CO2-Kostenaufteilungsgesetz – kurz und knapp (Webinar)
Zum 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält neben zahlreichen Verpflichtungen für die Immobilienwirtschaft auch neue Verpflichtungen für Brennstoff- und Wärmelieferanten.
Das CO2KostAufG sieht vor, dass die CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes verteilt werden sollen. Die CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) waren als Teil des Gas- oder Wärmepreises bisher vollständig von den Mietenden über die Heizkostenabrechnung zu tragen. Diese Kostenverteilung bricht der Gesetzgeber nun auf, indem er ein eigenes System zur Verteilung der CO2-Kosten schafft. Für Wohngebäude hat seit dem Jahr 2023 eine anteilige Aufteilung zwischen Vermietenden und Mietenden ausgehend vom CO2-Ausstoß des Gebäudes nach einem Stufenmodell zu erfolgen. Bei Nichtwohngebäuden ist zunächst eine hälftige Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden vorzunehmen.
Zur Umsetzung dieser CO2-Kostenteilung haben Vermietende nicht nur die CO2-Kosten und die von den Parteien des Mietvertrags jeweils zu tragenden Anteile hieran zu ermitteln, sondern auch die Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung für den jeweiligen Mieter gesondert abzurechnen. Um den Vermietenden dies zu ermöglichen, haben Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem CO2KostAufG auf ihren Abrechnungen weitere Informationen auszuweisen. Diese Vorgaben sind bereits für alle Abrechnungszeiträume, die (anteilig) auf das Jahr 2023 entfallen, umzusetzen.
In unserem Webinar bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das CO2KostAufG und stellen Ihnen die Verpflichtungen vor, die aus dem Gesetz für Brennstoff- und Wärmelieferanten sowie für die Immobilienwirtschaft folgen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
26.9.2023/Webinar und
19.10.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Waske gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.