KlimAK Flash: Corporate Sustainability Reporting Directive und Taxonomieverordnung: Einblicke in praxisnahe Tools für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Webinar)
Viele Unternehmen werden ab dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Taxonomie-Verordnung (TaxVO) verpflichtet. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden alle großen Kapitalgesellschaften von der Pflicht erfasst. Auch kommunale Unternehmen können – unabhängig von ihrer Größe – ebenfalls ab 2025 von den Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten aufgrund länderspezifischer Regelungen, bzw. Regelungen in den Satzungen/ Gesellschaftsverträgen betroffen sein. Unser interdisziplinäres Team aus Jurist*innen, Betriebswirt*innen und Ingenieur*innen berät bereits einige Stadtwerke und kommunale Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In diesem Rahmen haben wir praxisnahe Tools entwickelt, die Ihnen bei der Umsetzung helfen. Um einen ersten Einblick in unsere Tools zu bekommen, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenlosen Webinar ein.
Folgende Termine bieten wir an:
9. Oktober 14:00 – 15:00 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kathleen Schulze gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.