mittlere Versorger zunehmend in die Rolle eines Bittstellers. Transformationsdruck trifft Engpassmarkt, und die Frage bleibt: Wie gelingt Versorgern die Billing-Lösung? Die Auswahlmöglichkeiten schrumpfen, Budgets müssen fortlaufend korrigiert werden. Die Marktsituation ist...

Zahlen, Papier, Klemmbrett

09 Juli

Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab 2026?

Am 10. Juni 2025 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) überraschenderweise den Entwurf einer „Festlegung zu Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV“ veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab...