Die jeweiligen EEG-Fassungen sind recht kurzlebig. In steter Regelmäßigkeit passt der Gesetzgeber die eine oder andere Regelung an, fügt Neues hinzu und streicht Veraltetes (letzteres allerdings eher selten). Dass mit der sog. „Osternovelle“ das aktuelle EEG geändert werden soll, ist daher nicht sonderlich überraschend. Bemerkenswert ist aber, was die Ampelkoalition im Detail vorhat.
Die Details der „Osternovelle“ des EEG wollen wir Ihnen in einem Webinar vorstellen, wenn nicht nur der erste Referentenentwurf, sondern der Regierungsentwurf der Ampelkoalitionen vorliegt. Denn dann wird recht klar erkennbar sein, welche Neuerungen auf uns in diesem und vor allem ab dem nächsten Jahr zukommen werden.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
25.4.2022/Webinar und
4.5.2022/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Julia Taubert gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.